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Das Konzil stellt auf Basis der Landeshochschulgesetze Sachsens Thuringens Berlins und Mecklenburg Vorpommerns das hochste beschlussfassende Gremium der dortigen Hochschulen dar Bedingt durch rechtlich unterschiedliche Regelungen unterscheiden sich seine Aufgaben und seine Zusammensetzung Gemeinsam ist jedoch seine Funktion als Beratungsgremium fur grundsatzliche Angelegenheiten und die Wahl der anderen hochsten Organe und Funktionstrager sowie als Schnittstelle zur Gesellschaft In anderen Bundeslandern wird ein funktionsahnliches Gremium auch mit Grosser Senat Akademische Versammlung Konvent oder Konsistorium bezeichnet Das Konzil ist ein zentrales Kollegialorgan der Hochschulen Inhaltsverzeichnis 1 Einordnung 2 Aufbau und Aufgaben 2 1 Sachsen 2 2 Thuringen 2 3 Berlin 2 4 Mecklenburg Vorpommern 3 Kritik 4 Perspektive 5 LiteraturEinordnung BearbeitenIn der inneren Struktur der Hochschulen der das Hochschulrahmengesetz HRG einen Aufbau aus den Mitgliedergruppen der Korperschaft vorschreibt ist das Konzil die grundlegende Versammlung Es soll fur einen Interessenausgleich zwischen den Gruppen sorgen Daneben stellt es eine Schnittstelle zwischen der Arbeit der Hochschulen und ihrer Aufgaben in der Gesellschaft dar Auch wenn an den offentlichen Sitzungen selten hochschulexterne Gaste teilnehmen so kann mit ihrer Hilfe erhohte Transparenz geschaffen werden und es wird die Ausrichtung der Hochschulen auf die Erfullung einer offentlichen Aufgabe betont Konzile haben in der Regel eine grosse Mitgliederzahl und treten oft nicht mehr als ein bis zweimal pro Jahr zusammen Wegen ihrer geringen Tagungshaufigkeit den fehlenden aktuellen Bezugen und der Relevanz der Themen sind die oft den anderen Mitgliedern der Hochschule wenig bekannt und gelten als Auswuchs des akademischen Gremiendschungels Konzile waren fruher bundesrechtlich in 39 und 63 HRG vorgesehen welche mittlerweile weggefallen sind Aufbau und Aufgaben BearbeitenDas Konzil besteht aus Vertretern der Mitgliedergruppen wobei die Professoren und Dozenten meist mehr als 50 Prozent der Stimmen und Sitze erhalten Typischerweise werden im Konzil die Grundordnung beschlossen der Rektor die Prorektoren und die Senatoren gewahlt Da der Rektor vom Konzil gewahlt wird alle vier Lander haben eine Rektoratsverfassung auch wenn in Thuringen eine Prasidialverfassung moglich ist ist dieses Gremium das einzige dem der Rektor nicht Kraft Amtes vorsitzt und fur das er keine Beschlusse im Dringlichkeitsfall fassen kann Da das Konzil den Rektor kontrollieren soll empfiehlt sich seine Leitung durch diesen nicht so auch Thieme Sachsen Bearbeiten In Sachsen bestand bis Mitte 2009 das offentlich tagende Konzil aus den Fakultatsraten sowie weiteren Konzilsmitgliedern die direkt und nach Gruppen getrennt gewahlt wurden Ausserdem gehorten ihm direkt gewahlte Mitglieder der nicht den Fakultaten zugeordneten Mitarbeiter an Die Gruppe der Hochschullehrer musste eine Mehrheit von mindestens einer Stimme haben Daher waren die Konzile sehr grosse Gremien mit teilweise mehr als 100 stimmberechtigten Mitgliedern so zum Beispiel an der TU Bergakademie Freiberg wo das Konzil aus 152 Personen bestand Entsprechend schwer war es beschlussfahige Sitzungen einzuberufen vor allem wenn die Grundordnung mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder beschlossen werden sollte Die einzelnen Gruppen wahlten je einen Sitzungsvorstand der abwechselnd die Sitzungen des Konzils leitete und nicht dem Senat angehoren durfte Der Rektor musste das Konzil mindestens einmal jahrlich einberufen in jedem Fall aber wenn eine Mitgliedergruppe oder ein Drittel der Mitglieder