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Hundi hunḍi oder hunḍawi sind Finanzdokumente des unbaren Zahlungsverkehrs die zur kurz und mittelfristigen Zwischen Finanzierung von Handelsgeschaften im indischen Kulturkreis dienen In unterschiedlichen Varianten konnen sie die Funktion eines Schecks Eigen Wechsels Kredit oder Sparbriefs haben aber auch zur Uberweisung dienen Die zugrundeliegenden Ablaufe ahneln dann dem des Hawala Finanzsystems Wichtig ist das zugrundeliegende Vertrauen zwischen den beteiligten Parteien das besonders uber gemeinsame Kastenzugehorigkeit oder weitlaufige Verwandtschaft gesichert wird In der Regel sind die Gebuhren deutlich gunstiger als bei Banken Fur Kleinkredite und bevor Genossenschaftsbanken auch im landlichen Raum aktiv wurden waren sie das einzige aber sehr flexible Finanzierungsinstrument das Indern der Handlerklasse zur Verfugung stand Vorderseite eines Hundi aus dem Jahre 1909 den Wert der Opiumernte eines Bauern beleihend Eingedruckte Gebuhrenmarke 3 Rs Edward VII Vorgedrucktes Hundi Formular mit Wasserzeichen Spatverwendung 1951 noch mit Bild des englischen KonigsDie einheimischen Bankiers und Geldverleiher bezeichnet man als sahukar oder sarraf angliziert shroff haufig waren sie zugleich Geldwechsler Makler und Handler auf eigene Rechnung Sie gehorten regional unterschiedlich meist bestimmten Kasten an In Rajasthan waren sie oft Marwaris im Punjab Khattris aus Sindh stammten Multanis und Shikarpuris wahrend im tamilsprachigen Suden Natukottai Chettiars Nakarattars und die Kallidaikurichy Brahmanen das Geldgeschaft dominierten Die Nakarattar finanzierten einen Grossteil des Kapitalflusses zwischen Sudindien und dem kolonialen Birma 1 Inhaltsverzeichnis 1 Varianten 2 Geschichte 2 1 Gebuhren 3 Literatur 3 1 Gesetze 3 2 EinzelnachweiseVarianten BearbeitenDas Grundprinzip analog einem Wechsel war folgendes A zahlte an den Shroff S am Ursprungsort einen bestimmten Betrag wofur er den Hundi oft mit festem Zahlungsziel erhielt Diesen schickte A an B in der Regel andernorts der das Dokument beim mit S korrespondierenden Shroff T zur Zahlung vorlegte und diese nach einer bestimmten Frist erhielt Es konnten jedoch auch Schuldscheine versandt werden d h A lieh sich von S einen bestimmten Betrag sandte den Hundi an B der innerhalb einer gewissen Frist nach Vorlage an T bezahlt wurde Es war auch moglich beim Shroff ein regelrechtes Konto zu fuhren In jedem Fall wurden regional stark unterschiedliche Zinsen und Kommissionen fallig die aber deutlich niedriger waren als die von europaischen Bankiers verlangten Der Zinssatz in den 1640er Jahren lag fur Hundis von Surat nach Achmedabad zwischen 0 6 und 1 nach Agra waren 2 7 3 p m fallig 2 Im Text des Dokuments das oft in einer eigentumlichen Kursivschrift verfasst ist wird die Falligkeit oder Ubertragbarkeit geregelt Im 20 Jahrhundert waren die Zinssatze deutlich niedriger Einige Typen Dharsan Hundissind zahlbar aus einem Konto bei einem Shroff am bestimmten Ort und Uberbringer auf Sicht was ublicherweise eine Frist von drei Tagen bedeutet Nadappu Hundissind nur unter den sudindischen Nakarattars ublich Auch sie werden aus einem Kontoguthaben gezahlt jedoch zu einem vom Shroff selbst bestimmten Datum Fur die Frist werden Zinsen zum nadappu Satz gezahlt Mudatti oder Thavanai Hundisfunktionierten ahnlich Tagesgeldanlagen Der Shroff muss erst nach einer gewissen Ruheperiode thavanai ublicherweise zwischen 60 und 120 Tagen zahlen Khadi HundisKhadi Hundi wurden Anfang der 1950er Jahre in mehreren Serien aufgelegt Ausgebende Organisationen waren das All India Khadi amp Village Industries Board gultig bis 31 Marz 1955 und die Khadi amp Village Industries Commission Bevor sie in Umlauf kamen wurden sie mit einem Stempel und Unterschrift versehen Im Aussehen ahnelten sie den zeitgenossischen Banknoten sie hatten jedoch ein Verfallsdatum und waren obwohl frei ubertragbar zum Kauf von Khadi bestimmt Geschichte BearbeitenIm Mogul Reich bestand ein gut entwickeltes und diversifiziertes Finanzwesen Indien ist arm an eigenen Quellen von munzbaren Metallen deren Import ein wichtiges Handelsgut war Die Basis der Finanzen war die Sikka Rupie Ein Grossteil der Munzen war durch die Steuerzahlungen fur khalsa Land mehr oder weniger dauernd gebunden Es entwickelte sich fast zwangslaufig ein bargeldloses Zahlungssystem in dem ab dem 17 Jahrhundert die Hundi das wichtigste Instrument waren Zu den grossten Hausern gehorten Virji Vohra in Surat und im 18 Jahrhundert die Familie Jagat Seth in