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Dieser Artikel behandelt Einteilungen von Erzeugnissen der Landwirtschaft fur Betonguteklassen siehe Beton Festigkeitsklassen Guteklassen oder Handelsklassen sind Einteilungen von Erzeugnissen der Landwirtschaft und der Fischerei nach bestimmten Gesichtspunkten der Beschaffenheit insbesondere nach Qualitat und Herkunft Zweck der Einteilung ist die Forderung der Marktubersicht des Absatzes der Erzeugung und der Qualitat dieser Erzeugnisse Insbesondere sollen Handelsklassen dem Verbraucher erleichtern eine sachgerechte Wahl zwischen den unterschiedlichen Angeboten zu treffen Inhaltsverzeichnis 1 Handelsklassen bei Lebensmitteln 1 1 Merkmale der Einteilung 1 2 Art der Erzeugnisse 1 3 Kritik an Handelsklassen 1 4 Obst und Gemuse 1 4 1 EU Normen 1 4 1 1 Allgemeine Vermarktungsnormen 1 4 1 2 Spezielle Vermarktungsnormen mit Gute Handelsklassen 1 4 2 Verkehrsauffassung 1 5 Fleisch 1 6 Eier 1 7 Milch 2 Sonstige Anwendungen von Guteklassen 2 1 Gewasser 2 2 Technik 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Einzelnachweise 6 WeblinksHandelsklassen bei Lebensmitteln BearbeitenWie alle Systeme der Normierung von Waren soll die Einteilung von Lebensmitteln in Handelsklassen dem Verbraucher erleichtern auf dem Markt unter den verschiedenen Angeboten zu vergleichen und sachgerecht bzw nach seinen Erwartungen auszuwahlen Zugleich soll das die Lebensmittelerzeuger wie Vermarkter anspornen eine den festgelegten Kriterien genugende Ware anzubieten und ihr Qualitatsmanagement nach diesen Massstaben auszurichten So sind im Gebiet der Europaischen Union zur Herstellung des gemeinsamen Marktes und zur dazu forderlichen Erleichterung einer Vergleichbarkeit der dort ausgetauschten Lebensmittel und der daran anknupfenden Preisbildung zur Qualitatsabsicherung sowie zum Schutz der Verbraucher vor Irrefuhrung seit langer Zeit Vermarktungsnormen zur Definition der Beschaffenheit vieler landwirtschaftlicher Erzeugnisse installiert Zahlreiche Regeln zur Klassifizierung gehorte dazu und gehoren dazu weiterhin seit 2011 jedoch in reduziertem Ausmass Aktuell Stand April 2020 regelt ausser fur Fischerei Erzeugnisse aus Aquakulturen die Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 17 Dezember 2013 uber eine gemeinsame Marktorganisation die Festlegung und den Inhalt von Vermarktungsnormen die alle in der EU in Verkehr gebrachten landwirtschaftlichen Erzeugnisse erfullen mussen Demnach sind Vermarktungsnormen zu denen auch Klassifizierungskriterien gehoren konnen fur Olivenol und Tafeloliven Obst und Gemuse sowie deren Verarbeitungserzeugnisse Bananen lebende Pflanzen Eier Geflugelfleisch Streichfette und Hopfen zulassig deren nahere Ausgestaltung jedoch der Kommission uberlassen ist 1 In Deutschland war gesetzliche Grundlage fur die Einteilung von Erzeugnissen der Landwirtschaft und Fischerei lange Zeit vor allem das Handelsklassengesetz HdlKlG von 1968 das dazu ermachtigt dass der Bundesminister fur Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister fur einzelne Erzeugnisgruppen Handelsklassen durch Rechtsverordnung einfuhrt durch direkt geltendes vorrangiges EU Recht ist es inzwischen weitgehend bedeutungslos Merkmale der Einteilung Bearbeiten Handelsklassen teilen Erzeugnisse der Landwirtschaft oder Fischerei insbesondere nach den Merkmalen der Qualitat Herkunft Art und Weise sowie Zeitpunkt der Erzeugung Gewinnung Herstellung und Behandlung Angebotszustand Reinheit und Zusammensetzung Sortierung und Bestandigkeit bestimmter Eigenschaften ein Es konnen fur Erzeugnisse auch Bezeichnung Kennzeichnung Aufmachung Ausformung Verpackung Mengen und Gewichtseinheiten die nach den gesetzlichen Handelsklassen zum Verkauf vorratig gehalten angeboten