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Das Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren von Burgermeistern und Landraten durch Burgerbegehren ist ein Landesgesetz in Nordrhein Westfalen Es wurde am 18 Mai 2011 vom Landtag von Nordrhein Westfalen auf Antrag der Linken verabschiedet 1 Durch dieses Gesetz wurde eine Abwahl von Burgermeistern und Landraten in Nordrhein Westfalen moglich Es ging dem Burgerentscheid uber die Abwahl des Oberburgermeisters der Stadt Duisburg voraus und kam bei diesem erstmals zur Anwendung Das Gesetz eroffnet zwei Wege der Abwahl des Burgermeisters vor Ablauf seiner Amtszeit Zum einen kann der Stadtrat auf Antrag mindestens der Halfte seiner Mitglieder mit Zwei Drittel Mehrheit das Abwahlverfahren herbeifuhren Zum anderen kann dies auch ein Burgerantrag wenn er das dafur notwendige Quorum erfullt Dieses betragt fur Gemeinden bis zu 50 000 Einwohnern mindestens 20 daruber bis zu 100 000 Einwohnern mindestens 17 5 und daruber mindestens 15 1 Einzelnachweise Bearbeiten a b Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren von Burgermeistern und Landraten durch Burgerbegehren vom 24 Mai 2011 In Gesetz und Verordnungsblatt GV NRW Ausgabe 2011 Nr 12 3 Juni 2011 S 269 bis 278 nrw de abgerufen am 4 September 2015 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren von Burgermeistern und Landraten durch Burgerbegehren amp oldid 223671678