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Das Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen vollstandiger englischer Name Programme of Action to Prevent Combat and Eradicate the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All Its Aspects behandelt samtliche Gesichtspunkte des unrechtmassigen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen Es soll die Richtlinien des Feuerwaffenprotokolls umsetzen und wurde im Juli 2001 im Rahmen der Conference on the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All Its Aspects der Vereinten Nationen verabschiedet Inhaltsverzeichnis 1 Ziele 2 Hintergrunde 3 Geschichte 4 Massnahmen 4 1 Herstellung 4 2 Handel 4 3 Sicherung staatliche Lager 4 4 Reduzierung und Vernichtung von Uberschussen 4 5 Unterstutzung 5 Nationale Umsetzung 6 Kritik 7 Definition von Kleinwaffen 8 Weblinks 9 Literatur 10 EinzelnachweiseZiele BearbeitenDas Aktionsprogramm enthalt Aussagen und Empfehlungen zu fast allen Aspekten der Kleinwaffenkontrolle und ist Ausgangspunkt fur eine Vielzahl weltweiter und regionaler Initiativen Ziel ist es Staaten bei der Umsetzung des Aktionsprogramms zu helfen und einen moglichst breiten Konsens zu den wichtigsten Elementen zu finden 1 illegale Waffentransfers verhindern uberschussige Kleinwaffen und deren Munition Surplus vernichten massive und destabilisierende Anhaufung solcher Waffen verhindern Kontrolle uber offentliche Waffen und Munitionsbestande erlangen Nachfrage nach Kleinwaffen vermindern Hintergrunde BearbeitenEinerseits sind Kleinwaffen zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols notig Andererseits fordern sie jahrlich mehr Opfer als jede andere Waffenart 2 und gelten in einigen Regierungskreisen als die eigentlichen Massenvernichtungswaffen Da Kleinwaffen wie Maschinenpistolen und Sturmgewehre weit verbreitet sind sowie billig und leicht zu transportieren sind werden in vielen Kriegsgebieten Kindersoldaten damit ausgerustet Nach Aussagen der Deutschen Gesellschaft fur Technische Zusammenarbeit tragt die grosse Verbreitung von Kleinwaffen insbesondere nach innerstaatlichen Konflikten und Kriegen zur Destabilisierung bei und gefahrdet besonders in Entwicklungslandern die Erfolge der technischen und finanziellen Zusammenarbeit Noch lange nach Beendigung eines Konflikts konnen Kleinwaffen Konflikte wieder aufflammen lassen 3 Zu den beliebtesten Kleinwaffen gehort das AK 47 von dem weltweit bis zu 100 Millionen Stuck im Umlauf sein sollen 4 Ihr missbrauchlicher Einsatz bei krimineller und politisch motivierter Gewalt birgt eine erhebliche Gefahr auch in Friedensregionen Der illegale Besitz von schultergestutzten Flugabwehrsystemen MANPADS die zu den leichten Waffen zahlen gefahrden die zivile und militarische Luftfahrt 5 Viele Staaten insbesondere die Entwicklungslander besitzen keine Kontrolle und Regulierung fur den Waffenhandel Ihnen fehlen ein gut ausgebauter Staatsapparat Gesetze Kontrollmechanismen und Geld fur die Ausbildung der staatlichen Bediensteten sowie fur deren Personalkosten Diese Staaten mussen von den Partnerlandern unterstutzt werden sowohl in Beratung und Trainingsmassnahmen als auch finanziell Die Bekampfung der Armut und die Forderung von Rechtsstaatlichkeit wurden die Nachfrage nach Kleinwaffen ebenfalls erheblich reduzieren Geschichte Bearbeiten1995 rief der UN Generalsekretar Boutros Boutros Ghali im Rahmen seiner Agenda fur den Frieden die internationale Gemeinschaft auf effektive Losungen fur folgendes Problem zu finden Verhinderung der Proliferation und des Missbrauchs von Kleinwaffen Im gleichen Jahr wurde die UN Resolution 50 70B verabschiedet Sie verpflichtete den Generalsekretar einen Bericht uber Kleinwaffen und Leichte Waffen SALW fur die 1 Kleinwaffen Konferenz im Jahr 2001 anzufertigen 6 1997 verabschiedete der Ministerrat der EU ein Programme for Preventing and Combating Illicit Trafficking in Conventional Arms das unter anderem einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten uber Waffengeschafte sowie die Unterstutzung von Drittstaaten bei der Bekampfung des illegalen Waffenhandels vorsieht 1997 hatte die Organisation Amerikanischer Staaten einen multilateralen Vertrag verabschiedet die die Mitgliedsstaaten