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Die Justiz Auktion ist ein unter Federfuhrung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein Westfalen betriebenes staatliches Auktionshaus zur Versteigerung beweglicher Sachen Die Versteigerungen werden als Online Auktion betrieben 1 Justiz AuktionStaatliche Ebene Bundesweite Kooperation von LandesbehordenStellung Teil einer LandesoberbehordeAufsichtsbehorde Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein WestfalenGrundung 2006Hauptsitz HammNetzauftritt www justiz auktion de Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Ablauf 3 Gegenstande 4 Osterreich 4 1 Entwicklung 4 2 Gemeinsame Plattform 5 Siehe auch 6 Einzelnachweise 7 WeblinksRechtsgrundlagen BearbeitenDie Auktionen erfolgen nach den Vorschriften des offentlichen Rechts des Zwangsvollstreckungsrechts und des Privatrechts 2 3 4 5 6 Eine gesetzliche Grundlage fur Internetauktionen uber Fundsachen und unanbringbare Sachen besteht seit August 2009 Gleiches gilt fur die Versteigerung von beweglichen Sachen im Rahmen der Zwangsvollstreckung 7 Zuvor musste der Antragsgegner vom Gerichtsvollzieher uber die Versteigerung im Internet unterrichtet werden Ohne die Zustimmung des Antragsgegners konnte die Verwertung nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach der Unterrichtung erfolgen 8 Aufgrund des Ausnahmecharakters der Internetversteigerung wurde bis zur Schaffung der bundesgesetzlichen Grundlage von dieser Moglichkeit nur wenig Gebrauch gemacht 9 Der Gesetzgeber gab mit der Neuregelung dem Gerichtsvollzieher die Wahl die offentliche Versteigerung entweder vor Ort oder als allgemein zugangliche Versteigerung im Internet uber eine Versteigerungsplattform durchzufuhren 10 Ausserdem wurden die Landesregierungen ermachtigt nahere Details zur Internetversteigerung in Verordnungen umzusetzen 11 12 Alle Bundeslander haben weitgehend einheitliche Regelungen 13 Auf der Grundlage dieser Verordnungen wurde die im Jahr 2006 durch das Land Nordrhein Westfalen eingerichtete Justiz Auktion 14 Anfang 2010 zur gemeinsamen Plattform der Lander bestimmt 2013 schloss sich Niedersachsen als letztes Bundesland an Ablauf BearbeitenAnbieter sind ausschliesslich die Justizbehorden und Gerichtsvollzieher 15 Potentielle Bieter mussen sich kostenfrei registrieren 16 Des Weiteren muss man sich mit den Bedingungen die in Verbindung mit den Landesverordnungen den Ablauf regeln einverstanden erklaren 17 Das Verfahren der Versteigerung unterscheidet sich kaum von denen privater Online Auktionsplattformen Der Artikel wird mit einem Startgebot freigeschaltet Wahrend der mehrtagigen Laufzeit konnen die Gebote abgegeben werden Die Plattform nutzt ein automatisiertes Bietverfahren sodass der zu zahlende Kaufpreis nach dem Zweitpreisprinzip wie bei einer Vickreyauktion ermittelt wird 18 Dabei muss das bisherige Hochstgebot um mindestens einen Steigerungsschritt uberboten werden 19 Derjenige der am Ende der Laufzeit das hochste Gebot abgegeben hat erhalt den Zuschlag 20 21 Gegenstande BearbeitenVersteigert werden Gegenstande die von den Justizeinrichtungen und Gerichtsvollziehern aller Bundeslander beschlagnahmt eingezogen gepfandet oder ausgesondert wurden 22 Im Jahre 2013 wurden bei rund 9 000 Auktionen etwa 3 5 Mio Umsatz erzielt 23 Gegenstande die geeignet sind dem Ansehen der Justiz zu schaden insbesondere Waffen aller Art und pornografische sowie gewaltverherrlichende Schriften oder Datentrager werden nicht versteigert 24 Derartige Angebote konnen von der Justizverwaltung unverzuglich abgebrochen werden 25 Osterreich BearbeitenEntwicklung Bearbeiten Mit der Exekutionordnungsnovelle 2008 26 wurde grundsatzlich die Versteigerung von beweglichen Sachen uber das Internet durch die osterreichische Justiz ermoglicht Die ursprunglich vorgesehenen Moglichkeiten