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Als Grenzanlage bezeichnet das burgerliche Gesetzbuch BGB in 921 Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen Einrichtungen die zwei Grundstucke voneinander scheiden und zum Vorteil beider Grundstucke dienen Betroffen sind dementsprechend Anlagen die genau auf der Grenze liegen und als Einfriedung Grenzmarkierung oder einem anderen Zweck dienen der beiden Grundstuckseigentumern zugutekommt Konkret benannt werden Zwischenraum Rain Winkel einen Graben eine Mauer Hecke Planke oder eine andere Einrichtung Laut Gesetzestext wird vermutet dass die Eigentumer der Grundstucke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich berechtigt seien sofern nicht aussere Merkmale darauf hinweisen dass die Einrichtung einem der Nachbarn allein gehort Der 922 BGB Art der Benutzung und Unterhaltung fuhrt aus dass in einem solchen Fall der gemeinschaftlichen Berechtigung zur Nutzung jeder Nachbar die Grenzanlage zum Zwecke der sich aus ihrer Beschaffenheit ergibt insoweit benutzen kann als nicht die Mitbenutzung des anderen beeintrachtigt wird Weiterhin gilt Die Unterhaltungskosten sind von den Nachbarn zu gleichen Teilen zu tragen Solange einer der Nachbarn an dem Fortbestand der Einrichtung ein Interesse hat darf sie nicht ohne seine Zustimmung beseitigt oder geandert werden Im Ubrigen bestimmt sich das Rechtsverhaltnis zwischen den Nachbarn nach den Vorschriften uber die Gemeinschaft Rechtsprechung BearbeitenDer Bundesgerichtshof BGH konkretisiert im Urteil V ZR 11 02 vom 7 Marz 2003 zum Begriff der Grenzanlage Eine Grenzanlage liegt vor wenn sich die Anlage zumindest teilweise uber die Grenze zweier Grundstucke erstreckt und funktionell beiden Grundstucken dient Eine grenzscheidende Wirkung braucht der Anlage nicht zuzukommen Nach dieser Definition konnen auch gemeinsam genutzte Zufahrtswege als Grenzanlage angesehen werden Nach dem BGH Urteil gelten die Regelungen des 922 fort auch wenn einer der Nachbarn die Nutzung der Grenzanlage der Zufahrt beendet Daraus ergibt sich fur den anderen Nachbarn ein Recht an der weiteren Nutzung der Grenzanlage ahnlich einer Grunddienstbarkeit 1 Fussnoten Bearbeiten DNotI Report 11 2003 Seite 93 Juni 2003 Deutsches Notarinstitut In DNotI eu Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grenzanlage Sachenrecht amp oldid 235309340