feilgehalten geliefert verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden festgesetzt werden Es kann ferner bestimmt werden dass bestimmte Erzeugnisse nur nach den gesetzlichen Handelsklassen zum Verkauf vorratig gehalten angeboten feilgehalten geliefert verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden durfen Es kann auch bereits vorgeschrieben sein dass bereits die blosse Einfuhr oder die Ausfuhr der betreffenden Erzeugnisse nach oder aus Deutschland den Massgaben der jeweiligen Handelsklasse entsprechen muss Art der Erzeugnisse Bearbeiten Von der Einteilung in Handelsklassen sind die Erzeugnisse der Landwirtschaft einschliesslich des Gemuse Obst Garten und Weinbaues der gewerblichen Tierhaltung und der Imkerei sowie die in der Fischerei gewonnenen Erzeugnisse ferner die daraus durch Be und Verarbeitung hergestellten Lebensmittel betroffen Hiervon ausgenommen sind die den Vorschriften des Weingesetzes unterliegenden Erzeugnisse die einer besonderen Einteilung nach Massgabe des Weingesetzes unterliegen Kritik an Handelsklassen Bearbeiten Probleme entstehen zum einen deswegen weil eine Handelsklasse wie jede andere Form der Qualitatskennzeichnung immer nur einige wenige Eigenschaften der Waren hervorheben kann Damit wird den bezeichneten Eigenschaften eine besondere Bedeutung zuerkannt z B Aussehen wahrend andere Eigenschaften von moglicherweise ebenso grosser Bedeutung z B Gehalt an Pflanzenschutzmitteln nicht bezeichnet und damit in ihrem Gewicht herabgestuft werden Ein weiterer Nachteil der Handelsklassen ist dass Lebensmittel alleine aus dem Grund nicht in den Handel gelangen und infolgedessen sogar teilweise vernichtet werden weil sie nicht allen Kriterien einer der festgelegten Handelsklassen entsprechen also beispielsweise weil ein Apfel zu klein oder eine Gurke zu stark gekrummt ist 2 Ein dritter Kritikpunkt hangt damit zusammen dass die EU bisher keine eigenen zusammenhangenden Regeln uber Qualitatskennzeichnungen entwickelt hat Haufig fuhren die Mitgliedsstaaten in unterschiedlicher Weise die EU Qualitatskennzeichnungen aus und lassen etwa bei Wein 3 zusatzliche Pradikate z B die Qualitatsstufe Pradikat Auslese oder Grand Cru zu so dass es bei den zugelassenen Angaben eher um Werbung mit Qualitatsangaben geht als um Angaben die dem Verbraucher klare Hinweise auf die Beschaffenheit des Weines geben und ihm so eine Auswahl nach Qualitatsgesichtspunkten ermoglichen 4 Obst und Gemuse Bearbeiten EU Normen Bearbeiten Allgemeine Vermarktungsnormen Bearbeiten Fur Obst und Gemuse das frisch an den Verbraucher verkauft werden soll haben das Europaische Parlament und der Rat ausdrucklich festgelegt dass jeder Besitzer der sie anbieten liefern oder anderweitig vermarkten will dafur verantwortlich ist dass diese in einwandfreiem Zustand unverfalscht und von vermarktbarer Qualitat sind und das Ursprungsland angegeben ist 5 Die Kommission hat fur alles geregelte Obst und Gemuse bestimmt dass sie folgende Mindestanforderungen zu erfullen haben Die Erzeugnisse mussen ganz gesund insbesondere ohne Faulnis oder andere Mangel sein die sie zum Verzehr ungeeignet machen sauber und praktisch frei sein von sichtbaren Fremdstoffen von Schadlingen von Schaden durch Schadlinge die das Fleisch beeintrachtigen sowie frei von anomaler ausserer Feuchtigkeit und von fremdem Geruch und oder Geschmack Die Erzeugnisse mussen in einem Zustand sein dass sie Transport und Hantierung aushalten und in zufrieden stellendem Zustand am Bestimmungsort ankommen Sie mussen genugend entwickelt aber nicht uberentwickelt sein Die Fruchte mussen einen ausreichenden Reifegrad aufweisen durfen aber nicht uberreif sein oder so sein dass sie den Reifungsprozess fortsetzen konnen und einen ausreichenden