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Der Nachtragsbericht gem 289 Abs 2 Nr 1 HGB war ein sog freiwilliger Bestandteil des Lageberichts welcher bei mittelgrossen und grossen Kapitalgesellschaften neben dem Jahresabschluss mit Bilanz Gewinn und Verlustrechnung und Anhang Bestandteil der Berichtspflichten laut Handelsgesetzbuch HGB zu erbringen war Seit dem BilRuG sind gemass 285 Nr 33 HGB besondere Vorfalle nach Abschluss des Geschaftsjahres im Anhang anzugeben Hierunter fallen Vorgange von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Dies sind positive sowie negative Sachverhalte die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind wie etwa regionale Markteinbruche oder Marktausweitungen gesetzliche Auflagen wie Veranderungen des Konzernbereichs Gemass 289 Abs 2 Nr 1 315 Abs 2 Nr 1 HGB sind die Auswirkungen auf die Ertrags Vermogens und Finanzlage zu uberprufen Insbesondere fur die Anteilseigner sind diese Informationen wichtig denn dadurch wird die notwendige Transparenz geschaffen im Rahmen der Gesellschafterversammlung bzw Hauptversammlung zu votieren Dies betrifft im Wesentlichen die Entlastung der Unternehmensleitung die Feststellung beziehungsweise Billigung des Jahres bzw Konzernabschlusses sowie die Gewinnverwendung Literatur BearbeitenMarianne Kraus Nachtragsbericht Institut fur Weltwirtschaft Kiel 1941 38 Seiten Anke Mussig Bilanzielle Risikovorsorge und ausserbilanzielle Risikoberichterstattung 2006 271 SeitenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nachtragsbericht amp oldid 231780080