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Dieser Artikel behandelt die Pacht landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstucke in der Schweiz Zu Deutschland siehe Landpacht Fur den landwirtschaftlichen Pachtvertrag schreibt das Schweizer Gesetz keine besondere Form vor Dieser kann deshalb schriftlich oder mundlich zustande kommen Er untersteht in jedem Fall den pachtrechtlichen Bestimmungen Um spateren Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen ist es ratsam den Vertrag in der Regel im Doppel schriftlich abzufassen oder einen Mustervertrag zu verwenden Horemans 1767 Bauern liefern dem Grundherren einen Pachtzins in Naturalien ab Deutsches Historisches Museum Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Minimale Pachtdauer 1 1 Pachtzinsberechnung 1 2 Beendigung der Pacht 2 Literatur 3 WeblinksMinimale Pachtdauer BearbeitenFur die erstmalige Verpachtung gelten die folgenden Mindestpachtdauern 9 Jahre fur landwirtschaftliche Gewerbe 6 Jahre fur einzelne GrundstuckeEs ist den Vertragspartnern freigestellt Vertrage fur eine langere Dauer abzuschliessen Die meisten Vertrage erneuern sich stillschweigend Die gesetzlich vorgeschriebene minimale Fortsetzungsdauer betragt sowohl fur landwirtschaftliche Gewerbe wie auch fur einzelne Grundstucke 6 Jahre Der Abschluss von Pachtvertragen fur eine bestimmte Dauer ohne Fortsetzung Fixpachten ist moglich sofern die Mindestpachtdauer eingehalten wird Eine kurzere Pachtdauer als die gesetzlich vorgegebene sei es bei der erstmaligen Verpachtung oder bei der Fortsetzung ist nur mit einer amtlichen Bewilligung gultig Das landwirtschaftliche Pachtgesetz sieht folgende Bewilligungsgrunde vor der Pachtgegenstand liegt teilweise in der Bauzone es liegen personliche oder sachliche Grunde vor zum Beispiel Alter des Pachters oder Verwendung des Pachtgegenstandes fur offentliche Zwecke Pachtzinsberechnung Bearbeiten Der Pachtzins fur landwirtschaftliche Gewerbe ist bewilligungspflichtig Der Verpachter hat den Pachtvertrag innert dreier Monate nach Pachtantritt der zustandigen Behorde zu unterbreiten Der hochstzulassige Pachtzins fur landwirtschaftliche Gewerbe setzt sich zusammen aus 3 5 des Ertragswertes und 85 der GebaudemietwerteDer hochstzulassige Pachtzins fur landwirtschaftliche Grundstucke setzt sich zusammen aus dem Basispachtzins den ortlich bedingten Zuschlagen oder Abzugen und den betriebsbezogenen Zuschlagen Der Basispachtzins betragt 9 des Ertragswertes Die zustandige Bewilligungsbehorde kann den Basispachtzins um bis zu 15 erhohen oder vermindern um den besonderen ortlichen Verhaltnissen Betriebsstrukturen Bewirtschaftungsverhaltnisse Rechnung zu tragen Betriebsbezogene Zuschlage von je 15 sind dann zulassig wenn das Grundstuck dem Pachter eine bessere Arrondierung des Betriebes ermoglicht und oder fur den Betrieb des Pachters gunstig liegt Beendigung der Pacht Bearbeiten Der Pachtvertrag kann in gegenseitigem Einverstandnis oder aufgrund einer Kundigung aufgelost werden Die Kundigungsfrist betragt ein Jahr Sie muss schriftlich erfolgen Es kann nur auf das Ende einer Pachtperiode gekundigt werden Bei Fixpachtvertragen ist keine Kundigung notig Ist die Erfullung des Vertrags fur eine Partei aus wichtigen Grunden unzumutbar geworden so kann sie die Pacht auf den folgenden Fruhjahrs oder Herbsttermin schriftlich kundigen Die Kundigungsfrist betragt sechs Monate In diesem Fall bestimmt der Richter die vermogensrechtlichen Folgen unter Wurdigung aller Umstande Literatur BearbeitenCaspar Baader Leo Muller Joseph Schuler Agro Recht Ein Ratgeber fur die Landwirtschaft zu allgemeinen und bauerlichen Rechtsfragen Hrsg AGRIDEA 4 Auflage AGRIDEA Lindau Schweiz 2011 ISBN 978 3 906776 01 9 Weblinks BearbeitenBundesgesetz vom 30 Marz 1911 betreffend die Erganzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Funfter Teil Obligationenrecht Achter Titel Die Pacht SR 220 Bundesgesetz uber die landwirtschaftliche Pacht 1 2 Vorlage Toter Link www blw admin ch Offizielle Informationen uber die landwirtschaftliche Pacht Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2017 Suche in Webarchiven Normdaten Sachbegriff GND 4044278 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landwirtschaftliche Pacht amp oldid 234131254