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Das Nominalwertprinzip besagt im Steuerrecht dass fur alle Geldbetrage der zahlenmassige Wert also ihr Nennwert massgebend ist Euro Euro Der reale Wert des Geldes also seine Kaufkraft spielt keine Rolle Die geschuldete Steuer oder sonstige zu zahlende Betrage sind also Geldschulden in Form einer Geldsummenschuld Nennbetragsschuld In Deutschland ist das Nominalwertprinzip nach standiger Rechtsprechung Grundlage des Steuerrechts der Wahrungsordnung und Wirtschaftspolitik 1 Das Nominalwertprinzip wirkt sich bei Inflation negativ fur den Steuerpflichtigen aus da Scheingewinne erfasst werden Der Realzins das was tatsachlich erwirtschaftet wird ist geringer als der Nominalzins der zahlenmassig geschuldete Betrag der reale Gewinn fallt also kleiner aus als der nominale Gewinn Fur die Steuer ist jedoch der Nominalzins entscheidend 2 Dies stellt eine Beeintrachtigung des Leistungsfahigkeitsprinzips dar 1 Das Nominalwertprinzip wirkt sich bei einem progressiven Einkommensteuertarif ausserdem so aus dass durch ein in Hohe der Inflation steigendes Nominaleinkommen der reale Steuersatz steigt kalte Progression damit verringert sich aber das Realeinkommen 2 Weblinks BearbeitenNominalwertprinzip Eintrag im Gabler WirtschaftslexikonEinzelnachweise Bearbeiten a b Christoph Gropl Das Nominalwertprinzip im Steuerrecht In Anwendungsorientierte steuerliche Betriebswirtschaftslehre Erich Schmidt Verlag 2022 ISBN 978 3 503 20588 2 doi 10 37307 b 978 3 503 20588 2 19 a b Stephan Seidenspinner Klaus Schafer Nominalwertprinzip In Gabler Wirtschaftslexikon 30 Oktober 2018 abgerufen am 20 September 2023 Normdaten Sachbegriff GND 4171979 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nominalwertprinzip amp oldid 239108841