Als Liberierung bezeichnet man in der Schweiz die Einzahlung von gezeichneten Gesellschaftsanteilen (Aktien oder Obligationen).
Anlass Bearbeiten
Durch Liberierung erwerben die Gesellschafter Anteile am Vermögen einer juristischen Person. Bei Aktien spricht man von Teil- oder Vollliberierung, je nachdem, ob auf dem Aktiennennwert nur ein Teilbetrag oder der gesamte Betrag einbezahlt wird.
Literatur Bearbeiten
- Mosimann: Die Liberierung von Aktien durch Verrechnung, Helbing Lichtenhahn Verlag ISBN 978-3-7190-0704-1
Einzelnachweise Bearbeiten
- http://www.eskript.unibas.ch/gruendung/ag/aktienzeichnung_und_liberierung/
- UBS Bankfachwörterbuch. UBS, abgerufen am 8. August 2013.