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Der Japan Korea Annexionsvertrag von 1910 war ein unter Zwang geschlossener Vertrag zwischen dem Kaiserreich Japan und dem Kaiserreich Korea der das Reich der Joseon Dynastie 1392 1910 aufloste und als Kolonie unter dem Namen Chosŏn japanisch Chōsen in das japanische Kaiserreich integrierte Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Der Annexionsvertrag Ubersetzung 2 1 Die Proklamation 2 2 Der Vertrag 3 Legalitatsdisput 4 Literatur 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenSpatestens ab der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts gelangte das Joseon Reich zwischen die Konfliktlinien des japanischen Kaiserreichs des Reichs der chinesischen Qing Dynastie und des russischen Kaiserreichs Schwachen in der Monarchie machten Joseon zum Spielball der angrenzenden Machte und zum Teil auch der westlichen Lander beginnend mit dem Vertrag von Ganghwado in dem der damalige Konig Gojong 1876 aufgrund einer zuvor inszenierten militarischen Aggression Japans gegen Joseon einen Vertrag mit Japan akzeptierte der zwar die Souveranitat Joseons festschrieb es aber gleichzeitig zwang weitere Seehafen fur den Handel mit Japan zu offnen und dem japanische Kaiserreich erlaubte die Kusten Joseons zu erforschen und zu kartografieren Es folgten in den nachsten Jahren schrittweise weitere Vertrage mit Japan die dem japanischen Kaiserreich stetig mehr politischen Einfluss auf Joseon zugestanden Im November 1905 wurde Joseon mit dem Eulsa Vertrag zum Protektorat Japans erklart und unter Gojongs Sohn Kaiser Sunjong ein japanischer Generalresident fur Joseon bestimmt Dieser Vertrag war ein Vorlaufer des Annexionsvertrages 1 Am 30 Mai 1910 wurde der japanische General und vorherige Kriegsminister Terauchi Masatake zum Generalresidenten fur Joseon ernannt 2 nachdem Itō Hirobumi zuruckgetreten war der sich bereits wegen mangelnden Zuspruchs in der Bevolkerung fur eine Annexion Joseons ausgesprochen hatte 3 Terauchi Masatake forcierte Verhandlungen mit der Regierung Joseons und verhandelte selbst ab dem 23 Juli 1910 in Seoul den Annexionsvertrag mit dem japanfreundlichen Premierminister Yi Wan yong 이완용 Der Annexionsvertrag wurde am 18 August vom Kabinett der Regierung Joseons gebilligt am 22 August vom Premierminister Yi Wan yong und dem japanischen Generalresident Terauchi Masatake unterzeichnet 4 und am 29 August 1910 vom japanischen Aussenministerium verkundet 5 Der Annexionsvertrag Ubersetzung BearbeitenDie Proklamation Bearbeiten Ungeachtet der ernsthaften und muhsamen Arbeit der Reformen in der Verwaltung Koreas in der die Regierungen Japans und Koreas seit mehr als vier Jahren seit dem Abschluss des Abkommens von 1905 beschaftigt sind hat sich das bestehende Regierungssystem in diesem Land nicht ganzlich in der Pflicht bewahrt die offentliche Ordnung und Ruhe zu bewahren und daruber hinaus dominiert der Geist des Misstrauens und der Irrefuhrung die ganze Halbinsel Um Frieden und Stabilitat in Korea zu erhalten den Wohlstand und das Wohlergehen der Koreaner zu fordern und gleichzeitig die Sicherheit und die Ruhe auslandischer Bewohner zu gewahrleisten wurde mehr als deutlich gemacht dass grundlegende Veranderungen im gegenwartigen Regierungsregime absolut notwendig sind Die Regierungen Japans und Koreas die von der dringenden Notwendigkeit der Einfuhrung von Reformen uberzeugt sind die den Anforderungen der Situation entsprechen und eine ausreichende Garantie fur die Zukunft zu bieten haben mit Zustimmung seiner Majestat den Kaiser von Japan und Seine Majestat der Kaiser von Korea durch ihre Bevollmachtigten einen Vertrag beschlossen der die vollstandige Annexion Koreas an das Imperium von Japan vorsieht Aufgrund dieser wichtigen Rechtshandlung die mit ihrer Verkundung am 29 