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Der Kohlepfennig war ein Preisaufschlag auf die Strompreise der Energieversorgungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zur Finanzierung des Steinkohleabbaus Der Kohlepfennig wurde von Verbrauchern in den alten Bundeslandern von 1974 bis 1995 entrichtet und abgeschafft nachdem er vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrige Sonderabgabe Verstromungsabgabe befunden wurde 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Verfassungsmassigkeit 3 Siehe auch 4 Literatur 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenZiel des Kohlepfennigs war die Finanzierung des Steinkohleabbaus in Deutschland der ohne den Kohlepfennig gegenuber dem Ausland nicht konkurrenzfahig gewesen ware Das Aufkommen betrug im Jahr 1975 rund 780 Millionen DM entspricht kaufkraftbereinigt 1 2 Milliarden Euro und war bis 1992 auf rund 5 5 Milliarden DM 4 8 Milliarden Euro angestiegen 1 Die Hohe des Zuschlags auf die individuelle Stromrechnung war je nach Bundesland unterschiedlich 1990 betrug sie durchschnittlich 8 25 Geplant war den Kohlepfennig ab 1996 in halber Hohe auch in den neuen Bundeslandern zu erheben Die einzelnen Bundeslander profitierten in unterschiedlichem Umfang von der Abgabe So zahlten die bayerischen Verbraucher von 1976 bis 1987 in den Verstromungsfonds rund 2 2 Milliarden DM 2 2 Milliarden Euro mehr ein als der bayerischen Elektrizitatswirtschaft an Zuschussen zuging Dagegen hatte Nordrhein Westfalen im gleichen Zeitraum ein Positivsaldo von mehr als 4 8 Milliarden DM 4 9 Milliarden Euro 1 Verfassungsmassigkeit BearbeitenAm 11 Oktober 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht dass der Kohlepfennig verfassungswidrig ist 1 Es gab damit der RWE recht die die Zahlung des Kohlepfennigs fur das Jahr 1985 verweigert hatte Das Bundesverfassungsgericht argumentierte der Kohlepfennig sei nicht zu rechtfertigen da er eine Allgemeinheit von Stromkunden belaste die keine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit fur Steinkohle aus Deutschland habe 1 Mit Ablauf des Jahres 1995 wurde deshalb der Kohlepfennig abgeschafft Seither wurde der Steinkohleabbau aus dem Staatshaushalt subventioniert Zwischen 1975 und 2002 betrug die Gesamthohe der Subvention insgesamt etwa 80 bis 100 Milliarden Euro Preisstand 2003 2 Siehe auch BearbeitenVerstromungsgesetz KohleabgabeLiteratur BearbeitenHans Georg Dederer BVerfGE 91 186 Kohlepfennig Zur Verfassungsmassigkeit von Sonderabgaben das Kriterium der Finanzierungsverantwortlichkeit der materiell Abgabebelasteten In Jorg Menzel Hrsg Verfassungsrechtsprechung Hundert Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Retrospektive Mohr Siebeck Tubingen 2000 ISBN 3 16 147315 9 S 551 555 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e BVerfG Beschluss vom 11 Oktober 1994 2 BvR 633 86 Kohlepfennig Staffan Jacobsson Volkmar Lauber The politics and policy of energy system transformation explaining the German diffusion of renewable energy technology Energy Policy 34 2006 256 276 S 270 doi 10 1016 j enpol 2004 08 029 Normdaten Sachbegriff GND 4164589 3 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kohlepfennig amp oldid 221657253