wurden jedoch nicht ausreichend genutzt 27 Gemeinsame Plattform Bearbeiten Seit dem 29 Januar 2015 hat sich die Republik Osterreich mit ihren fur die Internetversteigerung gemass der Exekutionsordnung zugelassenen Verkaufern zunachst ausschliesslich Gerichtsvollzieher an der Justiz Auktion in Deutschland funktional beteiligt Dadurch wurde eine Anderungen auf der Website Justiz Auktion de erforderlich so wurde z B die Auswahlmoglichkeit geschaffen nur auf Versteigerungsangebote aus Osterreich einzugrenzen etc Die offizielle Webseite der osterreichischen Versteigerungsplattform lautet justiz auktion at wobei diese Webseite auf die justiz auktion de Webseite weiterleitet Die Internetversteigerung kann vom Gerichtsvollzieher selbst oder dem beim Oberlandesgericht Innsbruck angeschlossenen Kompetenzzentrum durchgefuhrt werden 28 Siehe auch BearbeitenZoll Auktion eine ahnliche Plattform der Bundeszollverwaltung Einzelnachweise Bearbeiten Anmerkung Grundsatzlich konnen auch Rechte versteigert werden hiervon wird zurzeit jedoch kein Gebrauch gemacht vgl Website Kategorien Hinweis Die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen und die Besonderen Verkaufsbedingungen haben aufgrund der Besonderheit des Anbieters als Behorde den Status von Rechtsnormen im materiellen Sinn Beispielhaft Internetversteigerungsverordnung NRW Nr 2 der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Justiz Auktion 156 BGB 814 ff ZPO Gesetz uber die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Anderung anderer Gesetze vom 30 Juni 2009 BGBl I S 2474 825 ZPO Andreas Remmert Das Gesetz uber die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung NJW 2009 S 2572 814 Abs 2 ZPO 814 Abs 3 ZPO 979 Abs 1b S 1 BGB Baden Wurttemberg Verordnung vom 3 Mai 2010 GBl 2010 412 Bayern Verordnung vom 25 November 2009 GVBl 2009 619 Berlin Verordnung vom 14 August 2012 GVBl 261 Brandenburg Verordnung vom 8 Februar 2011 GVBl II Nr 10 1 Bremen Verordnung vom 21 April 2010 GBl 339 Hamburg Verordnung vom 6 April 2010 GVBl 2010 2540 Hessen Verordnung vom 10 Juni 2010 GVBl I 172 Mecklenburg Vorpommern Verordnung vom 6 Oktober 2010 GVOBl 603 Niedersachsen Verordnung vom 11 April 2013 GVBl 109 Nordrhein Westfalen Verordnung vom 22 September 2009 GV 2009 508 Rheinland Pfalz Verordnung vom 26 Juni 2010 GVBl 2010 198 Saarland Verordnung vom 17 Januar 2011 ABl I 16 Sachsen Verordnung vom 14 Marz 2010 GVBl 94 Sachsen Anhalt Verordnung vom 3 Februar 2010 GVBl 36 Schleswig Holstein Verordnung vom 17 Oktober 2012 GVOBl 706 Thuringen Verordnung vom 22 September 2010 GVBl 323 Erlass des Ministeriums der Justiz NRW vom 28 August 2006 Nr 1 der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Justiz Auktion Nr 4 lit c S 1 der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Justiz Auktion Allgemeine Versteigerungsbedingungen und Besondere Verkaufsbedingungen der Justiz Auktion Nr 4 lit c S 7 der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Justiz Auktion Nr 4 lit c S 4 der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Justiz Auktion 156 S 1 BGB Nr 4 lit c S 9 der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Justiz Auktion Informationen uber die Justiz Auktion Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein Westfalen abgerufen am 2 April 2021 Pressemitteilung des Justizministeriums vom 3 Januar 2014 Nr 2 S 2 der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Justiz Auktion Nr 2 S 3 der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Justiz Auktion BGBl I 2008 37 Osterreich ZAK 8 2015 S 144 Das Kompetenzzentrum ist Vollstreckungsorgan im Sinne der Exekutionsordnung Weblinks BearbeitenWebsite der Justiz Auktion Informationsbroschure des Justizministeriums Nordrhein Westfalen PDF Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Justiz Auktion amp oldid 225314007