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Landeskirchenmusikdirektor LKMD ist in evangelischen Landeskirchen die Dienstbezeichnung fur den leitenden Kirchenmusiker In manchen Landeskirchen wird das Amt auch Landeskirchenmusikwart oder Landeskantor genannt Ihm obliegt die Fachaufsicht uber die Kirchenmusik Seine Aufgabe ist es das kirchenmusikalische Leben in der Landeskirche zu beobachten und Anregungen zur Forderung zu geben Er koordiniert die Zusammenarbeit der Kirchenmusikwarte sowie der Bezirkskantoren und ladt sie zu den regelmassigen Fachkonferenzen ein Er berat die Landeskirchenamter in allen kirchenmusikalischen Fragen insbesondere der Vorbildung Anstellung Prufung und Fortbildung der Kirchenmusiker der Pflege der Chor und Blechblaserarbeit der Forderung des Gemeindegesanges sowie der Gesangbucher und wirkt fachlich mit bei der Uberarbeitung samtlicher kirchenmusikalisch relevanten Ordnungen Er schlagt den Landesbischofen die Ernennung von Kirchenmusikdirektoren KMD vor Seine Besoldungsgruppe ist A 14 oder A 15 Weblinks BearbeitenInternetseite Ev Luth Landeskirchenamt Sachsen Landeskirchenmusikdirektor in der Ev Lutherischen Kirche in Bayern Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landeskirchenmusikdirektor amp oldid 225022332