Reifegrad erreichen konnen In jeder Partie sind hochstens 10 nach Anzahl oder Gewicht Erzeugnisse zugelassen die die Mindestqualitatsanforderungen nicht einhalten und innerhalb dieser Toleranz sind insgesamt hochstens 2 Erzeugnisse mit Verderb zulassig Ausserdem sind Mindestanforderungen an die Kennzeichnung zur Identifizierung des Packers und oder Absenders sowie des Ursprungslandes bestimmt 6 Spezielle Vermarktungsnormen mit Gute Handelsklassen Bearbeiten Weitere Vermarktungsnormen insbesondere zur Einordnung in Handelsklassen hat die Kommission nur noch bestimmt jeweils speziell fur Apfel Zitrusfruchte Kiwis Salate mit Endivie und Eskariol Pfirsiche und Nektarinen Birnen Erdbeeren Gemusepaprika Tafeltrauben und Tomaten Paradeiser 7 Handelsklassen fur weitere Erzeugnisse wie vor 2011 etwa auch fur Spargel oder Kartoffel sind durch die EU nicht mehr geregelt Faktisch konnen ihre Kriterien jedoch weiter gelten uber eine uber sie entwickelte Verkehrsauffassung und daran anknupfende lebensmittelrechtliche Verbote 8 sowie uber Definitionen anderer Organisationen wie etwa Normen der Wirtschaftskommission fur Europa der Vereinten Nationen UNECE Verkehrsauffassung Bearbeiten Neben den EU Normen sind in der Erwartung der Verbraucher folgende Klassenkriterien 9 noch verankert Handelsklasse Extra H Extra hochste Qualitat frei von jeglichen Fehlern ganz glatt fest prall gut geformt einheitliche Farbbeschaffenheit gleiche Grosse Handelsklasse I H I gute Qualitat leichte Form und Entwicklungsfehler leichte Farbfehler sehr leichte Quetschungen ausreichende Festigkeit Handelsklasse II H II mittlere Qualitat grobere Fehler grobere Farbabweichungen sind zulassig In jedem Fall sind die Mindesteigenschaften einzuhalten Fast alle Bio Artikel tragen die H II Siehe auch Verordnung EWG Nr 1677 88 Gurkenverordnung Fleisch Bearbeiten Die Qualitat des Fleisches wird in 4 Guteklassen eingeteilt die vorwiegend durch den Fett Knochen und Knorpelanteil bestimmt werden So sind zarte und von Fett weitgehend freie Filet und Lendenstucke von hochster Qualitat und entsprechend teuer 10 11 1 Gute z B Rippenbraten Rind Rippenstuck und Schinken Schwein Keule Kalb Rucken und Keule Schaf 2 Gute z B Mittelbrust Rind Kamm und Bruststuck Schwein Rucken und Kamm Kalb Bug Schaf 3 Gute z B Brustkern und Kamm Rind Bauch Schwein Hals und Bauch Kalb Hals und Brust Schaf 4 Gute z B Querrippenstuck Rind Kopf Schwein Kopf Kalb Diese Handelsklassen berucksichtigen nicht alle Faktoren der Fleischqualitat z B die Wassrigkeit des Gewebes und auch nicht die Aufzuchtform wie z B okologische Viehzucht Daneben gibt es z B bei Schweinefleisch die Unterteilung der Handelsklassen nach dem Magerfleischanteil Die Klassen sind S E U R O und P wobei S die hochste Klasse ist 12 Siehe auch Rindfleischklassifizierung Eier Bearbeiten Huhnereier werden nach den EU Vermarktungsnormen in die Klassen A und B eingeteilt 13 In den Einzelhandel bzw roh an den Endverbraucher vermarktet werden durfen nur Eier der Guteklasse A 14 Sie werden so oder als frisch gekennzeichnet Die Schale und die Cuticula mussen sauber und unbeschadigt sein und eine normale Form haben Die Luftkammer muss unbeweglich und hochstens 6 mm hoch sein Der Eidotter darf bei Durchleuchtung nur schattenhaft sichtbar sein und muss auch bei Drehung zentral bleiben Das Eiklar muss klar und durchsichtig sein Unzulassig sind Fremdgeruch fremde Ein und Auflagerungen oder ein sichtbarer Keim Die Eier durfen nicht gewaschen oder anderweitig gereinigt werden sie durfen nicht haltbar gemacht oder unter 5 Grad Celsius gekuhlt werden ausser hochstens 24 Stunden wahrend einer Beforderung oder hochstens 72 Stunden im Verkaufsraum 15 Milch Bearbeiten In Deutschland unterscheidet die Milch Guteverordnung Milch