August 1910 wirksam wird wird die kaiserliche Regierung Japans die gesamte Regierung und Verwaltung Koreas ubernehmen und sie erklaren hiermit dass die Angelegenheiten im Zusammenhang mit Auslandern und Aussenhandel mit Korea nach folgenden Regeln gefuhrt werden sollen Der Vertrag Bearbeiten Seine Majestat der Kaiser von Japan und seine Majestat der Kaiser von Korea haben die besonderen und engen Beziehungen zwischen ihren jeweiligen Landern in dem Wunsch im Blick den gemeinsamen Reichtum der beiden Nationen zu fordern und den dauerhaften Frieden im Fernen Osten zu sichern und sind uberzeugt dass diese Ziele am besten durch die Annexion Koreas an das Imperium Japans erreicht werden konnen haben sich entschlossen einen Vertrag uber eine solche Annexion abzuschliessen und zu diesem Zweck als ihre Bevollmachtigten ernannt die zu sagen sind fur Seine Majestat der Kaiser von Japan Viscount Terauchi Masatake Resident General und fur Seine Majestat der Kaiser von Korea Yi Wan Yong Premierminister die in gemeinsamer Konferenz und Beratung folgenden Artikeln zugestimmt haben Artikel 1 Seine Majestat der Kaiser von Korea macht die vollstandige und permanente Abtretung aller Souveranitatsrechte uber ganz Korea an seine Majestat den Kaiser von Japan Artikel 2 Seine Majestat der Kaiser von Japan akzeptiert die Abtretung die im vorhergehenden Artikel erwahnt wurde und stimmt der vollstandigen Annexion Koreas an das Reich Japans zu Artikel 3 Seine Majestat der Kaiser von Japan wird ihren Majestaten den Kaiser und Ex Kaiser und Seine Kaiserliche Hoheit den Kronprinzen von Korea und ihre Gefahrten und Erben solcher Titel Wurde und Ehre wie sie ihren jeweiligen Reihen angemessen sind gewahren und fur ausreichend jahrliche Zuschusse fur den Erhalt solcher Titel Wurde und Ehren sorgen Artikel 4 Seine Majestat der Kaiser von Japan wird auch den Mitgliedern des Kaiserhauses von Korea und ihren Erben die nicht im vorhergehenden Artikel erwahnt wurden angemessene Ehre und Behandlung und die Mittel die fur die Aufrechterhaltung dieser Ehre und Behandlung notwendig sind gewahren Artikel 5 Seine Majestat der Kaiser von Japan wird jenen Koreanern die aufgrund ihrer verdienstvollen Dienste als eine solche besondere Anerkennung gelten politische und monetare Zuschusse gewahren Artikel 6 Als Folge der vorgenannten Annexion ubernimmt die japanische Regierung die gesamte Regierung und die Verwaltung Koreas und verpflichtet sich unter der Einhaltung der dort geltenden Gesetze fur den vollen Schutz der Menschen und des Eigentums der Koreaner und fur die Forderung des Wohlstands aller zu sorgen Artikel 7 Die Regierung von Japan wird soweit es die Umstande zulassen im offentlichen Dienst Japans in Korea jene Koreaner beschaftigen die das neue Regime loyal und in gutem Glauben akzeptieren und die fur diesen Dienst angemessen qualifiziert sind Artikel 8 Dieser Vertrag der von seiner Majestat dem Kaiser von Japan und seiner Majestat dem Kaiser von Korea gebilligt wurde wird aus dem Stand seiner Verkundung wirksam Im Glauben daran dass die beiden Bevollmachtigten diesen Vertrag unterzeichnet und ihre Siegel angebracht haben 22 August 4 Jahr von Yunghui 1910 Yi Wan yong Premierminister Siegel 22 August 43 Jahr von Meiji 1910 Viscount Terauchi Masatake Resident General Siegel 6 7 Legalitatsdisput BearbeitenDie Rechtmassigkeit des Vertrags wurde spater von der im Exil lebenden provisorischen Regierung der Republik Korea sowie der sudkoreanischen Regierung bestritten Wahrend der Vertrag mit dem nationalen Siegel des koreanischen Kaiserreichs versehen war lehnte Kaiser Sunjong die Unterzeichnung des Vertrags gemass den koreanischen Gesetzen ab Aus Sicht der japanischen Regierung war der Vertrag legal zustande gekommen eine Sichtweise die auch die westlichen Nationen bereitwillig