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Die Achtmanner waren ein Bestandteil der Stadtverwaltung u a in Hamburg Stade und Stralsund Dem Gremium aus acht Mannern oblag die Beratung und Kontrolle des Stadtrats bei den Finanzen Inhaltsverzeichnis 1 Hamburg 2 Stade 3 Stralsund 4 LiteraturHamburg BearbeitenAm 5 April 1563 entschied die Hamburger Burgerschaft und der Senat dass die Finanzen der Stadt von acht Burgern zwei aus jedem der damals vier Kirchspiele verwaltet werden solle Zuvor war dieses Amt von zwei Mitgliedern des Senats den Kammereiherren ausgefuhrt worden Die sogenannten Achtmanner wurden auf sechs Jahre gewahlt und durften wahrend dieser Amtszeit nicht in den Senat gewahlt werden Im Jahr 1667 kam noch hinzu dass die Achtmanner auch nicht zu Oberalten oder sonstigen Amtern berufen werden durften Als im Jahr 1685 das funfte Kirchspiel Sankt Michaelis dazu kam und nun zehn Burger das Amt verwalteten verschwand die Bezeichnung der Achtmanner in Hamburg Die deputierten Burger wurden ab dann Kammereiburger genannt Stade BearbeitenNach dem Aufstand von 1604 entstand in Stade am 25 Januar 1606 die Institution der Achtmanner In den vier Stadtvierteln wurden je zwei Achtmanner gewahlt die auch Mitglied im 48er Ausschuss der Burgerschaft waren Sie berieten und kontrollierten den Rat der Stadt in Finanzfragen 1711 hatte der Ausschuss der Achtmanner sich endgultig als Kontrollinstanz neben Burgermeister und Rat durchgesetzt Grossere Kaufe und Verkaufe von stadtischen Vermogen mussten durch den Ausschuss genehmigt werden Etwa ein Drittel der Achtmanner wurde spater in den Rat gewahlt Die Achtmanner waren ehrenamtlich tatig und kamen ihrer Aufgabe bis zum Tod oder der Wahl in den Rat nach Nach dem Ableben und Aufrucken eines Achtmannes schlugen die ubrigen Mitglieder drei Kandidaten aus den restlichen 40 Mitglieder des 48er Ausschuss vor Einer von den Kandidaten wurde dann vom Rat ausgewahlt Da die meisten Achtmanner meist Laien in Rechtsfragen waren konnten sie einen rechtskundigen Burger als Burgerworthalter wahlen der ebenfalls auf Lebenszeit gewahlt wurde Die Einrichtung der Achtmanner fand am 24 Oktober 1824 durch die Einfuhrung der neuen Magistratsverfassung ein Ende Sie wurde abgelost durch die Burgerreprasentanten und Burgervorsteher Die letzten sieben auf Lebzeiten ernannten Achtmanner wurden automatisch zu Burgerreprasentanten Stralsund BearbeitenSeit 1616 hatte die Burgerschaft Mitbestimmungsrechte in der Stadtverwaltung von Stralsund Der Rat selbst fuhrte weiterhin die Verwaltung und reprasentierte die Stadt Die Kontrolle der Finanzen oblag den Achtmannern die sich in der Achtmannskammer trafen Dabei stellten der Rat und das Hundertmanner Kollegium je vier Vertreter ersterer zwei Burgermeister einen Ratsherren und den Kammerer letzterer vier Burger Literatur BearbeitenZu Hamburg Johann Klefeker Chemerey Ordnunge van entfanginge und uthgave der gemeinen Inkunfft dusser Stadt Anno 1563 upgerichtet und Anno 1611 revidirt In Sammlung der Hamburgischen Gesetze und Verfassungen in Burger und Kirchlichen auch Cammer Handlungs und ubrigen Policey Angelegenheiten und Geschaften samt historischen Einleitungen Der Zweete Theil in welchem die Verfassungen im Bau Brau Brodt Korn und Mehl Wesen der Unterschied zwischen Burgern und Einwohnern und die Cammer Elb Feuer und Gassen Verordnungen enthalten sind Jeremias Conrad Piscator Hamburg 1766 OCLC 633911015 S 447 458 Digitalisat auf den Seiten der Bayerischen Staatsbibliothek abgerufen am 27 Februar 2015 Friedrich Georg Buek Kammerei In Die Hamburgischen Oberalten ihre burgerliche Wirksamkeit und ihre Familien Perthes Besser amp Mauke Hamburg 1857 OCLC 844917815 S 433 435 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Zu Stade Jurgen Bohmbach Stader Stadtlexikon Stade 1994Zu Stralsund Carl Ferdinand Fabricius Der Stadt Stralsund Verfassung und Verwaltung Wilhelm Trinius Stralsund 1831 OCLC 832273233 S 55 60 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Achtmanner amp oldid 213557826