in die Guteklassen 1 und 2 Ihre Qualitatsmerkmale sind insbesondere fur die Bezahlung der Erzeuger bei Abgabe an Molkereien massgeblich letztere definieren oft noch eine hohere Gruppe oft S Klasse genannt Sonstige Anwendungen von Guteklassen BearbeitenDer europaische Gesetzgeber und technische Verbande haben auch fur weitere Gebiete Guteklassen festgelegt Gewasser Bearbeiten Gewasserguteklassen gelten als Bewertungsmass fur Gewasser und werden mittels standardisierter Untersuchungen der Lebensgemeinschaft bestimmt Technik Bearbeiten Hier kommt es zu nach Beschaffenheitsmerkmalen und gewahrleisteten Eigenschaften in technischen Normen z B ISO Norm festgelegten Einteilungen Diese sind etwa bei Baustoffen verbreitet Weitere Beispiele Zu verschiedenen Messgeraten z B Stromwandler oder Zeigermessgerate mit Drehspulmesswerk gibt man Guteklassen an die hier Genauigkeitsklassen heissen Siehe auch BearbeitenPradikat Qualitat Verbraucher und RechtLiteratur BearbeitenLudwig Kramer EWG Verbraucherrecht Nomos Baden Baden 1985 Einzelnachweise Bearbeiten Artikel 74 und 75 Abs 1 und Abs 2 zur Regulierung uber Klassen Abs 3 b Verordnung EU Nr 1308 2013 zu Verweisungen in Durchfuhrungsverordnungen der Kommission auf die damit uberwiegend aufgehobene Verordnung EG Nr 1234 2007 s Anh XIV zu Art 230 Abs 2 insgesamt siehe auch Bundesanstalt fur Landwirtschaft und Ernahrung Vermarktungsnormen fur landwirtschaftliche Erzeugnisse mit weiteren Links D EU Lebensmittel Einzelhandel Kritik an Entsorgung von Lebensmitteln aufgrund von Handelsklassen In Die Zeit 17 Januar 2014 ISSN 0044 2070 zeit de abgerufen am 2 September 2017 Deutsches Weininstitut Memento des Originals vom 14 Februar 2008 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www deutscheweine de Kramer EWG Verbraucherrecht S 149 Art 76 Verordnung EU Nr 1308 2013 ein Verstoss hiergegen ist in Deutschland als Ordnungswidrigkeit nach 4 der Verordnung uber EU Normen fur Obst und Gemuse zu verfolgen Bussgeld bis 10000EUR Art 3 Abs 1 Durchfuhrungsverordnung EU Nr 543 2011 der Kommission vom 7 Juni 2011 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EG Nr 1234 2007 des Rates fur die Sektoren Obst und Gemuse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemuse mit Anhang I Teil A Art 3 Abs 2 Durchfuhrungsverordnung EU Nr 543 2011 mit Anh 1 Teil B in Deutschland etwa 11 Abs 2 Ziff 2 b LFGB mit der Pflicht solche Abweichungen kenntlich zu machen Lebensmittel Lexikon Fachinformation der deutschen Transportversicherer Kochrezepte de agrarheute com Memento des Originals vom 26 Juni 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www agrarheute com BLE Vermarktungsnormen fur Eier konkret Art 78 Abs 1 e Verordnung EU Nr 1308 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 17 Dezember 2013 uber eine gemeinsame Marktorganisation fur landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Anhang VII Teil VI Nahere fortgeltende Ausfuhrungsregelungen in Artikel 2 der Verordnung EG Nr 589 2008 der Kommission vom 23 Juni 2008 mit Durchfuhrungsbestimmungen zur Verordnung EG Nr 1234 2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen fur Eier Anh VII Teil VI Ziff II Abs 3 der Verordnung EU Nr 1308 2013 Art 2 Abs 2 und 3 Verordnung EG Nr 589 2008 der KommissionWeblinks BearbeitenLebensmittel Etikettierung Aufmachung und Werbung Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 10 Oktober 2021 deutsche Bundesanstalt fur Landwirtschaft und Ernahrung Vermarktungsnormen fur landwirtschaftliche Erzeugnisse mit weiteren Links Guteklassen fur Rindfleisch UNECE Fresh Fruit and Vegetables Standards englisch bei einzelnen Sorten verlinkt auf deutschsprachige pdf Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Guteklasse amp oldid 231344848