ubernommen hatten Doch der Annexionsvertrag von 1910 basierte nicht mehr auf einer freien Entscheidung der koreanischen Regierung oder des Souverans des Landes Kaiser Sunjong denn seine Souveranitat hatte das koreanische Kaiserreich bereits mit der Unterzeichnung des Protektoratsvertrags vom 17 November 1905 Eulsa Vertrag verloren 8 Schon durch den Artikel 1 des Protektoratsvertrages wurde die Vertretung Joseons nach aussen durch das japanische Kaiserreich festgeschrieben wodurch Vertrage mit dem Ausland nur mit Genehmigung Japans moglich waren 9 was einer Aufgabe der Souveranitat gleichkommt Dass der Vertrag unter Androhung von Gewalt zustande kam steht heute ausser Frage und wurde schon seinerzeit deutlich und ausfuhrlich publiziert Trotzdem ubernahmen die westlichen Nationen die Darstellung des japanischen Kaiserreichs von der Freiwilligkeit der Vertragsunterzeichnung Auch dass der Vertrag seinerzeit nicht durch den Souveran Kaiser Gojong unterzeichnet wurde da dieser den Vertrag ablehnte sondern lediglich durch den Aussenminister des Landes Park Je sun 박제순 wurde vom Westen stillschweigend ignoriert auch von der deutschen Regierung die nachweislich davon unterrichtet war 9 Park Je sun war zwar ermachtigt worden mit den Japanern zu verhandeln zur Unterzeichnung des Vertrages war er allerdings nicht befugt Das Siegel seines Amtes wurde vom japanischen Dolmetscher beschlagnahmt und soll spater unter den Vertrag gesetzt worden sein allerdings nur in der koreanischen Ausfertigung Die japanische Version blieb ohne Siegel 10 Ein Vertrag ohne Siegel hat in asiatischen Landern keine Gultigkeit 10 Aus diesem Grund und weil er nicht vom Souveran des Volkes unterzeichnet und gesiegelt wurde ist der Vertrag eigentlich nicht zustande gekommen 11 Literatur BearbeitenThe Annexation of Korea to Japan In The American Journal of International Law Vol 4 No 4 Cambridge University Press Oktober 1910 S 923 925 doi 10 2307 2186806 englisch Editorial Comment Karl Leuteritz Ausfluss einer blanken Gewalttat Deutsche diplomatische Dokumente zum japanisch koreanischen Protektoratsvertrag vom 17 11 1905 In Patrick Kollner Hrsg Korea 1999 Politik Wirtschaft Gesellschaft Institut fur Asienkunde 1999 ISSN 1432 0142 S 23 32 doi 10 11588 kjb 1999 0 3024 Kim Ji hyung The Japanese Annexation of Korea as Viewed from the British and American Press focus on The Times and The New York Times In Center for Korean History Hrsg International Journal of Korean History Vol 16 No 2 Korea University August 2011 ISSN 1598 2041 S 87 123 englisch Online PDF 11 4 MB abgerufen am 3 April 2019 Yong Chool Ha Hong Yung Lee Clark W Sorensen Colonial Rule and Social Changes in Korea 1910 1945 University of Washington Washington 2013 ISBN 978 0 295 80449 1 englisch Einzelnachweise Bearbeiten The Annexation of Korea to Japan 1910 S 923 Kim The Japanese Annexation of Korea as Viewed from the British and American Press 2011 S 92 f Ha Lee Sorensen Colonial Rule and Social Changes in Korea 1910 1945 2013 S 185 Kim The Japanese Annexation of Korea as Viewed from the British and American Press 2011 S 93 The Annexation of Korea to Japan 1910 S 924 Treaty of Annexation In UCLA International Institute The Regents of the University of California 22 August 1910 abgerufen am 3 April 2019 englisch The Korea Japan Annexation Treaty August 22 1910 Ministry of Foreign Affairs 22 August 1910 abgerufen am 3 April 2019 englisch Leuteritz Ausfluss einer blanken Gewalttat In Korea 1999 1999 S 23 a b Leuteritz Ausfluss einer blanken Gewalttat In Korea 1999 1999 S 25 a b Leuteritz Ausfluss einer blanken Gewalttat In Korea 1999 1999 S 27 Leuteritz Ausfluss einer blanken Gewalttat In Korea 1999 1999 S 28 ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Japan Korea Annexionsvertrag von 1910 amp oldid 208426323