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Das Landesgesetz uber Hilfen bei psychischen Erkrankungen kurz PsychKHG ist ein Landesgesetz in Rheinland Pfalz BasisdatenTitel Landesgesetz uber Hilfen bei psychischen ErkrankungenAbkurzung PsychKHGArt LandesgesetzGeltungsbereich Rheinland PfalzRechtsmaterie BetreuungsrechtErlassen am 15 Oktober 2020Inkrafttreten am 1 Januar 2021Letzte Anderung durch 15 Oktober 2020Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Es regelt Hilfen fur psychisch erkrankte Personen die Anordnung und Durchfuhrung von Schutzmassnahmen durch den Sozialpsychiatrischen Dienst sowie die Unterbringung und Behandlung psychisch erkrankter Personen die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in ihrer Einsichts und Steuerungsfahigkeit beeintrachtigt sind und ihre Gesundheit ihr Leben oder bedeutende Rechtsguter erheblich gefahrden Psychisch krank im Sinne dieses Gesetzes sind Personen bei denen eine psychische Krankheit Storung oder Behinderung vorliegt Hierzu zahlt auch eine mit dem Verlust der Selbstkontrolle einhergehende Abhangigkeit von Suchtstoffen Das PsychKHG loste zum 1 Januar 2021 das Landesgesetz fur psychisch kranke Personen vom 17 November 1995 zuletzt geandert am 19 Dezember 2018 ab Das Landesgesetz von 1995 regelte erstmals gesetzlich Hilfen und Schutzmassnahmen fur psychisch erkrankte Menschen im Land Rheinland Pfalz In den 25 Jahren seit Inkrafttreten des Landesgesetzes fur psychisch kranke Personen aus dem Jahr 1995 hatten sich sowohl die Rechtsgrundlagen wie auch die Angebotsstrukturen in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen weiterentwickelt Da beides Auswirkungen auf die Hilfen Schutzmassnahmen und die Unterbringung psychisch erkrankter Personen hat wurden entsprechende Neuregelungen und Anpassungen erforderlich Die Anpassungen im 2020 erlassenen PsychKHG umfassen u a die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24 Juli 2018 2 BvR 309 15 2 BvR 502 16 1 zur Zulassigkeit von Fixierungen bei untergebrachten Personen und die Umsetzung der Anderungsanforderungen die sich aus dem Bundesverfassungsgerichturteil vom 18 Januar 2012 2 BvR 133 10 2 zur Beleihung privatrechtlicher oder freigemeinnutziger Trager von Einrichtungen in denen Unterbringungen erfolgen ergeben 3 Einzelnachweise Bearbeiten Urteil vom 24 Juli 2018 2 BvR 309 15 auf bundesverfassungsgericht de Urteil vom 18 Januar 2012 2 BvR 133 10 auf bundesverfassungsgericht de Gesetzentwurf der Landesregierung Landesgesetz uber Hilfen bei psychischen Erkrankungen Website des Landtags Rheinland Pfalz Abgerufen am 12 Oktober 2022 Unterbringung nach Psychisch Kranken Gesetzen in den Landern der Bundesrepublik Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landesgesetz uber Hilfen bei psychischen Erkrankungen amp oldid 232331647