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Griechisch orthodoxe Kirchen sind die orthodoxen Kirchen Griechenlands und Zyperns und die Patriarchate von Konstantinopel Antiochia Alexandria und Jerusalem Auch verschiedene altkalendarische Kirchen stehen in der griechisch orthodoxen Tradition Inhaltsverzeichnis 1 Griechisch orthodoxe Kirchen 2 Geschichte 3 Verhaltnis von Kirche und Staat 4 Kloster 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGriechisch orthodoxe Kirchen BearbeitenAls griechisch orthodoxe Kirche gelten Kirche von Griechenland Okumenisches Patriarchat von Konstantinopel mit den Erzbistumern in der Turkei und in Griechenland Griechisch Orthodoxes Patriarchat von Antiochien Griechisch Orthodoxes Patriarchat von Alexandrien Griechisches Patriarchat von Jerusalem Kirche von ZypernGeschichte BearbeitenSiehe auch Griechenland Religionen Die griechisch orthodoxen Kirchen gehen zuruck auf die ersten christlichen Gemeinden im griechischsprachigen Teil des Romischen Reiches im 1 Jahrhundert Es entstanden die altkirchlichen Patriarchate in Jerusalem Antiochien und Alexandrien im 4 Jahrhundert in Konstantinopel Auf den Okumenischen Konzilien im 4 und 5 Jahrhundert wurden verschiedene theologische Richtungen und Kirchen aus der Alten Kirche ausgeschlossen Mit den Eroberungen von Teilen des Byzantinischen Reiches durch muslimische Herrscher verringerte sich die Bedeutung der byzantinischen Kirchen Nach der Eroberung Konstantinopels 1453 ging die Hagia Sophia als Zentrum der orthodoxen Kirche verloren Mit den Griechenverfolgungen im Osmanischen Reich 1914 1923 verschwanden griechisch orthodoxe Gemeinden fast vollstandig aus dem Gebiet des neuen turkischen Staates Verhaltnis von Kirche und Staat BearbeitenSiehe auch Verfassung von Griechenland Verfassungsgeschichte Griechenlands Paragraph 1 der ersten Verfassung Griechenlands provisorische Verfassung vom 1 Januar 1822 lautete Die herrschende Religion im griechischen Staate ist die der morgenlandischen orthodoxen Kirche Christi Es duldet jedoch die Regierung von Griechenland jede andere Religion und die Ceremonien und heiligen Gebrauche einer jeden derselben werden ungehindert ausgeubt Artikel 1 der Verfassung vom 17 Mai 1827 lautete In Griechenland hat Jedermann freie Religionsausubung und geniesst fur seinen Gottesdienst gleichen Schutz doch ist die orthodoxe Lehre der griechischen Kirche die Staatsreligion Die Verfassung von 1864 legte zum Thema Religion fest Artikel 1 Die herrschende Religion in Griechenland ist die der orientalisch orthodoxen Kirche Christi Jede andere bekannte Religion wird geduldet und die Ausubung ihres Kultus von den Gesetzen geschutzt aber die Proselytenmacherei ist verboten ebenso jedes andere Unternehmen gegen die die herrschende Religion Artikel 2 Die orthodoxe Kirche Griechenlands bleibt indem sie als Haupt unseres Herrn Jesus Christus anerkennt hinsichtlich ihrer Lehre mit der Grossen Kirche von Konstantinopel vereinigt sowie mit jeder anderen Kirche Christi die die namliche Lehre bekennt sie bewahrt unerschutterlich wie diese Kirchen die heiligen apostolischen Kanons die von den okumenischen Konzilen aufgestellten Kanons und die heiligen Traditionen sie ist autokrephal denn sie ubt unabhangig von jeder anderen Kirche ihre souveranen Rechte ausubt und wird geleitet von einer Heiligen Synode aus Pralaten Die Diener aller geduldeten Religionen unterstehen der namlichen Aufsicht seitens des Staates wie die Diener der herrschenden Religion Der Text der Heiligen Schriften bleibt unverandert erhalten seine Wiedergabe in einer anderen Sprachform ohne vorherige Genehmigung der Grossen