Die Normzeile (auch Standardzeile) ist eine in der Übersetzungsbranche übliche Größe zur Abrechnung von Übersetzungen. Besonders in deutschsprachigen Ländern wird nach Normzeilen im Zieltext abgerechnet, in englischsprachigen und romanischen Ländern werden häufig die Wörter im Ausgangstext gezählt.
Der Umfang einer Normzeile beträgt etwa 40 Schriftzeichen (ohne Leerzeichen) bzw. 50 bis 55 Anschläge (mit Leerzeichen).
Honorarhöhe Bearbeiten
Anders als es die Bezeichnung „Normzeile“ vermuten lässt, enthalten weder die (ungültige) DIN-Norm DIN 2345 noch die 2006 in Kraft getretene und fakultativ anwendbare Europäische Norm EN 15038 (Übersetzungsaufträge) genauere Definitionen des Zeilenumfangs. Als „Standardzeile“ eingebürgert hat sich in Deutschland eine Länge von 50–55 Anschlägen einschließlich der Leerzeichen. 30 Normzeilen ergeben normalerweise eine Normseite.
Im deutschen Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), das unter anderem die Vergütung der Dolmetscher und Übersetzer regelt, heißt es beispielsweise:
Im österreichischen Gebührenanspruchsgesetz (§ 54 Abs. 3) wurde hingegen bei Übersetzungen im öffentlichen Dienst (Justiz, Polizei, Zoll etc.) früher nach der Zahl der Schriftzeichen ohne Berücksichtigung der Leerzeichen gerechnet:
Seit 1. Juli 2009 (BGBl 2009/52) ist von Zeilen nicht mehr die Rede.
Die gesetzliche Vergütung für Übersetzer in Österreich liegt damit um etwa die Hälfte niedriger als die in Deutschland vorgeschriebenen Sätze.
Weblinks Bearbeiten
Einzelnachweise Bearbeiten
- § 11 JVEG - Einzelnorm. Abgerufen am 30. April 2022.
- GebAG 2009, S. 24f. (PDF; 179 kB).