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Meuchelmord ist ein historischer Rechtsbegriff und bezeichnet eine vorsatzliche auf heimliche hinterhaltige Weise verubte Totung eines Menschen auch durch mittelbare Taterschaft 1 In Osterreich war Meuchelmord bis zur Strafrechtsreform vom 1 Januar 1975 gemass 135 des Strafgesetzbuches als Mord definiert welcher durch Gift oder sonst tuckischer Weise geschieht 2 Dabei ist zu beachten dass als Mord nach osterreichischem Strafrecht jede vorsatzliche Totung mit Ausnahme des Totschlags nach 76 StGB verstanden wird im Gegensatz insbesondere zur Begriffsdefinition des Mordes nach deutschem Strafrecht Im Volkerstrafrecht ist eine meuchlerische Totung die Totung des Gegners im bewaffneten Konflikt unter Verletzung des im humanitaren Volkerrecht geltenden Perfidieverbots Siehe auch BearbeitenMeuchelfotoEinzelnachweise Bearbeiten Deutsches Rechtsworterbuch Worterbuch der alteren deutschen Rechtssprache Bd IX Sp 603 604 Osterreichisches Strafgesetzbuch gultig bis 31 Dezember 1974Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Meuchelmord amp oldid 194518873