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Als Kapitulant wurde in der preussischen bzw deutschen kaiserlichen Armee bis 1918 ein freiwillig langer dienender Soldat bezeichnet Grundlage war das Gesetz uber die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 9 September 1814 Nach Vollendung der regularen Pflichtdienstzeit zwei bis drei Jahre gab der Kapitulant seine freiwillige Weiterverpflichtung Kapitulation ab Die Dienstzeit musste auf mindestens vier Jahre verlangert werden 1 ublich waren bis zu 12 Jahre sog Zwolfender Der Kapitulant wurde zunachst mit dem zuletzt erreichten Dienstgrad weiterverpflichtet Aus dem Kreis der Zeitfreiwilligen heraus wurden bevorzugt die Unteroffiziere des Regiments befordert Um 1850 hielt jedes preussische Linieninfanterie Bataillon 30 Planstellen fur Kapitulanten bereit Seit 1893 erhielten Soldaten die sich erstmals fur mindestens vier weitere Jahre Kavallerie funf Jahre weiterverpflichteten eine Sonderpramie Kapitulationshandgeld von 100 Mark Siehe auch Dienstgrade des Deutschen Heeres Deutsches Kaiserreich Kapitulanten im Zweiten Weltkrieg BearbeitenKapitulanten waren Soldaten der Wehrmacht im Mannschaftsdienstgrad welche sich in der Regel im zweiten Dienstjahr freiwillig weiter verpflichteten kapituliert hatten Die Ernennung zum Kapitulantenanwarter erfolgte durch einen Vorschlag des Kompaniechefs oder des Bataillonskommandeurs Ab dem Tag der Ernennung trugen die Kapitulanten ein Kapitulantenanwarter Abzeichen Nach Bewahrung in der Rekruten und Verbandsausbildung erfolgte die Ernennung zum Unteroffizieranwarter Literatur BearbeitenRudolf Absolon Schriften des Bundesarchivs Die Wehrmacht im Dritten Reich Band 1 Harald Boldt Verlag 1998 ISBN 3486410709Einzelnachweise Bearbeiten Meyers Konversationslexikon 4 Aufl Band 10 S 116 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kapitulant amp oldid 238365840