www.wikidata.de-de.nina.az
Das International Frequency Registration Board IFRB Internationaler Ausschuss fur Frequenzregistrierung war eines von vier standigen Organen der Internationalen Fernmeldeunion ITU mit Sitz im ITU Hauptquartier in Genf Die andern standigen Organe waren 1 das Generalsekretariat der Internationale Beratende Ausschuss fur den Funkdienst CCIR der Internationale Beratende Ausschuss fur den Telegrafen und Telefondienst CCITT Internationaler Ausschuss fur Frequenzregistrierung der Internationalen FernmeldeunionInternational Frequency Registration Board Organisationsart SonderorganisationKurzel ITU IFRBLeitung Direktor IFRBStatus seit 1992 RRB ITU R Sektor Gegrundet 1947Hauptsitz GenfOberorganisation Internationale Fernmeldeunion Im Rahmen der ITU Reorganisation im Jahre 1992 wurde der IFRB umbenannt in Radio Regulations Board RRB und dem ITU Radiocommunication Sector ITU R Sector zugeordnet Der IFRB bestand aus funf unabhangigen Mitgliedern die von der Konferenz der Regierungsbevollmachtigten gewahlt wurden Diese Mitglieder wurden unter den von den Mitgliedern der Union vorgeschlagenen Kandidaten in der Weise ausgewahlt dass eine gerechte Verteilung der Sitze auf die Regionen der Erde gewahrleistet war Jedes Mitglied der Union durfte nur einen einzigen Kandidaten vorschlagen der Staatsangehoriger des betreffenden Landes sein musste 2 Aufgaben BearbeitenDie nachstehenden Darstellungen sind in Anlehnung an die autorisierte deutschsprachige Ubersetzung aus den ITU Sprachen in der Prasenz Zeitform der Originalfassung gehalten 3 Der IFRB hat im Wesentlichen folgende Aufgaben Er tragt die von den verschiedenen Landern vorgenommenen Frequenzzuteilungen systematisch ein und zwar in das Master Internationale Frequency Register MIFR 4 und registriert sie systematisch nach dem in der Vollzugsordnung fur den Funkdienst VO Funk vorgesehenen Verfahren und gegebenenfalls nach den Beschlussen der zustandigen Konferenzen der Union um ihre internationale Anerkennung sicherzustellen Er registriert unter den denselben Bedingungen und zu demselben Zweck systematisch die Positionen welche die Lander den geostationaren Satelliten zuteilen Er berat unter Berucksichtigung der Bedurfnisse der um Hilfe ersuchenden Mitglieder der besonderen Bedurfnisse der Entwicklungslander sowie der besonderen geographischen Lage bestimmter Lander der Union mit dem Ziel in denjenigen Teilen des Funkfrequenzspektrums in denen schadliche Storungen auftreten konnen den Betrieb einer moglichst grossen Anzahl von Funkkanalen und die gerechte wirksame und wirtschaftliche Nutzung der Umlaufbahn der geostationaren Satelliten zu gewahrleisten Er erledigt nach den in der VO Funk vorgesehenen Verfahren aller zusatzlichen Aufgaben die mit der Zuteilung und Benutzung der Frequenzen und der gerechten Nutzung der Umlaufbahn der geostationaren Satelliten zusammenhangen und die ihm von einer zustandigen Konferenz der Union oder mit Zustimmung der Mitglieder der Union vom Verwaltungsrat zur Vorbereitung einer solchen Konferenz oder die Ausfuhrung ihrer Beschlusse vorgeschrieben werden Er leistet Hilfe bei der Vorbereitung und Organisation von Funkkonferenzen wobei er erforderlichenfalls die anderen standigen Organe der Union befragt unter Berucksichtigung aller Richtlinien des Verwaltungsrats fur die Durchfuhrung dieser Vorbereitungen unterstutzt der Ausschuss auch die Entwicklungslander bei den Vorbereitungen zu diesen Konferenzen Er bringt die fur seine Tatigkeit unbedingt erforderlichen Unterlagen laufend auf den neuesten Stand Einzelnachweise Bearbeiten INTERNATIONALER FERNMELDEVERTRAG NAIROBI 1982 1984 deutsche Ubersetzung Herausgeber BMPT Bonn BMV Generaldirektion PT Wien Regierung Furstentum Liechtenstein Vaduz Generaldirektion Schweiz PTT Bern Artikel 5 Paragraph 29 33 INTERNATIONALER FERNMELDEVERTRAG NAIROBI 1982 1984 deutsche Ubersetzung Herausgeber BMPT Bonn BMV Generaldirektion PT Wien Regierung Furstentum Liechtenstein Vaduz Generaldirektion Schweiz PTT Bern Artikel 10 Paragraph 73 INTERNATIONALER FERNMELDEVERTRAG NAIROBI 1982 1984 deutsche Ubersetzung Herausgeber BMPT Bonn BMV Generaldirektion PT Wien Regierung Furstentum Liechtenstein Vaduz Generaldirektion Schweiz PTT Bern Artikel 10 Paragraph 76 82 ITU Radio Regulations CHAPTER III Coordination notification and recording of frequency assignments and Plan modifications ARTICLE 8 Status of frequency assignments recorded in the Master International Frequency Register Abgerufen von https de wikipedia org w index php title International Frequency Registration Board amp oldid 221852916