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Als Inverkehrbringen bezeichnet man im Patentrecht Deutschlands eine nach 9 Patentgesetz dem Patentinhaber vorbehaltene Handlung sog Verbietungsrecht Diese umfasst jede Handlung durch die der Eintritt des patentierten Erzeugnisses in den Handelsverkehr tatsachlich bewirkt wird indem das patentierte Erzeugnis unter Begebung der eigenen Verfugungsgewalt tatsachlich in die Verfugungsgewalt einer anderen Person ubergeht 1 Inhaltsverzeichnis 1 Tatsachliche Verfugungsgewalt 2 Eintritt in den Handelsverkehr 3 Literatur 4 EinzelnachweiseTatsachliche Verfugungsgewalt BearbeitenIn Verkehr kann nur ein korperlicher Gegenstand gebracht werden blosse Zeichnungen genugen nicht 1 Tatsachliches Bewirken erfordert keine rechtliche Verfugungsmacht insbesondere keine Ubereignung 2 und liegt entsprechend auch bei Miete oder Leihe vor 3 Besitzverschaffung i S v 870 BGB ist erforderlich aber nicht immer hinreichend 3 Das Merkmal ist demnach nicht erfullt bei blosser Bestellung von Sicherheiten etwa durch ein Pfandrecht oder eine Sicherungsubereignung 3 Eintritt in den Handelsverkehr BearbeitenVerkehr im Sinne der Vorschrift ist nicht als Beforderungsverkehr zu verstehen 2 sondern als Handelsverkehr der Umsatz und Verausserungsgeschafte zum Gegenstand hat 1 Eintritt in den Handelsverkehr liegt nicht vor wenn die Ware lediglich angepriesen oder beworben wird solange kein funktionsfahiges Muster an einen Dritten ausgehandigt wird 1 ferner nicht bei blossem Transit vom Ausland ins Ausland exportierter Ware 2 Hingegen liegt Inverkehrbringen vor bei Export vom Inland ins Ausland 1 Literatur BearbeitenGeorg Benkard Hrsg Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz 4 Auflage C H Beck Munchen 2015 9 PatG Paul Inverkehrbringen nach Patent und Warenzeichenrecht In NJW 1963 S 980 Rudolf Krasser Hrsg Patentrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2009 33 II 1 c Peter Mes Hrsg Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz 10 Auflage Band 4 C H Beck Munchen 2006 9 PatG Worm Maucher Der Transit Eine patentverletzende Handlung In Mitteilungen der deutschen Patentanwalte 2009 S 445 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e Uwe Scharen PatG 9 In Georg Benkard Hrsg Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz 4 Auflage C H Beck Munchen 2015 Rn 44 a b c Peter Mes PatG 9 In Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz 10 Auflage Band 4 C H Beck Munchen 2006 Rn 46 47 a b c Rudolf Krasser Patentrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2009 33 II 1 c Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Inverkehrbringen PatG amp oldid 176836398