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Das Hochschulerinnen und Hochschulerschaftsgesetz 1998 offizielle Abkurzung HSG 1998 war ein osterreichisches Bundesgesetz in dem die Organisation der Studierendenvertretung an den Universitaten und Padagogischen Hochschulen sowie an der Universitat fur Weiterbildung Krems geregelt war Indirekt galt es auch fur die Studierenden an den Fachhochschulen Erstmals kundgemacht wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt I Nr 22 1999 Heute steht nur mehr der 58a des Gesetzes in Geltung im Ubrigen wurde das HSG 1998 durch das Hochschulerinnen und Hochschulerschaftsgesetz 2014 abgelost BasisdatenTitel Hochschulerinnen und Hochschulerschaftsgesetz 1998Langtitel Bundesgesetz uber die Vertretung der StudierendenAbkurzung HSG 1998Fruherer Titel Hochschulerschaftsgesetz 1998Typ BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie HochschulrechtFundstelle BGBl I Nr 22 1999Datum des Gesetzes 12 Janner 1999Inkrafttretensdatum 1 Februar 1999Letzte Anderung 1 Janner 2015Ausserkrafttretensdatum 30 September 2014 mit Ausnahme der 20a Abs 1 bis 6 und 8 die mit Ablauf des 31 Dezember 2014 ausser Kraft getreten sind und des 58a der noch in Geltung steht Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau 2 Entwicklung 2 1 Aufnahme der Padagogischen Akademien und Privatuniversitaten 2 2 Abschaffung der Direktwahl der Bundesvertretung 2 3 Aufnahme der Fachhochschulen 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAufbau BearbeitenDas Hochschulerinnen und Hochschulerschaftsgesetz 1998 war in sechs Hauptstucke gegliedert von denen das zweite dritte und vierte Hauptstuck zusatzlich in Abschnitte unterteilt waren Allgemeine Bestimmungen Arten der Vertretungseinrichtungen Osterreichische Hochschulerinnen und Hochschulerschaft Hochschulerinnen und Hochschulerschaften an den Universitaten Vertretung der Studierenden an den Padagogischen Hochschulen Vertretungen der Studierenden an den Fachhochschul Studiengangen nicht in Kraft Organisation der Vertretungseinrichtungen Allgemeine Bestimmungen uber Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter Vorsitzende und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter Organisatorische wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten Willensbildung der Mitglieder Wahlen in die Organe Direkte Mitbestimmung der Mitglieder Aufsicht und Kontrolle Verfahrens Ubergangs und SchlussbestimmungenEntwicklung BearbeitenDas HSG 1998 stellte eine Reaktion auf die Veranderungen im osterreichischen Hochschulwesen dar Der Neuorganisation der damals zwolf wissenschaftlichen Universitaten durch das Universitats Organisationsgesetz 1993 UOG 1993 folgte 1997 ein neues Studienrecht auf der Basis des Universitats Studiengesetzes und 1998 mit dem Bundesgesetz uber die Organisation der Universitaten der Kunste KUOG die Umwandlung der Kunsthochschulen in Universitaten der Kunste Viele Bestimmungen des seit 1973 geltenden Hochschulerschaftsgesetzes 1973 waren damit nicht mehr kompatibel mit den neuen Universitatsstrukturen Der bestehende Zentralausschuss der Osterreichischen Hochschulerschaft OH wurde in Bundesvertretung und die Hauptausschusse der Hochschulerschaften an den einzelnen Universitaten in Universitatsvertretungen umbenannt Instituts und Studienabschnittsvertretungen wurden aufgelassen erstere waren ohnehin an keiner Universitat gewahlt und damit totes Recht 1 Die unterste Vertretungsebene bildeten nunmehr die Studienrichtungsvertretungen Aufnahme der Padagogischen Akademien und Privatuniversitaten Bearbeiten Noch 1999 wurde durch eine Gesetzesnovelle die Mitgliedschaft in der OH auf die Studierenden an den Padagogischen Akademien an der Donau Universitat Krems heute Universitat