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Die Grundsatze der Wiener Nomenklaturkommission sind die Vorgaben zur Schreibung von Verkehrsflachenbezeichnungen und sonstigen geografischen Namen auf dem Gebiet der Stadt Wien Sie beruhen auf erstmals 1907 gefassten kommunalen Beschlussen die zuletzt 1999 an die Rechtschreibreform von 1996 angepasst wurden Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche und sonstige Grundlagen 2 Grundsatze 2 1 Verkehrsflachenbezeichnungen 2 2 Sonstige geografische Namen 2 3 Hinweis 3 Vorhergehende Bestimmungen 4 EinzelnachweiseRechtliche und sonstige Grundlagen BearbeitenAm 30 Janner 1981 hat der Wiener Gemeinderat auf Antrag des Stadtsenates Gratz III bzw der im Wiener Stadt und Landesarchiv unter dessen Direktor Felix Czeike gebildeten Wiener Nomenklaturkommission beschlossen dass in Abanderung und Erweiterung des Stadtratsbeschlusses vom 19 Juni 1907 aus der Amtszeit von Burgermeister Karl Lueger uber die einheitliche Schreibweise der Namen von Gassen Strassen und Platze kunftig die Grundsatze der Wiener Nomenklaturkommission fur die Schreibung von Verkehrsflachenbezeichnungen und sonstigen geographischen Namen in Anwendung gebracht werden 1 2 Seit damals werden Namen wie zum Beispiel Dr Karl Lueger Ring mit Bindestrichen durchgekoppelt d h als Dr Karl Lueger Ring geschrieben wie das in Deutschland schon lang zuvor ublich war In Abanderung dieses 1981 gefassten Beschlusses wurde vom Gemeinderat 1999 beschlossen dass in Abanderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 30 Janner 1981 fur die Schreibung von Verkehrsflachenbezeichnungen und geografischen Namen die Grundsatze der Wiener Nomenklaturkommission dahingehend erganzt werden dass grundsatzlich die Neue Rechtschreibung Anwendung findet Auf Strassentafeln Orientierungsnummerntafeln und dergleichen sowie in Personaldokumenten ist die geanderte Schreibweise nur bei Neuanbringung bzw Neuausstellung zu berucksichtigen 3 Die Grundsatze folgen den internationalen Tendenzen zur Standardisierung der Schreibung von geografischen Namen und Verkehrsflachenbezeichnungen Zur Ausarbeitung der Grundsatze der Wiener Nomenklaturkommission wurden herangezogen der Beschluss des Wiener Stadtrates von 1907 der Rechtschreibduden 1973 das Osterreichische Worterbuch 1979 der Erlass des Bundesamtes fur Eich und Vermessungswesen uber die Schreibung von Strassen Gassen und Platznamen 2 Auflage 1979 sowie die Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996 Neue Rechtschreibung Auch andere Stadte wie Graz 4 Bad Aussee 5 und Wiener Neustadt haben diese Grundsatze als verbindliche Vorgabe ubernommen Grundsatze Bearbeiten nbsp Strassentafel in Wien komplett durchgekoppelte Schreibweise bis zu deren Einfuhrung wurde von der Rechtschreibreform 1901 bis 1981 nur vor Platz ein Bindestrich gesetztVerkehrsflachenbezeichnungen Bearbeiten Verkehrsflachenbezeichnungen bestehen in der Regel aus einem Grundwort strasse gasse platz ring weg usw und einem Bestimmungswort zur naheren Kennzeichnung der Verkehrsflache Das erste Wort eines Strassennamens wird grossgeschrieben ebenso jedes zum Namen gehorende Eigenschafts oder Zahlwort z B Lange Gasse Das gilt auch wenn zu Eigenschafts und Hauptwort Prapositionen hinzutreten z B An den Alten Schanzen Zusammen schreibt man Zusammensetzungen aus einem einfachen oder zusammengesetzten Hauptwort auch Eigennamen und einem Grundwort z B Thaliastrasse Aspernbruckengasse Beethovengang sowie Zusammensetzungen aus einem ungebeugten Eigenschaftswort und einem Grundwort z B Hochstrasse Bei Wortgruppen die sich aus Praposition en Eigenschafts und Hauptwort zusammensetzen besteht das eigentliche Bestimmungswort Name im Allgemeinen aus Eigenschafts und Hauptwort z B Alte Schanze