Inkassounternehmen, auch Inkassobüros und Inkassoinstitute genannt, sind Dienstleistungsunternehmen, die berechtigt sind, den außergerichtlichen Einzug fremder Forderungen in fremdem Namen anzubieten (§ 118 Abs. 1, 2 GewO).
Die Vergütungen der Inkassounternehmen sind gesetzlich gedeckelt.
Siehe auch Bearbeiten
Literatur Bearbeiten
Weblinks Bearbeiten
Commons: Inkassounternehmen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise Bearbeiten
- Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, Fassung vom 16.03.2017. In: ris.bka.gv.at. RIS, 16. März 2017, abgerufen am 16. März 2017.