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Die Kreisschulbaukasse ist ein zweckgebundenes Sondervermogen niedersachsischer Landkreise zur Finanzierung von Schulbaumassnahmen 117 Niedersachsisches Schulgesetz 1 Aus ihr erhalten sowohl die Landkreise als auch kreisangehorige Gemeinden Zuwendungen fur ihre Schulbaumassnahmen Die Zuwendungen konnen nicht ruckzahlbare Zuweisungen oder Darlehen sein Die Mittel der Kreisschulbaukasse werden zu zwei Dritteln von den Landkreisen und zu einem Drittel von den kreisangehorigen Gemeinden und Samtgemeinden aufgebracht Verwaltet wird die Kreisschulbaukasse durch die Landkreise Die Kreisschulbaukasse kann abgeschafft werden wenn alle Gemeinden des Landkreises damit einverstanden sind 2 Der folgende Absatz bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Nach der Abschaffung mussen alle Gemeinden ihre Kosten fur Baumassnahmen und Instandsetzungen in vollem Umfang wieder selbst tragen 3 Weblinks BearbeitenNiedersachsisches SchulgesetzEinzelnachweise Bearbeiten Niedersachsisches Schulvorschriftensystem Niedersachsisches Schulgesetz NSchG in der Fassung vom 3 Marz 1998 117 Beteiligung der Landkreise an den Schulbaukosten Kreisschulbaukasse soll bleiben Kreiszeitung Vereinbarung mit Gemeinden heute Thema im Ausschuss Kostenpauschale statt Schulbaukasse Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kreisschulbaukasse amp oldid 177774019