des Konzils dies verlangte Die Amtszeit der Mitglieder betrug drei fur Studierende ein Jahr Das Konzil beschloss die Grundordnung wahlte den Rektor die Prorektoren die Wahlsenatoren und beriet uber Tatigkeits der Lehr und Forschungs sowie der Evaluierungsberichte Ausserdem nahm es zum Jahresbericht des Studentenwerkes und zum Tatigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten Stellung Das Konzil mit seinen zum Teil vielen Mitgliedern wurde in Sachsen mit dem neuen Hochschulgesetz Mitte 2009 abgeschafft Die Aufgabe des Konzils wird nun durch den Senat den neu geschaffenen Erweiterten Senat und dem ebenfalls neu eingefuhrten Hochschulrat wahrgenommen Thuringen Bearbeiten In Thuringen legte 78 Thuringer Hochschulgesetzes als Aufgaben fur das Konzil fest dass es Empfehlungen fur die die gesamte Hochschule betreffenden Angelegenheiten von grundsatzlicher Bedeutung gibt die Grund und die Wahlordnung mit Zweidrittelmehrheit beschliesst den Rektor oder Prasidenten und die Prorektoren oder Vizeprasidenten wahlt und den Jahresbericht des Rektors berat Ausserdem war es an der Kanzlerwahl beteiligt Die Konzile in Thuringen tagten offentlich Es bestand aus Hochschullehrern Studierenden akademischen und sonstigen Mitarbeitern im Verhaltnis 6 3 2 1 an Fachhochschulen 5 3 2 Das Konzil wahlte einen Vorsitzenden und aus den anderen Gruppen je einen Stellvertreter Durch eine Offnungsklausel konnte die Grundordnung vorsehen das Konzil mit dem Senat zu kombinieren oder auf Grundlage der Erprobungsklausel 132c ThurHG mit Genehmigung des Ministeriums andere Gremienstrukturen einrichten Auf Grundlage des Artikel 1 115 Absatz 3 des Thuringer Gesetzes zur Anderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 21 Dezember 2006 GVBl S 601 wurden die Konzile an den Thuringer Hochschulen mit Ablauf des 31 Dezember 2007 oder des 30 Juni 2008 aufgelost Berlin Bearbeiten Auch in Berlin beschaftigt sich das Konzil mit den grundlegenden Angelegenheiten der Hochschulen Das BerlHG fuhrt in 62 detailliert die Zusammensetzung der Konzile der verschiedenen Berliner Hochschulen aus Das Konzil nach dem BerlHG wahlt den Leiter der Hochschule sowie seine Vizeprasidenten bzw Prorektoren beschliesst die Grundordnung und erortert den jahrlichen Rechenschaftsberichts des Leiters der Hochschule Es gibt ferner einen Vorstand dem Vertreter aller Mitgliedergruppen angehoren Mecklenburg Vorpommern Bearbeiten Das Landeshochschulgesetz legt in 80 folgende Aufgaben fur das Konzil fest Beratung uber grundlegenden Angelegenheiten der Beschluss der Grund und der Wahlordnung die Wahl der Mitglieder der Hochschulleitung und des Hochschulrates die Abwahl von Mitgliedern der Hochschulleitung auf Vorschlag des SenatsDas Konzil tagt hochschuloffentlich wobei Ausnahmen auf Beschluss moglich sind Es darf bis zu 66 Mitglieder umfassen und setzt sich aus den Gruppen im Verhaltnis 2 2 1 1 zusammen Hervorzuheben ist also die im Vergleich hohere Anzahl der Studierenden die auch ihren Vertreter in die Hochschulleitung wahlen konnen Die Hochschulleitung besteht in Mecklenburg Vorpommern aus dem Hochschulleiter dem Kanzler bis zu zwei weiteren Professoren und bis zu zwei weiteren Hochschulmitgliedern Die Amtszeit betragt zwei Jahre wobei eine zweimalige Wiederwahl moglich ist Das Konzil wahlt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden Kritik BearbeitenDie Forderung der Hochschulgesetze das Konzil zu uber 50 Prozent aus Professoren zu besetzen wird verschiedentlich so von A Keller kritisiert Der Wortlaut des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1973 als auch das HRG erforderten dies nicht da in diesen nur an solche Gremien die Anforderung der