Murshidabad die bis zu 10 Millionen im Jahr nach Delhi transferierte 2 Trotz des Zinsverbots des Islam waren auch Muslime als Bankiers tatig Mit der Einfuhrung der standardisierten Silberrupie 180 grain 11 12 pur durch die Briten 1835 verloren die Shroffs den Geldwechsel als eine wichtige Einnahmequelle Die grosste Verbreitung erreichten Hundis in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg Das Central Banking Inquiry Committee schatzte 1929 dass fast 90 des indigenen Aussenhandels uber diese unregulierten Instrumente finanziert wurde Man versuchte daraufhin ihren Gebrauch einzudammen Mit dem Ausbau des modernen Bankwesens liess der Umlauf von Hundis ab 1960 stark nach sie sind aber auch heute noch in Sudasien im Gebrauch Die unter dem Deckmantel der Terroristenjagd in den letzten Jahren versuchte totale Kontrolle von Personen und Geldbewegungen fuhrt dazu dass Hundis mit Misstrauen betrachtet werden Gebuhren Bearbeiten Zusatzlich zu den Gebuhren die die Schroffs fur die Diskontierung und Ausfallrisiken berechneten kamen zur Kolonialzeit noch staatliche Gebuhren Die Kolonialherren die die Wichtigkeit der Hundi im Wirtschaftsleben erkannten begannen bald nach dem Vorbild des Mutterlands auf verschiedene Urkunden Gebuhren stamp duty zu erheben Deren Bezahlung wurde das Anbringen eines entsprechenden Siegels oder Pragestempels des Stamp Office der jeweiligen Presidency spater Gebuhrenmarken nachgewiesen Derartige Stamp Regulations z B der Regulation XII in Bengalen 1828 stiessen auf Widerstand der Bankiers Besonders die kleineren Shroffs hinterzogen die Steuer Haufig wurde ein Hundi von Wechsel in einen einfachen Brief umdefiniert damit keine Stempelgebuhr fallig wurde Jedoch konnten nur ordentlich gestempelte Hundis vor Gericht eingeklagt werden nbsp 3 Rupien Gebuhrenmarke des Furstenstaats CochinNach dem Erlass des Indian Stamp Act im Februar 1879 der aus dem britischen Recht den Begriff bill of exchange fur alle Arten von Hundi ubernahm was aber die Funktion dieses Instruments nur teilweise umschrieb wurde es ublich auf das Inland gezogene Hundi nach 1880 meist nur noch auf standardisierten Formularen 218 130 mm mit getontem Papier Wasserzeichen und bereits eingedruckter Gebuhrenmarke 3 zu verwenden Die Marken der Vordrucke zeigen uber dem Herrscherportrait ab 1947 das indische Wappen das Wort Hundi darunter die Gebuhr Hohere Gebuhren konnten durch die Erganzung mit Extra Marken teilweise auch Briefmarken bezahlt werden Im Finanzjahr 1889 machten die fur Hundi verkauften Gebuhrenmarken 5 6 des Gesamtwertes aus Diese Vordrucke deren Design mit der Einfuhrung der Dezimal Rupie 1954 geandert wurde blieben bis 1971 in Gebrauch Danach wurde das Aussehen erneut geandert Besonders auf das Ausland Marken mit Foreign Bill gezogene Hundis wurden jedoch weiterhin auf einfachem Papier handschriftlich ausgestellt Die durch Marken angebrachte Gebuhr ist in der Regel niedriger als bei den amtlichen Vordrucken Etliche Furstenstaaten fuhrten ebenfalls die Gebuhrenpflicht ein Solange kein Abkommen mit Britisch Indien bestand waren grenzuberschreitende Hundis dann zweimal gebuhrenpflichtig Literatur BearbeitenColin R Bruce II The Standard Guide to South Asian coins and paper money since 1556 AD Iola Wis 1981 608S Kapitel Hundis S 531 55 Chitaley V V S Appu Rao The Indian Stamp Act II of 1899 with exhaustive explanatory and critical commentaries A I R Commentaries Nagpur 1951 Habib Irfan The system of bills of exchange hundis in the Mughal Empire Proceedings of the Indian History Congress 33rd Session Muzatarppur 1972 S 290 303 New Delhi Marina Martin Hundi Hawala The Problem of Definition Modern Asian Studies Vol 43 No 4 Jul 2009 S 909 937 Om Prakash Cashless Payment Mechanism in Mughal India The Working of the Hundi Network Paper presented at Session 2 of the International Economic History Congress Helsinki 21 25 August 2006 Rudner David West Caste and Capitalism in Colonial India The Nattukottai Chettiars Berkeley 1994 Volltext Gesetze Bearbeiten Indian Stamp Act I of 1879 geandert durch Act II of 1899 Volltext dazu RULES UNDER THE INDIAN STAMP Act 1899 Stand 1925 Negotiable Instruments Act 1881 uberarbeitet 1958 Punjab Regulation of Accounts Act 1930 und die Moneylender Acts anderer Provinzen in den folgenden Jahren schrieben die Registrierung indigener Shroffs und Geldverleiher vor Einzelnachweise Bearbeiten Rudner 1994 S 101 a b Om 2006 S 4 5 entsprechend deutschen Wechselsteuermarken Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hundi amp oldid 228451364