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Das gesetzliche Zusammenwohnen ist in Belgien eine rechtlich anerkannte Lebensgemeinschaft Das Gesetz zur Einfuhrung des gesetzlichen Zusammenwohnens vom 23 November 1998 wurde am 2 Marz 2000 im Belgischen Staatsblatt veroffentlicht 1 Neben dem faktischen Zusammenleben ohne zivilrechtliche Rechtswirkungen und der Ehe stellt es in Belgien die dritte Form einer Lebensgemeinschaft sowohl fur gleichgeschlechtliche als auch fur verschiedengeschlechtliche Partner dar Das gesetzliche Zusammenwohnen wird durch eine gemeinsame Erklarung zweier volljahriger Personen vor der Gemeindebehorde begrundet Die Erklarung wird in das Bevolkerungsregister Einwohnermelderegister eingetragen Die Personen leben in Gutertrennung Fur Erbfalle seit dem 18 Mai 2007 steht der uberlebenden Person Kraft Gesetzes ein Niessbrauch an der gemeinsam bewohnten Immobilie und dem Hausrat zu der aber durch Testament abbedungen werden kann 2 Das gesetzliche Zusammenwohnen kann durch einvernehmliche Erklarung sofort und durch eine formlich zugestellte einseitige Erklarung nach drei Monaten beendet werden Es endet ferner mit dem Tod oder der Heirat eines Partners Einzelnachweise Bearbeiten Belgisches Staatsblatt vom 2 Marz 2000 deutsche Ubersetzung des Gesetzes vom 23 November 1998 zur Einfuhrung des gesetzlichen Zusammenwohnens PDF Datei 385 kB Notarakademie Baden Wurttemberg Belgien Memento vom 8 Dezember 2015 im Internet Archive Bearbeitungsstand Juli 2015Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetzliches Zusammenwohnen amp oldid 218673223