Die Ehrenbürgerschaft der Stadt Rosenheim ist die höchste Auszeichnung, die die oberbayerische Stadt Rosenheim vergeben kann. Nach der derzeit gültigen Satzung über Auszeichnungen der Stadt Rosenheim vom 28. November 2002 ist sie eine besondere Auszeichnung, deren Verleihung auf einige wenige Personen zu beschränken ist.
Über die Verleihung beschließt der Stadtrat durch nicht öffentlichen Beschluss. Vorschlagsberechtigt sind mindestens zwei Fraktionen des Stadtrates, die mindestens 30 Prozent der Mitglieder des Stadtrates umfassen müssen, oder der Oberbürgermeister, der der Unterstützung mindestens einer Fraktion des Stadtrates bedarf.
Die Ehrenbürgerschaft wird durch Aushändigung einer Urkunde begründet. Mit der Aushändigung der Urkunde wird gleichzeitig eine Anstecknadel in Form einer goldenen Rose verliehen. Ehrenbürger sollen zu besonderen festlichen Veranstaltungen der Stadt als Ehrengäste eingeladen werden. Die Stadt Rosenheim übernimmt anlässlich des Todes eines Ehrenbürgers die Beerdigungskosten, die Grabgebühr sowie die Grabpflege für 25 Jahre.
Der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zieht den Verlust der Auszeichnung nach sich. Im Übrigen kann die Auszeichnung gemäß Art. 16 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrats.
Die folgende Liste nennt die 13 seit 1905 ernannten Ehrenbürger Rosenheims. Sie ist bereinigt um mindestens drei Personen (Hitler, Epp, Göring), denen das Ehrenbürgerrecht 1945 aberkannt wurde. Darüber hinaus um Paul von Hindenburg. Grundlage hierfür ist die herrschende Kommentarmeinung zur Bayerischen Gemeindeordnung, die besagt, dass das Ehrenbürgerrecht mit dem Tode des Geehrten erlischt. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rosenheim hat sich in seiner Sitzung vom 7. Mai 2013 dieser Auffassung angeschlossen und einstimmig beschlossen, Paul v. Hindenburg aus der Liste der Ehrenbürger der Stadt Rosenheim zu streichen.
Hinweis: Die Auflistung erfolgt chronologisch nach Datum der Zuerkennung.
Die Ehrenbürger der Stadt Rosenheim Bearbeiten
- Max Bram (* 1855; † 1935)
- Ludwig Eid (* 1856; † 1936)
- Anton Jakob (* 1851; † 1937)
- Josef Wüst (* 1860; † 1929)
- Johann Klepper (* 1868; † 1949)
- Theodor Gietl (* 1877; † 1961)
- Georg Aicher (* 1887; † 1967)
- Hans Ritter von Lex (* 1893; † 1970)
- Constantin Gerhardinger (* 1888; † 1970)
- Ludwig Spieler (* 1889; † 1971)
- Albert Steinbeißer (* 1910; † 1991)
- Michael Stöcker (* 1937, † 2013)
- Gabriele Bauer (* 1952)
Weblinks Bearbeiten
Einzelnachweise Bearbeiten
- Prandl/ Zimmermann/ Büchner: Kommunalrecht in Bayern
- Schulz/ Wachsmuth/ Zwick/ Bauer/ Mühlbauer/ Oehler/ Stanglmayr/ Winkler: Kommunalverfassungsrecht Bayern - Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
- Bauer/ Böhle/ Ecker/ Kuhne/ Masson/ Samper: Bayer. Kommunalgesetze - Kommentar
- Widtmann/ Grasser/ Glaser: Bayerische Gemeindeordnung - Kommentar