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Innergemeinschaftliche Leistung ist ein Begriff des Umsatzsteuerrechts mit dem eine sonstige Leistung innerhalb der Europaischen Union bezeichnet wird Voraussetzung einer innergemeinschaftlichen Leistung ist dass sowohl Leistender als auch Leistungsempfanger Unternehmer sind die in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europaischen Union ansassig sind Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Regelung 2 Verfahren 3 Gesetzliche Grundlagen 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseZiel der Regelung BearbeitenDie Regelung dient der Vereinfachung des innergemeinschaftlichen Dienstleistungsverkehrs zwischen Unternehmern Sie soll zum einen vermeiden dass der Leistungsempfanger die Erstattung von ihm in Rechnung gestellter Vorsteuer im Vorsteuervergutungsverfahren beantragen muss oder der Leistende sich im Staat des Leistungsempfangers umsatzsteuerlich registrieren lassen muss Auch wenn ausserlich die innergemeinschaftliche Leistung der innergemeinschaftlichen Lieferung gleicht handelt es sich um einen vollig unterschiedlichen Regelungsmechanismus Verfahren BearbeitenLiegen die Voraussetzungen vor so gilt die sonstige Leistung als am Sitz des Leistungsempfangers ausgefuhrt Dabei ist unerheblich wo der Leistende die Dienstleistung tatsachlich ausfuhrt Damit kommt das Umsatzsteuerrecht am Sitz des Leistungsempfangers zur Anwendung Gleichzeitig wird der Leistungsempfanger Schuldner der Umsatzsteuer Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und hat die Steuer zu berechnen an den Mitgliedstaat in dem er seinen Sitz hat abzufuhren und kann die abgefuhrte Steuer gleichzeitig als Vorsteuer abziehen soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist Der Leistende hat den Umsatz in seiner zusammenfassenden Meldung unter Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Leistungsempfangers zu erklaren Der Leistende stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis aus Nettorechnung Gesetzliche Grundlagen BearbeitenDie Grundlage fur die aktuell gultige Regelung der EU zur Innergemeinschaftliche Leistung bilden die Richtlinie 2006 112 EG des Rates vom 28 November 2006 uber das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sowie die darauf aufbauende Anderungsregelung Richtlinie 2010 45 EU des Rates vom 13 Juli 2010 zur Anderung der Richtlinie 2006 112 EG uber das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften 1 Diese Richtlinien enthalten die zentralen Vorgaben zur Handhabung des gemeinschaftlichen Umsatzsteuersystems welche in den Mitgliedsstaaten der EU anschliessend in die nationale Gesetzgebung uberfuhrt werden mussen Siehe auch BearbeitenInnergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftlicher Erwerb Umsatzsteuer Identifikationsnummer GelangensbestatigungWeblinks BearbeitenOffizielle Seiten Generelle InformationenOffizielle Website der Europaischen Union MwSt in der Europaischen Union Offizielle Website der Europaischen Union MwSt Vorschriften fur die Rechnungsstellung Offizielle Website der Europaischen Union Umsatzsteuer Mehrwertsteuer GrundregelnOffizielle Seiten Richtlinie 2006 112 EGRichtlinie 2006 112 EG Originalfassung mit Links zu konsolidierten VersionenOffizielle Seiten Richtlinie 2010 45 EURichtlinie 2010 45 EU Originalfassung mit Links zu konsolidierten Versionen Offizielle Website der Europaischen Union Erlauterungen fur die Rechnungsstellung Richtlinie 2010 45 EU des Rates PDFEinzelnachweise Bearbeiten europa eu MwSt Vorschriften fur die Rechnungsstellung Memento des Originals vom 5 April 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot ec europa eu Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Innergemeinschaftliche Leistung amp oldid 231523708