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Die Kollokation ist im schweizerischen Konkursrecht ein Vorgang geregelt in Art 244 ff SchKG in dem alle Konkursforderungen aller Konkursglaubiger gesammelt und nach Prioritat geordnet werden 1 Zu diesem Zweck wird ein sog Kollokationsplan erstellt In diesen werden samtliche von den Konkursglaubigern angemeldeten Forderungen nach ihrer Konkursklasse eingeordnet Der Kollokationsplan wird beim Konkursamt aufgelegt und unterliegt der Anfechtung durch Kollokationsklage Art 250 SchKG oder Beschwerde da zum Beispiel die Aufnahme bestrittener Forderungen oder die Einordnung in eine zu hohe zu tiefe Konkursklasse die Realisierbarkeit der eingegebenen Forderungen Erlos aus der Verwertung der Konkursmasse gefahrdet Ein Kollokationsplan wird notigenfalls im Ubrigen auch in der Spezialexekution erstellt 2 Quellen Bearbeiten Hunziker Pellascio S 230 Hunziker Pellascio S 148 ff Weblinks BearbeitenBundesgesetz uber Schuldbetreibung und Konkurs vom 11 April 1889 SchKG SR 281 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kollokation Konkursrecht amp oldid 216444561