Lange Lusse Alte Donau Die Prapositionen z B An den Alten Schanzen An den Langen Lussen An der Alten Donau geben eine zusatzliche neue Lagebestimmung zu dem ursprunglichen Namen der als Einheit erkennbar bleiben soll Zusammen schreibt man auch Verkehrsflachenbezeichnungen nach geographischen Namen die auf er enden z B Hannovergasse oder wenn Ableitungen solcher Namen Personen bezeichnen z B Lothringerstrasse Hier gilt es zwischen echten geographischen Namen Ortsnamen und Personennamen die von geographischen Namen abgeleitet sind zu unterscheiden z B Brunner Strasse Strasse nach Brunn Brunnerweg Weg benannt nach einem Herrn Brunner Getrennt und ohne Bindestrich schreibt man Zusammensetzungen eines Grundwortes mit einem gebeugten Eigenschaftswort oder einer adjektivischen Ableitung eines Orts oder Landernamens auf er oder isch z B Kurze Gasse Wahringer Strasse Der Bindestrich steht wenn die Bestimmung zum Grundwort aus mehreren Wortern besteht so bei Eigennamen z B Johann Nepomuk Berger Platz Dr Adolf Scharf Platz Prinz Eugen Strasse und bei Bezeichnungen die topografische Situationen wiedergeben z B Stock im Eisen Platz Laaer Berg Strasse Diese Vorgangsweise nennt man Durchkoppeln Bei Neubenennungen nach Personen sollte auf akademische Grade und Titel generell auf Vornamen nach Moglichkeit verzichtet werden Hier kommt es zu einer Abweichung vom ursprunglichen Wiener System das den Bindestrich nur zwischen dem letzten Glied des Bestimmungsworts und dem Grundwort sehen wollte z B Friedrich Schmidt Platz Die Durchkoppelung hat sich aber inzwischen international durchgesetzt wobei man die Zusammengehorigkeit des gesamten Namens besonders betonen und hervorheben will Bei der Verwendung topographischer Bezeichnungen fur Strassennamen steht der Bindestrich dann wenn Missverstandnisse vermieden werden sollen Zum Beispiel Laaer Berg Strasse Strasse uber den Laaer Berg nicht aber Laaer Bergstrasse Bergstrasse in Laa Der Bindestrich steht nicht wenn die Bestimmung aus einer Wortgruppe besteht und kein Grundwort vorhanden ist Am Hof An den Langen Lussen oder in jenen Fallen in denen die Verbindung von Bestimmungs und Grundwort durch ein Eigenschaftswort naher definiert wird z B Obere Donaustrasse Linke Wienzeile Die Setzung des Bindestrichs wird bei einer Verbindung Eigenschaftswort Bestimmungswort Grundwort nicht notwendig wenn Bestimmungswort und Grundwort einen engeren Begriff bilden der in seiner Gesamtheit durch das Eigenschaftswort determiniert wird z B Obere Donaustrasse neben einer Unteren Donaustrasse wesentlich dabei ist aber die Donaustrasse um die es sich in beiden Fallen handelt Sonstige geografische Namen Bearbeiten Im Allgemeinen gelten die aktuellen Rechtschreibregeln Zusammen schreibt man im Allgemeinen Zusammensetzungen aus Grundwort und einfachen oder zusammengesetzten erdkundlichen Namen z B Donauhafen Zusammengeschrieben werden in der Regel Zusammensetzungen mit Gross Klein Ober Unter z B Unterbaumgarten Oberdobling soweit dem nicht die amtliche Schreibung Amtliches Ortsverzeichnis entgegensteht Bindestriche setzt man wenn die Bestimmung zum Grundwort aus mehreren oder mehrteiligen erdkundlichen Namen besteht z B Rhein Main Donau Kanal Bindestriche stehen im Allgemeinen bei naheren Bestimmungen die einem Ortsnamen nachgestellt sind soweit nicht der Amtsgebrauch entgegensteht z B Inzersdorf Stadt aber Wien Sud weil so amtlich Bindestriche stehen auch wenn ein geographischer Name aus zwei geographischen Namen zusammengesetzt ist z B Wien Donaustadt Rudolfsheim Funfhaus Es steht kein Bindestrich wenn Sankt St Teil eines erdkundlichen Namens oder seiner Ableitung auf er ist z B St Marx St Marxer Linie Er steht auch nicht bei Ortsnamen denen die Bezeichnung Bad vorausgeht z B Bad