zu starkeren Grenzkontrollen zur Kennzeichnung von Waffen und zum Informationsaustausch uber Waffenhandler und Waffenhersteller aufforderte 7 Im Mai 1998 verabschiedete die EU den EU Verhaltenskodex fur Waffenexporte der erstmals eine Abstimmung zwischen den Mitgliedsstaaten bei Waffenexporten vorsieht indem etwa abgelehnte Exportantrage automatisch an die anderen Mitgliedsstaaten weitergeleitet werden Am 17 Dezember 1998 verabschiedete der Ministerrat eine Gemeinsame Aktion zur Bekampfung von Kleinwaffen 8 Im gleichen Jahr wurde Gruppe interessierter Staaten Group of Interested States in Practical Disarmament Measures GIS mit Tagungsort New York etabliert Sie arbeitete am Projekt zur Umsetzung des Kleinwaffenaktionsprogramms der Vereinten Nationen und hilft bei der Umsetzung von Abrustungsmassnahmen Diese Gruppe ist offen fur Nichtregierungsorganisationen wie z B IANSA und WFSA 9 Im gleichen Jahr wurde der Arbeitskreis CASA 10 gegrundet dessen Aufgabengebiet von UNICEF wie folgt beschrieben wird Innerhalb der UN koordiniert der Arbeitskreis CASA Co ordinating Action on Small Arms die Aktivitaten gegen Kleinwaffen 11 Bereits im November 2000 hatte die OSZE das Dokument uber Kleinwaffen und Leichte Waffen 12 verabschiedet Dieses Dokument stellt gemeinsame Ausfuhr und Uberschusskriterien auf schafft regionale Transparenz von Kleinwaffentransfers und bildet die Grundlage fur einen umfassenden Informationsaustausch Es ist das weitestgehende politisch verbindliche Dokument zu militarischen Kleinwaffen auf regionaler Ebene und hatte Pilotcharakter fur die Umsetzung und Weiterentwicklung des Kleinwaffenaktionsprogramms der Vereinten Nationen 2001 wurde unter anderen auch auf Druck der Zivilgesellschaft das Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen verabschiedet 13 Die Sudafrikanische Entwicklungsgemeinschaft SADC ubernahm 2002 Teile des Programms 14 2006 folgte in Westafrika das ECOWAS Small Arms Control Programme ECOSAP 15 Massnahmen BearbeitenHerstellung Bearbeiten Damit Waffen nicht illegal hergestellt werden konnen bedarf es nationaler Gesetze die die Hersteller uberwachen Samtliche Kleinwaffen auch die Kriegswaffen mussen gekennzeichnet werden und bei der Herstellung in einem Herstellungsbuch registriert werden Paragraph II Punkt 2 Handel Bearbeiten Damit Waffen nicht an Kriminelle ausgehandigt werden konnen und nicht in den illegalen Markt abdriften konnen bedarf es nationaler Gesetze die die Abgabe der registrierten Waffen im Inland uberwachen Paragraph II Punkt 3 Damit Waffen nicht in Embargolander und Krisenregionen landen bedarf es gemeinsamer Ausfuhrkriterien Verfahren und Dokumentationen bei Einfuhr Ausfuhr und Durchfuhr Paragraph II Punkt 11 13 Zudem muss es zu einem Informationsaustausch kommen Paragraph II Punkt 23 27 sowie weitere Transparenzmassnahmen entwickelt werden um eine Nachverfolgung Tracing zu ermoglichen Damit illegale Waffen nicht auf Schmuggelwegen im oder exportiert werden bedarf es Grenzkontrolle und Uberwachung der See und Luftfahrtswege mit denen die Waffen transportiert werden Paragraph II Punkt 4 10 36 Hauptartikel WaffenexportSicherung staatliche Lager Bearbeiten Um den Diebstahl und illegalen Verkauf von staatlichen Waffen zu verhindern mussen die Verwaltung und die Sicherung staatlicher Lager verbessert werden Korruption die den Verkauf ermoglicht muss verfolgt und bestraft werden Personal muss ausgebildet und bezahlt werden Paragraph II Punkt 17 29 Reduzierung und Vernichtung von Uberschussen Bearbeiten Der staatliche Besitz muss erfasst werden und daraufhin uberpruft werden inwieweit die Menge und Waffenart notwendig ist zur Sicherung des staatlichen Gewaltmonopols Uberschussige Waffen und Munition sogenannte Surplus muss vernichtet werden anstatt diese zu exportieren Beim Kauf neuer Waffen sollte das Prinzip Neu gegen Alt eingehalten werden d h kontrollierte Vernichtung des Altbestands bei neuen Importen Der zivile Besitz von Kriegswaffen insbesondere in Krisengebieten muss reduziert werden Dazu bedarf es rechtsstaatlicher Ordnung sowie Anreize zur Waffenabgabe z B gegen Geld oder Nahrung Dazu bedarf es auch der Akzeptanz der Zivilbevolkerung Waffen die von Zivilisten eingesammelt werden sollen vernichtet