www.wikidata.de-de.nina.az
Legalbewahrung ist ein kriminologischer Fachbegriff und bedeutet dass ein verurteilter Straftater nach Verbussung einer Strafe keine neuen Straftaten mehr begeht also nicht ruckfallig wird Die Legalbewahrung ist zu unterscheiden von der Einhaltung von Bewahrungsauflagen wahrend der Strafaussetzung zur Bewahrung Literatur BearbeitenSusann Prator Stefan Suhling Legalbewahrung von Frauen Befunde einer Untersuchung im niedersachsischen Frauenvollzug Monatsschrift fur Kriminologie und Strafrechtsreform 2016 S 215 236 Carina Tetal Die Wirkung strafrechtlicher Sanktionen auf die Legalbewahrung in Maria Walsh Benjamin Pniewski Marcus Kober Andreas Armborst Evidenzorientierte Kriminalpravention in Deutschland Ein Leitfaden fur Politik und Praxis Springer 2018 S 533 556Weblinks BearbeitenBundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz Hrsg Legalbewahrung nach strafrechtlichen Sanktionen Eine bundesweite Ruckfalluntersuchung 2010 bis 2013 und 2004 bis 2013 2016 Hans Jurgen Kerner Katharina Stelzel Anke Eikens Marc Coester Legalbewahrung und Ruckfalligkeit junger Gefangener nach der Entlassung Eine empirische Studie am Beispiel des Jugendstrafvollzugs Hessen Entlassungsjahrgange 2003 und 2006 Tubinger Schriften und Materialien zur Kriminologie Band 40 2017Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Legalbewahrung amp oldid 232299758