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Der Begriff Kleinmotorrad ist in Osterreich und in der Schweiz gesetzlich geregelt Er ist in Deutschland mit dem Begriff Moped vergleichbar Inhaltsverzeichnis 1 Osterreich 1 1 Kennzeichen 1 2 Fuhrerscheinklasse 1 3 Quellen 2 Schweiz 3 EinzelnachweiseOsterreich BearbeitenKleinmotorrad ist in Osterreich die Bezeichnung fur ein einspuriges Kraftfahrzeug mit einem Hubraum von weniger als 50 cm ohne gesetzliche Beschrankung der Hochstgeschwindigkeit im Gegensatz zum Motorfahrrad fur das eine Hochstgeschwindigkeit von 45 km h gilt Seit der Harmonisierung durch die EU davor 40 km h Kleinmotorrader durften ab dem vollendeten 16 Lebensjahr mit den Fuhrerscheinen AJ oder AK ca 1978 bis 30 Juni 1991 bzw AK 1 Juli 1991 bis 31 Oktober 1997 gefahren werden Mit dem Wegfallen der Klasse AJ nahm die Attraktivitat stark ab Im Fuhrerscheingesetz 1997 war kein eigener Fuhrerschein fur diese Klasse mehr vorgesehen wodurch Kleinmotorrader wie auch andere leichte Motorrader erst ab 18 gefahren werden durften endgultig an Attraktivitat einbussten und vom Markt verschwanden Existierende Kleinmotorrader sind aber weiterhin als solche zulassungsfahig und nutzbar Die Kleinmotorrader entsprechen den deutschen Kleinkraftradern der 1970er Jahre Kennzeichen Bearbeiten Die Kennzeichen der Kleinmotorrader waren anfangs ident mit denen der ubrigen Motorrader Da Kleinmotorrader aber keine Autobahnen benutzen durften wurde kurz nach Einfuhrung ein dicker oranger Streifen am unteren Ende des Kennzeichens eingefuhrt um sie von Motorradern mit mehr Hubraum zu unterscheiden 1 2 Die Kleinmotorradkennzeichen ohne diesen Streifen blieben aber weiterhin gultig Ab 1 Janner 1990 wurden weisse zweizeilige Kennzeichen mit der Grosse 250 mm 200 mm ausgegeben 3 Ab 2007 werden fur Kleinmotorrader ganze normale Motorradkennzeichen mit der Grosse 210 mm 170 mm ausgegeben 4 Fuhrerscheinklasse Bearbeiten Zum Fuhren eines Kleinmotorrades war entweder ein Fuhrerschein mit der Klasse A AJ oder AK notig Die Klasse A war erst ab 18 Jahre zuganglich die Klassen AJ und AK waren auf Kleinmotorrader beschrankt und bereits ab 16 Jahren zuganglich Die Klasse AJ war bis zum Erreichen des 18ten Lebensjahres auf maximal 50 Kubikzentimeter beschrankt die Klasse AK war auf maximal 50 Kubikzentimeter beschrankt ohne zeitliche Beschrankung Alle die einmal den AJ gemacht hatten haben also inzwischen die Klasse A Wer AK auf den Fuhrerschein im Scheckkartenformat umschreiben lasst bekommt Klasse A mit dem Code 79 erteilt Quellen Bearbeiten BGBl Nr 458 1990 BGBl I Nr 120 1997Schweiz BearbeitenIn der Schweiz ist ein Kleinmotorrad definiert als zwei oder dreiradriges Motorfahrzeug mit einer maximalen Hochstgeschwindigkeit von 45 km h einer maximalen Motorleistung von 4 kW und einem maximalen Hubraum von 50 cm3 bei dreiradrigen Motorfahrzeugen darf das Gewicht 0 27 t nicht ubersteigen Ebenfalls zu den Kleinmotorradern werden Elektro Rikschas gezahlt deren Gewicht darf 0 27 t ebenfalls nicht ubersteigen Bei Elektro Rikschas ohne Tretunterstutzung gilt eine maximale Hochstgeschwindigkeit von 20 km h bei solchen mit Tretunterstutzung muss sich der Elektromotor bei 25 km h ausschalten 5 Zum Fuhren eines Kleinmotorrads ist ein Fuhrerausweis der Kategorie A1 6 und ein gelbes Kontrollschild 7 erforderlich Das Mindestalter zum Fuhren eines Kleinmotorrads betragt 15 Jahre 8 Einzelnachweise Bearbeiten Zeitgenossisches Foto eines Kleinmotorrades mit damals aktuellem Kennzeichen Memento vom 6 September 2012 im Webarchiv archive today Kurze Abhandlung der Umstellungen in den 70ern Memento des Originals vom 23 September 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www zuendapp net Private Seite von Oskar A Wagner Siehe dort Neuordnung Memento des Originals vom 27 November 2020 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt 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