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Der sogenannte Kaffeeerlass oder Kaffee Erlass wurde am 16 Februar 2005 vom deutschen Bundesministerium der Finanzen herausgegeben Es handelt sich um eine verwaltungsinterne Vorschrift Aktenzeichen Z B1 P 1011 9 04 zur Regelung der Korruptions vorsorge die fur alle Beschaftigten der Bundeszoll und Bundesfinanzverwaltung gilt Neben anderem ist es Beamten die kontrollierende prufende und uberwachende Tatigkeiten ausuben dadurch verboten jede noch so geringe Vergunstigung anzunehmen Der Erlass stiess bei den Betroffenen auf Kritik da er auch die Moglichkeit einschrankt harmlose Hoflichkeitsangebote wie zum Beispiel ein Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee anzunehmen Ebenso werden damit Geldsammlungen unter den Beschaftigten selbst verboten beispielsweise bei Dienstjubilaen Hochzeiten Geburtstagen Pensionierung usw Bundesfinanzminister Peer Steinbruck hatte am 3 Februar 2006 bei einer Personalversammlung im Bundesministerium der Finanzen den so genannten Kaffee Erlass als Schwachsinn bezeichnet Mit Erlass Z B 1 P 1011 06 0001 vom 4 Mai 2006 wurde der Kaffeeerlass dahingehend geandert dass Erfrischungsgetranke und dazu gereichtes Geback angenommen werden durfen um ein den Regeln der Hoflichkeit gebuhrendes Verhalten der Mitarbeiter zu ermoglichen Ebenso durfen die Mitarbeiter gegen Entrichtung des ublichen Entgelts Kantinen nutzen Weiterhin ausgeschlossen sind samtliche daruber hinausgehende Dienstleistungen Privater wie beispielsweise die Abholung eines Aussenprufers am Bahnhof durch einen Fahrer der zu prufenden Firma Jegliche Annahme von uber die Erfrischungsgetranke und das Geback hinausgehenden Zuwendungen Werbegeschenke wie Kugelschreiber Schreibblocke usw ist weiterhin untersagt auch wenn deren Wert nur geringfugig ist Weblinks BearbeitenRechtsanwalt Dr Michael Streck in der NJW Editorial Heft 48 2005 Wie bestechungsgefahrdet sind Beamte des Bundesfinanzministeriums SachsischeZeitung online Lauft alles wie geschmiert Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kaffeeerlass amp oldid 215481185