werden anstatt sie zu exportieren Paragraph II Punkt 19 20 Unterstutzung Bearbeiten Die Partnerlander sollen Staaten unterstutzen durch Beratung und Finanzierung wenn nationale Schwierigkeiten bei der Umsetzung bestehen Paragraph II Punkt 26 Paragraph III Nationale Umsetzung BearbeitenDie Bereitschaft auf Exportvertrage in Krisenregionen zu verzichten Massnahmen im eigenen Land durchzusetzen oder Massnahmen in anderen Nationen zu finanzieren sowie die eigene Souveranitat durch Annahme von Hilfen einzuschranken differiert von Staat zu Staat Aus diesem Grund lehnen wichtige Waffenherstellungslander wie China oder Russland weitergehende Beschrankungen des Waffenexports ab Die USA weisen besonders Regelungen zur Einschrankung des privaten Waffenbesitzes zuruck 16 Staaten mit langjahriger nationaler Waffenkontrolle wie z B die Bundesrepublik Deutschland richten nicht die vom Aktionsprogramm geforderten Kontaktstellen National Points of Contact NPC National Coordination Agencies NCA und National Action Plan NAP ein sondern erwarten dass die bereits vorhandenen Administrationen anerkannt werden Auf der anderen Seite finanziert die Bundesrepublik als Geberland viele Massnahmen 17 Andere Staaten wie z B Burundi deren Staatsapparat noch im Aufbau ist und die als Nehmerlander finanziell und technisch unterstutzt werden ubernehmen die vom Aktionsprogramm vorgeschriebene Administration 18 und werden daher positiv in einigen internationalen Berichten bewertet 19 Kritik BearbeitenWahrend viele Staaten die Forderungen der Aktionsprogrammes unterstutzen sofern sie sich auf den illegalen Handel an sich oder auf zusatzliche Handelsbeschrankungen bei Kriegsschusswaffen beziehen gibt es massive Kritik sollten diese Beschrankungen auch fur zivile Waffen Gultigkeit bekommen Rechtsstaaten besitzen sowohl eine nationale Waffenkontrolle wie auch Regularien fur Waffenexporte Dies bescheinigt auch das Regierungsprojekt Small Arms Survey in seinem Report 2009 98 99 der zivilen Waffen inklusive Revolver und Pistolen werden autorisiert exportiert Von den uber 650 Millionen Schusswaffen in Privathand gehoren die meisten Waffen zu den zivilen Waffen Die meisten Waffen befinden sich in den legalen Handen von Sportschutzen Jagern Sammlern und Zivilisten die Schusswaffen im Sinne der Selbstverteidigung erwerben durfen 20 In den illegalen Handen von Gangs nichtstaatliche Kombattanten Guerilleros Aufstandische Milizionare und Gangmitglieder befinden sich nur zwei bis zehn Millionen Kleinwaffen hauptsachlich vollautomatische Kriegswaffen und einige Kurzwaffen Ihre Anzahl ist viel geringer als die von Individuen Streitkraften oder Strafverfolgungsbehorden Doch die von dieser geringen Zahl ausgehende Zerstorung auf humanitarer und politischer Ebene ist von ungewohnlich grosser Bedeutung 21 Da der zivile Besitz von Vollautomaten in vielen Landern bereits verboten ist jedoch diese Waffen beim weltweite Missbrauch hauptsachlich Verwendung finden fordert das WFSA seit Jahren dass sich das Programme of Action und andere internationale Vereinbarungen die den Fokus auf dem illegalen Handel legen die zivilen Schusswaffen aus den Verordnungen ausschliessen sollen 22 Definition von Kleinwaffen BearbeitenDie Definition von Kleinwaffen ist international nicht einheitlich geregelt Definition der deutschen Bundesregierung Bei Kleinwaffen und leichten Waffen Small Arms and Light Weapons SALW im Folgenden Kleinwaffen handelt es sich um Waffen und Waffensysteme die nach militarischen Anforderungen fur den Einsatz als Kriegswaffen hergestellt oder entsprechend umgebaut sind und dem militarischen Einsatz vorbehalten sein sollen 23 In dieser Definition sind Schrotflinten Jagdwaffen Sportwaffen und Antikwaffen nicht enthalten Die Bundesregierung unterscheidet bei der Ausfuhrkontrolle ob Pistolen und Revolver als Sportwaffen oder Dienstwaffen entworfen wurden Diese Unterscheidung sieht auch das Small Arms Survey in seinem Report 2009 24 Definition gemass VN Kleinwaffen sind fur die Verwendung durch Einzelpersonen bestimmt und umfassen Revolver und Selbstladepistolen Gewehre und Karabiner Maschinenpistolen Sturmgewehre und leichte Maschinengewehre Weblinks BearbeitenProgramme of Action offizielle Webseite UNODA United