Professorendominanz gestellt werde die unmittelbar Entscheidungen die Forschung und Lehre trafen In der Fassung nach dem 3 HRGAndG war zeitweise eine solche Vorschrift Teil des HRG wurde jedoch dann durch die Freigabe an das Landesrecht mit dem 4 HRGAndG wieder revidiert Verschiedentlich wird auch die Kompetenz der Konzile in Frage gestellt da die Mitglieder selten in anderen Gremien und Funktionen sich einen ausreichenden Uberblick uber aktuelle Materien erarbeiten konnen Daher werden oft die Vorlagen ohne tiefgreifende Diskussion die den Auswirkungen entsprechen wurden abgestimmt Das Konzil wird daher von Vertretern aller Gruppen als wenig relevant und vor allem als wenig bedeutsam in der Formulierung und Umsetzung der Interessen gesehen Diese Einschatzung konnte sich jedoch andern wenn zunehmend mehr Kompetenzen auf die Hochschulen ubertragen werden oder wenn die strikte landesgesetzliche Regelungsdichte die das Konzil als weiteres professorendominiertes Gremium vorsieht abgebaut wird Initiativen die dessen Bedeutung fur die Austragung gruppenpolitischer Auseinandersetzungen und Diskussionsprozesse steigern konnten sind zum Beispiel das Berliner Wahlmodell Perspektive BearbeitenIm Sinne der allgemeinen Tendenz zur Schwachung akademischer Gremien zu Gunsten einer hierarchischen Struktur wird die Abschaffung des Konzil geplant Ihre Funktion wird dann vom Senat dem Erweiterten Senat oder auch von anderen externen Gremien wie den Hochschulraten oder einem Stiftungsrat ubernommen Ansatze wie die paritatische Zusammensetzung die dem Leitbild einer Universitat aus Lehrenden und Lernenden verhaftet sind werden dadurch konterkariert Ausserdem bedingt der Ubergang an andere Gremien zumeist auch eine Verlagerung in Gremien mit starkerer professoraler Mehrheit Entgegen diesem Trend wird aber im Rahmen der Planungen zu neuen Hochschulgesetzen uber das Erfordernis einer doppelt qualifizierte Mehrheit oder ein Ubergang auf ein Materienstimmsystem an Stelle des festen Gremienstimmsystems diskutiert Dies konnte der Tendenz des Zuruckdrangens studentischen Einflusses und ihrer mitgliedschaftlichen Rechte an der Hochschule relativieren In Sachsen Brandenburg und Sachsen Anhalt wurden die Konzile bereits aufgelost Die Streichung der organisationsrechtlichen Regelungen aus dem HRG wie sie im Koalitionsvertrag geplant wurden stellt mit dem System der Gruppenuniversitat auch das Prinzip der Kollegialgremien in Frage Dies trifft mit der Tendenz zusammen in Hochschulen Leitungsprinzipien anzuwenden die Unternehmen entsprechen Konzile als Ausdruck der Hochschulautonomie werden unter diesen Voraussetzungen und entsprechend bekannt gewordener Absichten auch in Thuringen im Hochschulgesetz nicht mehr zu finden sein Ein entsprechender Gesetzesentwurf war im Dezember 2005 veroffentlicht worden Das Bekanntwerden dieser Plane hat energischen Widerstand der betreffenden Studierendenvertretungen ausgelost In gleicher Weise das Verschwinden der Konzile fordernd konnten sich auch Veranderungen der Rechtsnatur der Hochschulen auswirken wenn sie als Anstalten oder Stiftungen eingerichtet werden Literatur BearbeitenWerner Hoffacker Die Universitat des 21 Jahrhunderts Dienstleistungsunternehmen oder offentliche Einrichtung Dissertation Universitat Bremen 1999 Luchterhand Neuwied 2000 ISBN 3 472 04372 5 Andreas Keller Hochschulreform und Hochschulrevolte Dissertation Universitat Marburg BdWi Marburg 2000 ISBN 3 924684 91 X Werner Thieme Deutsches Hochschulrecht 3 Auflage Heymann Munchen 2004 ISBN 3 452 24763 5 Rn 1015 1018 nbsp Dieser Artikel wurde am 22 April 2006 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konzil in der Hochschule amp oldid 223481046