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Das japanische Museumsgesetz jap 博物館法 Hakubutsukanhō engl Museums Act ist geltendes japanisches Recht Es wurde am 1 Dezember 1951 beschlossen und besteht aus funf Teilen 章 mit 29 Paragraphen Das Gesetz regelt die Grundung und Leitung japanischer Museen 博物館 1 Es bestimmt die Prufungsbedingungen fur die lokalen Schulbehorden der Prafekturen die Erstellung von Satzungen fur offentliche Museen verankert das Grundprinzip der Kostenlosigkeit eines Museumsbesuchs die Einrichtung eines Museumsrats die Unterstutzung auf Landesebene und regelt die Beziehung von Land Gebietskorperschaften und den lokalen Schulbehorden in den Prafekturen 1 Der Grundgedanke des Gesetzes basiert auf dem Gesetz uber die lokale Selbstverwaltung 地方自治法 Chihō jichi hō von 1947 und dem Sozialpadagogikgesetz Anm 1 社会教育法 Shakai kyōiku hō von 1949 BasisdatenTitel 博物館法 Hakubutsukanhō Museumsgesetz englisch Museums ActArt hōritsuNummer 昭和26年12月1日法律第285号 Gesetz Nr 285 vom 1 Dezember Shōwa 26 1951 Verabschiedungsdatum 1 Dezember 1951Inkrafttreten 1952Letzte Anderung durch Gesetz Nr 122 vom 14 Dezember Heisei 23 2011 Gesetzestext im Internet elaws e gov go jpBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Rechtswirkung haben nur die japanischen Gesetzestexte nicht aber Ubersetzungen ins Englische oder andere Sprachen Inhaltsverzeichnis 1 Struktur und Inhalt 2 Revision 3 Weblinks 4 Anmerkungen 5 EinzelnachweiseStruktur und Inhalt BearbeitenAllgemeine Bestimmungen 1 bis 9Das Gesetz versteht sich als Beitrag zur Entfaltung von Wissenschaft Kultur und der Ausbildung der japanischen Burger Die Aufgabe eines Museums ist es zunachst Materialien zur Geschichte Kunst zu Volksbrauchen zur Industrie und naturwissenschaftliche Materialien zu sammeln und aufzubewahren Um zur wissenschaftlichen Forschung der Erziehung und Freizeitgestaltung beizutragen gehort es zur Aufgabe der Museen die gesammelten Materialien durch Ausstellungen und Veranstaltungen der Offentlichkeit zuganglich zu machen Zur Einrichtung eines Museums konnen verschiedene Gesellschaftsformen gewahlt werden wobei ein staatliches Museum 公立博物館 kōritsu im Sinne des Gesetzes lediglich eine registrierte Gebietskorperschaft 地方公共団体 ist alle ubrigen Museen gelten nach dem Museumsgesetz als private Einrichtungen 私立博物館 shiritsu Anm 2 Paragraph 3 bestimmt naher was zu den aufzubewahrenden und auszustellenden Materialien gehort und uber welche Raumlichkeiten bzw welche Ausstattung das Museum verfugen soll Entsprechend dem Kulturgutschutzgesetz muss ein Museum alle gesammelten und sich in der Nahe seines Standortes befindlichen Kulturguter in einem Register verzeichnen 3 Satz 8 Da die Museen einen Bildungsauftrag besitzen mussen sie Informationen veroffentlichen und diese wie auch Ausstellungsstucke mit anderen Museen austauschen Die Paragraphen 4 und 5 bestimmen mit Bezug zum Schul und Erziehungsgesetz 学校教育法 Gakkō kyōiku hō die Voraussetzungen die an das Personal vom Leiter Kurator bis zum Angestellten eines Museums gestellt werden Registrierung 10 bis 17Die Registrierung eines Museums erfolgt im Hauptregister fur Museen der zustandigen lokalen Schulbehorde Die Person die ein Museum registriert muss dazu einen schriftlichen Antrag bei der Schulbehorde der Prafekturen mit seinen personlichen Adressdaten dem Namen und dem Standort des Museums einreichen Hinzugefugt werden mussen Dokumente zur Lage und Grosse des Museums die Satzung und Hausordnung des Museums ein Verzeichnis der Ausstellungsstucke eine Auflistung des Personals ein Geschaftsbericht des laufenden Jahres und eine Umsatzprognose Die Grunddaten werden im Hauptbuch der Prafekturbehorden unter dem Datum des schriftlichen Antrags eingetragen Gegebenenfalls werden hier auch die Grunde fur eine Ablehnung des Antrags aufgefuhrt Anderungen mussen der Prafekturbehorde mitgeteilt werden Nicht wahrheitsgemasse Angaben fuhren bei Bekanntwerden zum Widerruf der Registrierung Staatliche Museen 18 bis 26Staatliche Museen mussen durch die Satzung als Gebietskorperschaft bestimmt sein Zustandig ist die lokale Schulbehorde Als Beratungsgremium dient der Museumsrat der von der lokalen Schulbehorde berufen wird Staatliche Museen durfen weder ein Eintrittsgeld noch Gebuhren fur die Benutzung der Materialien erheben 23 Das Land kann die Gemeinden Im Rahmen ihres Haushaltsplans beim Unterhalt der Museen unterstutzen Private Museen 27 und 28Die Schulbehorden konnen von privaten Museen die Anfertigung von Informationsmaterialien und Forschungsberichten einfordern Sie konnen zudem die Museen in Fragen der Einrichtung und Leitung fachlich und technisch beraten Sonstiges 29 und ErganzungenRevision BearbeitenDie erste Revision des Gesetzes nach mehr als 50 Jahren im Juni 2008 ist von der Asahi Shimbun als Enttauschung bezeichnet worden 2 Erwartet wurden Verbesserungen die die Leitung von Museen vereinfache und den finanziellen Druck nehme So sind das Nationalmuseum Tokio das Nationalmuseum fur westliche Kunst und das Nationalmuseum der Naturwissenschaften nach dem Museumsgesetz keine vorschriftsmassigen Museen Als Museum hakubutsukan gelten im Sinne des Gesetzes nur registrierte Museen oder museale Einrichtungen Anm 3 Laut MEXT gab es 2005 ca 5614 Museen wovon 8 keine Museen oder museale Einrichtungen im Sinne des Museumsgesetzes waren Anm 4 3 Weblinks Bearbeiten博物館法 Gesetzestext funf Abschnitte japanisch 博物館法施行規則 Ausfuhrungsbestimmungen zum Gesetzestext japanisch 博物館法改正 期待外れ Asahi Shimbun Digital 30 August 2008 abgerufen am 29 November 2013 japanisch Anmerkungen Bearbeiten Ubersetzung nach wadoku Nach 2 Abs 2 D h Einrichtungen die entweder aquivalent 博物館相当施設 oder ahnlich 博物館類似施設 zu einem Museum sind Das MEXT listet unter 5505 Einrichtungen nur 819 registrierte Museen auf Einzelnachweise Bearbeiten a b 博物館法 In 百科事典マイペディア bei kotobank jp Abgerufen am 28 November 2013 japanisch 博物館法改正 期待外れ Asahi Shimbun Digital 30 August 2008 abgerufen am 29 November 2013 japanisch 博物館法制度上の博物館の区分と現状 MEXT abgerufen am 1 Dezember 2013 japanisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Museumsgesetz Japan amp oldid 185860990