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Der Rechtsgrundsatz Impossibilium nulla est obligatio deutsch Nichts ist Pflicht bei Unmoglichkeit tragt dem Umstand Rechnung dass der Leistungsschuldner dem Glaubiger nicht eine Leistung zu erbringen hat die ihm zu leisten unmoglich ist Diese Figur ist damit angesiedelt in der Rechtssphare der Unmoglichkeit Leistungsstorungsrecht Der Grundsatz findet sich bereits im romischen Recht Digesten 50 17 185 Im deutschen Zivilrecht kommt dies darin zum Ausdruck dass nach 275 Abs 1 BGB der Anspruch auf Leistung ausgeschlossen ist soweit diese fur den Schuldner oder fur jedermann unmoglich ist Unberuhrt bleibt dadurch ein etwaiger Schadenersatzanspruch neben dem gegebenenfalls wahlrechtsweise bestehenden Anspruch auf das Stellvertretende Commodum Siehe auch BearbeitenLatein im RechtWeblinks BearbeitenImpossibilium nulla est obligatio Martin Josef Schermaier Vorverstandnis Begriff und Gegenstand der Unmoglichkeit der Leistung im romischen Recht Bonn Impossibilium nulla obligatio Memento vom 27 September 2020 im Internet Archive PDF 269 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Impossibilium nulla est obligatio amp oldid 224053485