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Der Begriff Heilkunde bezeichnet die Gesamtheit der menschlichen Kenntnisse und Fahigkeiten uber die Entstehung Heilung und Verhinderung Pravention von Krankheiten Er wird als Synonym fur Medizin im Allgemeinen aber auch innerhalb der Alternativmedizin der Volksheilkunde und jeder Form der Psychotherapie verwendet Inhaltsverzeichnis 1 Ausubung einer Heilkunde 2 Unterstutzende Tatigkeiten durch Asylbewerber 3 Siehe auch 4 Einzelnachweise 5 WeblinksAusubung einer Heilkunde BearbeitenDie Ausubung einer Heilkunde genannt auch Heilkunst und Heilwissenschaft 1 ist in Deutschland Osterreich und der Schweiz rechtlich unterschiedlich geregelt siehe Artikel Heilpraktiker Sie kann in Einzelfallen ausserhalb der sie regelnden Gesetze 2 in Deutschland dann erlaubt sein wenn eine unmittelbare bzw eine mittelbare Gefahrdung des Patienten durch die Behandlungstatigkeit ausgeschlossen werden kann 3 Eine unmittelbare Gefahrdung ist gegeben wenn durch die Behandlung selbst eine Schadigung des Patienten erfolgen kann die uber das allgemeine Lebensrisiko hinausgeht 4 Eine mittelbare Gefahrdung ist gegeben wenn der Patient vom Besuch beim Arzt abgehalten wird 5 Unterstutzende Tatigkeiten durch Asylbewerber BearbeitenNach dem 90 AsylG konnen unter bestimmten Voraussetzungen auch Asylbegehrende die uber eine abgeschlossene Ausbildung als Arzt verfugen zur vorubergehenden Ausubung von Heilkunde ermachtigt werden damit sie Arzte bei der medizinischen Versorgung der Asylbegehrenden unterstutzen Die Tatigkeit darf nur unter der Verantwortung eines Arztes und nur in Aufnahmeeinrichtungen nach 44 oder Gemeinschaftsunterkunften nach 53 AsylG ausgeubt werden Die Regelung des 90 AsylG die mit dem am 24 Oktober 2015 in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz eingefuhrt wurde trat am 24 Oktober 2017 ausser Kraft Fur Osterreich wird berichtet Nach Ansicht des Gesundheitsministeriums konnen Fluchtlinge mit arztlicher Ausbildung unterstutzend als Dolmetscher oder aber als Hilfspersonen unter Aufsicht eines berufsberechtigten Arztes in Osterreich tatig werden Auch besteht die Moglichkeit der Ubertragung einzelner arztlicher Tatigkeit durch einen in Osterreich berufsberechtigten Arzt an Personen die zum Patienten in einem ortlichen und personlichen Naheverhaltnis stehen und glaubhaft versichern sie seien Arzte und im Herkunftsland arztlich tatig gewesen 6 Siehe auch BearbeitenGeschichte der MedizinEinzelnachweise Bearbeiten Vgl Karl Sudhoff Hrsg Historische Studien und Skizzen zur Natur und Heilwissenschaft Festschrift Georg Sticker Berlin 1930 12 BOA 2 PsychThG und 1 HPG Urteil des Oberverwaltungsgerichts Luneburg zur Vitametik rechtskraftig 2006 Urteil des Oberverwaltungsgerichts Luneburg zur Vitametik rechtskraftig 2006 Kommentar OVG Urteil Brennpunkt Fluchtlinge Medizin Medien Austria GmbH September 2015 archiviert vom Original am 8 Mai 2016 abgerufen am 8 Mai 2016 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Heilkunde Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wiktionary Heilkunst Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4159404 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Heilkunde amp oldid 235426413