Nations of Disarmament Affairs Small Arms PoA International Assistance for Implementing the UN PoA UNDIR org eingesehen am 18 Dezember 2010 National Implentations PDF 441 kB Small Arms Survey Juni 2010 eingesehen am 18 Dezember 2010 UN Small Arms Conference 2006 Official Documents eingesehen am 18 Dezember 2010 Small Arms POA Inventory of International Nonproliferation Organizations and Regimes Center for Nonproliferation Studies 22 Dezember 2010 eingesehen am 2 September 2011Literatur BearbeitenSimone Wisotzki Kleinwaffen ohne Grenzen Strategien jenseits der Rustungskontrolle gefordert In Hessische Stiftung Friedens und Konfliktforschung Hrsg Report 2005 Vol 15 2005 ISBN 3 937829 29 6 Online PDF Einzelnachweise Bearbeiten Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen Auswartiges Amt vom 23 Februar 2002 eingesehen am 18 Dezember 2010 3 Bericht der Bundesregierung PDF 507 kB uber die Umsetzung des Aktionsplans Zivile Krisenpravention Konfliktlosung und Friedenskonsolidierung auf ifa de vom 15 Juni 2010 eingesehen am 20 Dezember 2010 Die Kleinwaffenproblematik in Entwicklungslandern 1 2 Vorlage Toter Link www bicc de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Deutsche Gesellschaft fur Technische Zusammenarbeit auf BICC de von 2001 eingesehen am 20 Dezember 2010 Spiegel Handel mit Kleinwaffen vom 27 Juni 2006 eingesehen am 26 Dezember 2010 Auswartiges Amt Konventionelle Rustungskontrolle vom 23 Februar 2010 eingesehen am 23 Dezember 2010 General Assembly Resolution 50 70B Memento vom 22 Februar 2014 im Internet Archive auf der UN Webseite eingesehen am 17 September 2010 Inter American Convention against the Illicit Manufacturing of and Trafficking in Firearms Ammunition Explosives and other related Materials OAS eingesehen am 25 Dezember 2010 Die Kleinwaffenproblematik in Entwicklungslandern 1 2 Vorlage Toter Link www bicc de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Deutsche Gesellschaft fur Technische Zusammenarbeit auf BICC de von 2001 Seite 26 eingesehen am 20 Dezember 2010 DGVN 1 2 Vorlage Toter Link www dgvn de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Das System der Abrustung in den VN eingesehen am 23 Dezember 2010 CASA offizielle Homepage eingesehen am 23 Dezember 2010 UNICEF Kleinwaffen eine todliche Bedrohung Memento vom 24 November 2011 im Internet Archive PDF 947 kB UNICEF von 2006 eingesehen am 29 Dezember 2010 Dokument uber Kleinwaffen und leichte Waffen OSZE org eingesehen am 20 Dezember 2010 Deutsche Welle vom 28 Januar 2007 eingesehen am 20 Dezember 2010 SADC Memento vom 13 Juli 2012 im Internet Archive Protocol on Control of Firearms Ammunition and others eingesehen am 25 Dezember 2010 ECOSAP Memento vom 3 November 2011 im Internet Archive ECOWAS Small Arms Control Programme eingesehen am 25 Dezember 2010 UNICEF Memento vom 24 November 2011 im Internet Archive PDF 947 kB Kleinwaffen eine todliche Bedrohung eingesehen am 20 Dezember 2010 Country Profile Germany auf PoA Iss org eingesehen am 26 Dezember 2010 Country Profile Burundi auf PoA Iss org eingesehen am 26 Dezember 2010 Small Arms Survey Memento des Originals vom 26 Dezember 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www smallarmssurvey org PDF 441 kB Report 2009 Nationale Massnahmen eingesehen am 20 Dezember 2010 Small Arms Survey Report 2009 Authorized Small Arms Transfers Memento des Originals vom 16 Juni 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www smallarmssurvey org PDF Datei 2 53 MB Schusswaffen im Besitz von Gangs und Gruppen Memento des Originals vom 29 November 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www smallarmssurvey org PDF 1 7 MB Small Arms Survey eingesehen am 18 Dezember 2010 Statement des World Forum on the Future of Sport Shooting Activities auf der Biennale 2010 PDF 126 kB auf dem PoA Server eingesehen am 18 Dezember 2010 Auswartiges Amt Definition Kleinwaffen eingesehen am 23 Dezember 2010 Small Arms Survey Report 2009 Authorized Small Arms Transfers Memento des Originals vom 16 Juni 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www smallarmssurvey org S 40 PDF Datei 2 53 MB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten 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