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Die Lehnspflicht auch Lehenspflicht bezeichnet im Lehnswesen die Gesamtheit der Verhaltensweisen und Leistungen die Lehnsherren und Vasallen einander schuldig waren Die Einzelheiten dieser Pflicht waren sowohl regional als auch vom Einzelfall abhangig und im Laufe der Zeit starken Veranderungen unterworfen Grundsatzlich waren Lehnsherr und Vasall zu gegenseitiger Treue und Loyalitat verpflichtet 1 Der Lehnsmann leistete Heerfahrt Stellen von Soldaten und Hoffahrt Anwesenheit am Hof Beratung des Lehnsherren und erbrachte Abgaben und Dienste Der Lehnsherr schutzte mit den ihm zur Verfugung stehenden Mitteln seine Lehnsleute Mit der Veranderung des Lehnswesens und als Folge von Kriegen entwickelte sich die ursprunglich auf Gegenseitigkeit beruhende Lehnspflicht haufig einseitig So manche Lehnspflicht war daher schliesslich mehr eine Untertanigkeit oder eine andere Form des in der Antike ublichen Tributs Andererseits konnten sich Vasallen so weit ihren Pflichten entziehen dass die Abhangigkeit schliesslich nur noch pro forma bestand so beispielsweise am Ende des Heiligen Romischen Reiches Inhaltsverzeichnis 1 Siehe auch 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseSiehe auch BearbeitenRechtsbeziehung zwischen Lehnsherren und VasallenLiteratur BearbeitenLehnpflicht In Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR Heidelberger Akademie der Wissenschaften Hrsg Deutsches Rechtsworterbuch Band 8 Heft 7 8 bearbeitet von Heino Speer u a Hermann Bohlaus Nachfolger Weimar 1989 ISBN 3 7400 0096 1 adw uni heidelberg de Weblinks BearbeitenLehnspflicht als digitalisierter Eintrag aus Grammatisch kritisches Worterbuch der Hochdeutschen MundartEinzelnachweise Bearbeiten Lehnspflicht In wissen de Abgerufen am 13 November 2015 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lehnspflicht amp oldid 226148798