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Das Gesetz zur Starkung der Rechte des leiblichen nicht rechtlichen Vaters VatRStG ist ein Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland BasisdatenTitel Gesetz zur Starkung der Rechte des leiblichen nicht rechtlichen VatersAbkurzung VatRStG keine amtliche Abk Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Erlassen am 4 Juli 2013 BGBl I S 2176 Inkrafttreten am 13 Juli 2013Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz vom 4 Juli 2013 wurde am 26 April 2013 vom Bundestag beschlossen und am 12 Juli 2013 verkundet Es entstand aus einer Initiative der Bundesregierung und trat am 13 Juli 2013 in Kraft Das Gesetz dient der Umsetzung zweier Entscheidungen des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte EGMR vom 21 Dezember 2010 und vom 15 September 2011 Wahrend bislang eine bereits bestehende enge Beziehung des Kindes zum leiblichen Vater fur die Einraumung eines Umgangsrechts fur diesen entscheidend war knupft die Neuregelung hinsichtlich des zu gewahrenden Umgangsrechts des biologischen Vaters unter dem Vorbehalt der Dienlichkeit des Umgangs fur das Kindeswohl an ein gezeigtes nachhaltiges Interesse des leiblichen Vaters an seinem Kind an Des Weiteren erhalt der leibliche Vater durch dieses Gesetz ein Auskunftsrecht uber die personlichen Verhaltnisse des Kindes Voraussetzung fur dieses Recht ist ein bestehendes berechtigtes Interesse und das nicht entgegenstehende Kindeswohl 1 2 Weblinks BearbeitenText des Gesetzes auf www buzer de Gesetzesmaterialien auf www bundesgerichtshof deEinzelnachweise Bearbeiten Basisinformationen uber den Vorgang auf bundestag de BRAK Mitteilungen Juni 2013 Ausgabe 3 2013 Aus der Arbeit der BRAK S 121f 122Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Starkung der Rechte des leiblichen nicht rechtlichen Vaters amp oldid 214371900