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Unter Mandatsbescheid versteht das osterreichische Verwaltungsrecht einen Bescheid ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren Da ein ordentliches Ermittlungsverfahren die Regel ist stellt der Mandatsbescheid die Ausnahme dar Der Ausdruck Mandatsbescheid findet sich im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz zwar nicht er ist aber im juristischen Sprachgebrauch durchaus ublich Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt des Mandatsbescheids 2 Rechtsmittel 3 Verfahrensvorschriften 4 Wirkung der Vorstellung 5 FundstelleInhalt des Mandatsbescheids BearbeitenEin Mandatsbescheid darf nur erlassen werden wenn Geldleistungen vorzuschreiben sind die nach einem schon bestehenden gesetzlichen oder tarifmassigen Massstab berechnet werden oder Massnahmen gesetzt werden mussen die wegen Gefahr im Verzug unaufschiebbar sind Ein Mandatsbescheid muss wie jeder andere Bescheid auch den Spruch eine Begrundung und eine Rechtsmittelbelehrung enthalten Er wird sofort mit der Zustellung oder Verkundung rechtwirksam und vollstreckbar Rechtskraftig wird er allerdings erst wenn dagegen kein Rechtsmittel eingebracht wird Rechtsmittel BearbeitenDas Rechtsmittel gegen einen Mandatsbescheid heisst Vorstellung Die Vorstellung richtet sich an die bescheiderlassende Behorde remonstratives Rechtsmittel Sie muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkundung des Mandatsbescheids eingebracht werden Verfahrensvorschriften BearbeitenWird rechtzeitig eine Vorstellung eingebracht muss die Behorde innerhalb von zwei Wochen ab Einlangen der Vorstellung ein Ermittlungsverfahren einleiten Tut sie das nicht tritt der Mandatsbescheid automatisch von Gesetzes wegen ausser Kraft Wenn die betreffende Partei das verlangt muss die Behorde ihr dann auch schriftlich bestatigen dass der Bescheid ausser Kraft getreten ist Wirkung der Vorstellung BearbeitenEine auch rechtzeitig eingebrachte Vorstellung hat nur dann aufschiebende Wirkung Suspensivwirkung wenn mit ihr die Vorschreibung einer Geldleistung bekampft wird In allen anderen Fallen bleibt die Vollstreckbarkeit des Mandatsbescheids so lange aufrecht bis die Behorde einen Ersatzbescheid nach von ihr wiederum rechtzeitig eingeleitetem siehe oben zweiwochige Frist und dann auch abgeschlossenem Ermittlungsverfahren erlassen hat Fundstelle Bearbeiten 57 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 BGBl Nr 51 1991 Wiederverlautbarung in der Fassung BGBl I Nr 111 2010 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mandatsbescheid amp oldid 204872704