Kirche Christi in Konstantinopel ist absolut verboten Die Verfassung vom 3 Juni 1927 legte fest 1 Artikel 1 Die anatolische christliche Kirche ist die vorherrschende Religion in Griechenland Die orthodoxe Kirche Griechenlands besteht dogmatisch unzertrennlich verbunden mit der grossen Kirche in Konstantinopel und jeder anderen gleichen christlichen Glaubens die wie jene unerschutterlich die heiligen apostolischen und synodischen Regeln und die heiligen Uberlieferungen befolgen Sie ist aber selbstandig ubt unabhangig von jeder anderen Kirche ihre kirchliche Herrschaftsgewalt aus und wird regiert von der heiligen Synode der Bischofe Die Geistlichen aller Religionen unterliegen der Aufsicht des Staates darunter auch die der herrschenden Religion Die Freiheit des religiosen Gewissens ist unverletzlich Die Kulthandlungen jeder bekannten Religion werden frei ausgeubt unter dem Schutz der Gesetze sofern sie nicht der offentlichen Ordnung und den guten Sitten zuwiderlaufen Proselytismus ist verboten Der Text der heiligen Schriften wird unverandert erhalten ihre Ubertragung in eine andere sprachliche Form ohne vorherige Genehmigung der Kirche ist absolut verboten Auslegende Erklarung Dem Sinn des Art 1 lauft die in den neuen Landesteilen und in Kreta bestehende kirchliche Verfassung nicht zuwider Die Verfassung von 1952 legte fest 2 3 Artikel 1 Die herrschende Religion in Griechenland ist die der orientalisch orthodoxen Kirche Christi jede andere bekannte Religion ist frei und die Ausubung ihres Kultes geschieht ungehindert unter dem Schutze der Gesetze bei Verbot der Proselytenmacherei und jedes anderen Eingriffs in die herrschende Religion Artikel 2 1 Die orthodoxe Kirche Griechenlands bleibt indem sie als Haupt unseres Herrn Jesus Christus anerkennt hinsichtlich ihres Dogmas mit der Grossen Kirche von Konstantinopel und jeder anderen Kirche Christi des gleichen Bekenntnisses unzertrennlich verbunden und bewahrt wie jene unerschutterlich die heiligen apostolischen und die von den Konzilen aufgestellten Kanons sowie die heiligen Uberlieferungen sie ist autokrephal indem sie unabhangig von jeder anderen Kirche ihre souveranen Rechte ausubt und wird von einer Heiligen Synode von Pralaten geleitet Die Diener aller anerkannten Religionen unterliegen der gleichen Staatsaufsicht wie die Diener der herrschenden Religion 2 Der Text der Heiligen Schriften bleibt unverandert erhalten seine Wiedergabe in einer anderen Sprachform ohne vorherige Genehmigung der autokrephalen Kirche von Griechenland sowie der Grossen Kirche Christi in Konstantinopel ist absolut verboten 3 Die Freiheit des religiosen Gewissens ist unverletzlich 4 Die freie Ausubung der religiosen Pflichten darf nicht die offentliche Ordnung oder die guten Sitten verletzen 5 Niemand darf wegen seiner religiosen Uberzeugung seiner Pflichten gegenuber dem Staat befreit werden oder die Wahrung der Gesetze des Landes verweigern Auslegungserklarung Die in den neuen Landesteilen bestehend kirchliche Lage steht nicht im Widerspruch zu dem wahren Sinn des Artikels Die aktuelle Verfassung vom 9 Juni 1975 trat nach der Militardiktatur und nach der Abschaffung der Monarchie per Volksentscheid vom 8 Dezember 1974 in Kraft Artikel 3 regelt die Beziehungen zwischen Kirche und Staat 4 Kloster Bearbeiten Hauptartikel Liste von griechisch orthodoxen KlosternWeblinks BearbeitenGriechisch Orthodoxe Metropolie von Deutschland Okumenisches Patriarchat von Konstantinopel Homepage Einzelnachweise Bearbeiten Volltext Volltext Volltext 1968 Volltext Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Griechisch orthodoxe Kirche amp oldid 237539196