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Die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer ist eine volkerrechtliche UN Konvention der Vereinten Nationen Sie wurde am 2 Dezember 1949 verabschiedet um die Prostitution und den Menschenhandel zu bekampfen Die Konvention beinhaltet die Ubereinkunft dass die Vertragsparteien jede Person bestrafen werden die nach Artikel 1 1 eine andere Person selbst mit deren Einwilligung zu Zwecken der Prostitution beschafft sie dazu verleitet oder verfuhrt 2 die Prostitution einer anderen Person selbst mit deren Einwilligung ausnutzt oder nach Artikel 2 ein Bordell unterhalt oder leitet oder wissentlich finanziert oder an dessen Finanzierung beteiligt ist Inhaltsverzeichnis 1 Status 2 Siehe auch 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseStatus BearbeitenIm Juni 2021 hatten nur 82 Staaten die Konvention ratifiziert darunter weder Deutschland noch Osterreich oder die Schweiz 1 Zum einen soll es Bedenken gegen die Einbeziehung des Internationalen Gerichtshofes geben 2 zum anderen wird unter anderem von Organisationen wie Amnesty International 3 und Betroffenenorganisationen 4 vor allem die geforderte Strafbarkeit der Inanspruchnahme so genannter freiwilliger Sexarbeit abgelehnt Das Trafficking Protokoll von 2000 verwendet bei vergleichbarer Zielsetzung eine andere Abgrenzung welche Handlungen strafbar sein sollen und wurde von doppelt so vielen Staaten ratifiziert Seit 1999 werden in verschiedenen Landern Gesetze im Sinne der Konvention erlassen Meist erfolgt dies mit Einfuhrung des Nordischen Modell fur Prostitution welches neben der in der Resolution geforderten Kriminalisierung der Betreiber und Zuhalter auch eine Kriminalisierung der Nachfrage vorsieht Entkriminalisierung und Entstigmatisierung der Betroffenen Pravention und umfangreiche Ausstiegshilfen beinhaltet Siehe auch BearbeitenAbolitionismus Prostitution Weblinks BearbeitenText der KonventionEinzelnachweise Bearbeiten United Nations Treaty Collection Abgerufen am 7 Juni 2021 englisch Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Hrsg Sachstand Internationale Konventionen zur Bekampfung des Menschenhandels und der Zwangsarbeit 2 1 Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution vom 25 Juli 19513 bundestag de PDF Amnesty Position zum Schutz der Menschenrechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern Abgerufen am 1 April 2019 Entkriminalisierung BesD e V Berufsverband Sexarbeit Abgerufen am 1 April 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer amp oldid 228346505