Voslau Wird jedoch ein Ortsname oder ein Heiligenname mit Sankt St Bestandteil eines mehrgliedrigen geographischen Namens so sind alle Worter der Aneinanderreihung mit Bindestrichen zu verbinden z B Unter St Veit St Agnes Brundl Hinweis Bearbeiten Hinweis Durchkoppeln widerspricht der grammatikalischen Logik wenn das Grundwort an erster und nicht letzter Stelle des Namens steht z B bei der Strasse des Ersten Mai nicht Strasse des Ersten Mai und beim Campus Gertrude Frohlich Sandner nicht Campus Gertrude Frohlich Sandner Vorhergehende Bestimmungen BearbeitenVon 1907 bis 1981 lauteten die Vorgaben folgendermassen Bei Neu oder Umbenennungen werden Verkehrsadern welche eine Breite von mindestens 20 m haben und einem starkeren Verkehrsbedurfnisse dienen als Strassen bezeichnet Weiters werden fur die einheitliche Schreibweise der Namen von Gassen Strassen und Platzen folgende Grundsatze aufgestellt Ist das Bestimmungswort ein einfaches Hauptwort so sind es mit dem Gattungsworte Gasse Strasse Platz zusammengezogen Postgasse Besteht das Bestimmungswort aus mehreren Hauptwortern Vor und Zuname zwei Vornamen Titel und Name so wird zwischen dem Bestimmungsworte und dem Gattungsworte nicht aber zwischen den Teilen des Bestimmungswortes ein Bindestrich gesetzt Johann Nepomuk Berger Platz Anton Frank Gasse Kaiser Franz Josef Strasse Enthalt das Bestimmungswort Beiwort und Hauptwort so werden dieselben in der Dativendung mit dem Gattungsworte zusammengezogen Rotenlowengasse Rotenturmstrasse Das bestimmende Eigenschaftswort wird getrennt geschrieben Lange Gasse Hohe Warte Von Ortsnamen mit der Endung erabgeleitete Bezeichnungen gelten als Eigenschaftsworter Leipziger Strasse Hutteldorfer Strasse Das dem zusammengesetzten Gattungsworte beigesetzte Eigenschaftswort wird getrennt und unverbunden geschrieben Grosse Mohrengasse Obere Bahngasse Kleine Neugasse Rechte Bahngasse Doblinger Hauptstrasse Prager Reichsstrasse In der Regel erhalten vor dem Gattungsworte mannliche Vornamen das s des Genitivs und weibliche Vornamen die Endung en Vor Strasse fallt das s immer weg Im Allgemeinen ist massgebend das Sprachgefuhl und der Wohllaut Karlsplatz Josefsgasse Prinz Karl Strasse Karolinenplatz dagegen Johannagasse Rosinagasse Es ist ein amtliches Verzeichnis der Gassen Strassen und Platze von Wien durch die Direktion der stadtischen Sammlungen anzulegen Die von Gattungsnamen abgeleiteten alteren Strassenbezeichnungen sind entsprechend der neuen Rechtschreibung abzuandern und zwar im amtlichen Verzeichnisse sofort und auf den Strassentafeln nach Massgabe ihrer Auswechslung Bei Anlegung des Verzeichnisses ist hinsichtlich der Strassennamen mit lokalem Charakter auf den etymologischen Ursprung derselben zuruckzugreifen soweit nicht eine wesentliche Umgestaltung des Namens verbunden ist Fur die Strassenaufschrifts und Orientierungsnummerntafeln ist die Frakturschrift beizubehalten Einzelnachweise Bearbeiten PR Z 28 P 53 in Verbindung mit Beilage Nr 102 Zitiert in Amtsblatt der Stadt Wien Bd 1981 Nr 11 12 Marz 1981 S 77 Digitalisat online Stadt und Landesarchiv Wiener Nomenklaturkommission Grundsatze der Wiener Nomenklaturkommission und Erlauterungen auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 30 Janner 1981 PR Z 28 P 53 In Website wien gv at der Stadt Wien abgerufen am 20 Juni 2018 Gemeinderat 44 Sitzung vom 17 12 1999 Sitzungsbericht Seite 5 von 14 In Sitzungsberichte und Wortliche Protokolle gt Gemeinderat auf der Website wien gv at der Stadt Wien abgerufen am 20 Juni 2018 graz at Strassenbenennung Richtlinie Strassennamen auf der Website der Stadtgemeinde Bad Aussee abgerufen am 20 Juni 2018 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundsatze der Wiener Nomenklaturkommission amp oldid 219597721