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Die Marktmissbrauchsrichtlinie Langname Richtlinie 2014 57 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 April 2014 uber strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation Marktmissbrauchsrichtlinie Abkurzung MMR englische Abkurzung MAD fur Market Abuse Directive 1 ist eine Richtlinie nach Art 83 Abs 2 AEUV zur Angleichung bestimmter strafrechtlicher Rechtsvorschriften in den EU Mitgliedstaaten Richtlinie 2014 57 EUTitel Richtlinie 2014 57 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 April 2014 uber strafrechtliche Sanktionen bei MarktmanipulationBezeichnung nicht amtlich MarktmissbrauchsrichtlinieGeltungsbereich Europaische UnionRechtsmaterie Kapitalmarktrecht WettbewerbsrechtVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiDatum des Rechtsakts 16 April 2014Veroffentlichungsdatum 12 Juni 2014Inkrafttreten 2 Juli 2014In nationales Rechtumzusetzen bis 3 Juli 2016Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Sie geht wie die Marktmissbrauchsverordnung MMVO auf Empfehlungen des De Larosiere Berichts zuruck Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Inhalt 3 Umsetzung 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenMit der Richtlinie 2003 6 EG des Europaischen Parlaments und des Rates 2 wurde der Rechtsrahmen der Union zum Schutz der Marktintegritat vervollstandigt und aktualisiert Gemass dieser Richtlinie mussten die Mitgliedstaaten sicherstellen dass die zustandigen Behorden uber die fur die Aufdeckung und Untersuchung von Marktmissbrauch erforderlichen Befugnisse verfugen Unbeschadet des Rechts der Mitgliedstaaten zur Verhangung strafrechtlicher Sanktionen mussten die Mitgliedstaaten dafur sorgen dass gegen die fur Verstosse gegen die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie verantwortlichen Personen Verwaltungsmassnahmen getroffen oder verwaltungsrechtliche Sanktionen Geldbussen verhangt werden konnten Die Einfuhrung verwaltungsrechtlicher Sanktionen durch die Mitgliedstaaten hatte sich jedoch nicht als ausreichend erwiesen um die Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung und Bekampfung von Marktmissbrauch sicherzustellen Die Marktmissbrauchsrichtlinie soll daher die Einhaltung der Vorschriften uber Marktmissbrauch durch die Einfuhrung von strafrechtlichen Sanktionen unterstutzen die die gesellschaftliche Missbilligung in starkerer Weise deutlich machen als verwaltungsrechtliche Sanktionen 3 Inhalt BearbeitenWahrend die Marktmissbrauchsverordnung verbotene Insidergeschafte die unrechtmassige Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulationen EU weit einheitlich und verbindlich definiert enthalt die Marktmissbrauchrichtlinie Mindestvorschriften fur strafrechtliche Sanktionen bei Verstossen Die Mitgliedstaaten sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen schaffen um sicherzustellen dass Insidergeschafte die Empfehlung an Dritte oder die Anstiftung Dritter zum Tatigen von Insidergeschaften zumindest in schwerwiegenden Fallen und bei Vorliegen von Vorsatz nicht nur als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat verfolgt werden Umsetzung BearbeitenMit dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz 1 FiMaNoG vom 30 Juni 2016 in Kraft getreten am 2 Juli 2016 4 wurde die Marktmissbrauchsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt Geandert wurden das Wertpapierhandelsgesetz das Kreditwesengesetz und das Borsengesetz 5 6 Weblinks BearbeitenVerordnung EU Nr 596 2014 Christian Schroder Die Europaisierung des Strafrechts nach Art 83 Abs 2 AEUV am Beispiel des Marktmissbrauchsrechts Anmerkungen zu einem Fehlstart HRRS 2013 S 253 263Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 2014 57 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 April 2014 uber strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation abgerufen am 12 Januar 2019 Richtlinie 2003 6 EG In Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 96 12 April 2003 S 16 25 vgl Erwagungsgrunde 2 5 und 6 der Marktmissbrauchsrichtlinie Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europaischer Rechtsakte Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz 1 FiMaNoG BGBl 2016 I S 1514 BT Drs 18 7482 vom 8 Februar 2016 Die neue Welt des europaischen Marktmissbrauchsrechts Ein Uberblick aus deutscher und luxemburgischer Perspektive Memento des Originals vom 12 Januar 2019 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www gsk de GSK Update 20 Juli 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Marktmissbrauchsrichtlinie amp oldid 225277210