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Das Kameralamt Heilbronn war eine Einrichtung des Konigreichs Wurttemberg die im Amtsbezirk Besitz und Einkommen des Staates verwaltete Es bestand von 1806 bis 1922 in Heilbronn Das Kameralamt wurde im Rahmen der Neuordnung der Staatsfinanzverwaltung im Konigreich Wurttemberg geschaffen Das 1894 abgerissene Kameralamt in HeilbronnSiegelmarke des K Wurtt Kameralamts HeilbronnGeschichte BearbeitenGemass Verordnung von 1807 wurden samtliche Kameralamter in Heilbronn zu einem Kameralamt vereinigt und diesem die Orte Horkheim Ober und Untereisesheim Kirchhausen Biberach der vormals deutschordensche Anteil an Talheim nebst dem Hohenreiner Hof zugeteilt Laut Dekret vom 7 Juli 1807 wurde der Teil des Amtes Talheim der Patrimonialherrschaft von Gemmingen dem Kameralamt Heilbronn zugewiesen Durch Verordnung vom 6 Juni 1819 hat das Kameralamt Heilbronn vom Kameralamt Kochendorf die Orte Bonfeld und Furfeld sowie die Forst und Jagdgefalle des Reviers Neuenstadt im Forstamt Neuenstadt ubernommen Gemass Verfugung betreffs der Anderung der Kameralbezirkseinteilung von 1837 wurde der Ort Grossgartach vom Kameralamt Brackenheim an das Kameralamt Heilbronn abgetreten wonach dieses den Oberamtsbezirk Heilbronn vollstandig umfasste Durch Beschluss vom 15 Marz 1837 hat das Kameralamt ubernommen vom Kameralamt Grossbottwar die Orte Abstatt mit Happenbach Vohenlohe und Wildeck Untergruppenbach und Obergruppenbach Donnbronn und Stettenfels vom Kameralamt Weinsberg das zum Forstamt Neuenstadt gehorige Revier Stettenfels Quellen BearbeitenAkten des Kameralamts Heilbronn beim Staatsarchiv Ludwigsburg Bestand F 56Weblinks BearbeitenBeschreibung des Kameralamts Heilbronn beim Landesarchiv Baden Wurttemberg Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kameralamt Heilbronn amp oldid 167916195