fur Weiterbildung Krems und an den Privatuniversitaten ausgedehnt Die Einbeziehung der Studierenden an den Fachhochschulen war zwar im Novellierungsantrag vorgesehen die entsprechenden Gesetzesbestimmungen wurden aber nicht in Kraft gesetzt da sich insbesondere die Fachhochschulbetreiber dagegen wehrten 2 Anders als die Hochschulerschaften an den Universitaten bekamen die Akademievertretungen keine eigene Rechtspersonlichkeit Fur die Studierenden der Donau Universitat Krems und der Privatuniversitaten wurden keine Vertretungseinrichtungen vor Ort eingerichtet 3 Abschaffung der Direktwahl der Bundesvertretung Bearbeiten 2004 wurde durch Nationalratsabgeordnete der damaligen Regierungsparteien OVP und FPO im Wege eines Initiativantrags eine umstrittene Novellierung 4 5 des HSG 1998 beschlossen mit der die Direktwahl der Bundesvertretung und der Fakultatsvertretungen abgeschafft und durch ein Entsendungssystem ersetzt wurde Bereits die Hochschulerinnen und Hochschulerschaftswahl 2005 erfolgte nach dem neuen System Die OH Mitgliedschaft der Studierenden an den Privatuniversitaten wurde wieder abgeschafft Ausserdem wurde mit der Novelle das Wort Hochschulerschaft im gesamten Text des Gesetzes durch die Wortfolge Hochschulerinnen und Hochschulerschaft ersetzt Dies hatte den kuriosen Effekt dass der Langtitel des Gesetzes nun um zwei Buchstaben kurzer ist als der Kurztitel Aufnahme der Fachhochschulen Bearbeiten 2007 wurde das HSG 1998 an das neue Hochschulgesetz angepasst hauptsachlich durch die Ersetzung von Padagogische Akademie durch Padagogische Hochschule der korperschaftliche Status keine eigene Rechtspersonlichkeit anderte sich nicht Dem im Begutachtungsverfahren geausserten Wunsch des Rektors der Katholisch Theologischen Privatuniversitat Linz Studierendenvertretungen an Privatuniversitaten zumindest optional wieder in die OH aufzunehmen 6 wurde vom Nationalrat nicht entsprochen Durch eine Anderung des Fachhochschul Studiengesetzes FHStG wurden die Studierenden an den osterreichischen Fachhochschulen im selben Jahr doch noch OH Mitglieder 7 Das HSG 1998 selbst wurde jedoch nicht geandert die dortigen Bestimmungen zu den Fachhochschulen blieben totes Recht Auch die Fachhochschul Studienvertretungen erhielten nicht den Status einer Korperschaft offentlichen Rechts Literatur BearbeitenAlexander Egger und Thomas Frad Hochschulerschaftsgesetz und Studentenheimgesetz Einfuhrung Texte Materialien Entscheidungen Anmerkungen WUV Universitatsverlag Wien 2000 ISBN 978 3 85114 444 4 Stefan Huber OH Recht Hochschulerinnen und Hochschulerschaftsgesetz mit Nebenbestimmungen 3 uberarbeitete Auflage Neuer Wissenschaftlicher Verlag Wien Graz 2009 ISBN 978 3 7083 0608 7 Weblinks BearbeitenText des HSG 1998 in der derzeit geltenden Fassung RIS Einzelnachweise Bearbeiten Egger Frad S 37 Egger Frad S 34 Bericht und Antrag des Unterrichtsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Hochschulerschaftsgesetz 1998 geandert wird 1795 BlgNR 20 GP Karin Moser Regierung bitte warten In Der Standard 20 November 2004 abgerufen am 5 November 2009 mad rebe siha Anderungen beim OH Gesetz verharteten die Fronten In Der Standard 3 Dezember 2004 abgerufen am 5 November 2009 Michael Rosenberger Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle des Bundesgesetzes uber die Vertretung der Studierenden HSG 1998 PDF 14 KB Nicht mehr online verfugbar In 3 SN 54 ME XXIII GP Parlamentsdirektion 19 April 2007 ehemals im Original abgerufen am 8 November 2009 1 2 Vorlage Toter Link www parlament gv at Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 4a Fachhochschul StudiengesetzBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hochschulerinnen und Hochschulerschaftsgesetz 1998 amp oldid 234325094