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Das deutsche Gesetz uber die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden regelt die Umstande unter denen eine durch einen Arzt vorgenommene Kastration an einem Mann nicht als Korperverletzung strafbar ist Es beschreibt damit einen strafrechtlichen Rechtfertigungsgrund und diente bei seinem Inkrafttreten vor allem einer Bereinigung und Vereinheitlichung der bundesdeutschen Rechtslage 1 BasisdatenTitel Gesetz uber die freiwillige Kastration und andere BehandlungsmethodenAbkurzung KastrG nicht amtlich Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie StrafrechtFundstellennachweis 453 16Erlassen am 15 August 1969 BGBl I S 1143 Inkrafttreten am 15 Februar 1970Letzte Anderung durch Art 2 G vom 4 November 2016 BGBl I S 2460 2463 Inkrafttreten derletzten Anderung 10 November 2016 Art 3 G vom 4 November 2016 GESTA C101Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz wendet sich insbesondere an Sexualstraftater Eine Kastration ist im Sinne des Gesetzes eine gegen die Auswirkungen eines abnormen Geschlechtstriebs gerichtete Behandlung bei der die Keimdrusen eines Mannes absichtlich entfernt oder dauernd funktionsunfahig gemacht werden 1 KastrG Wann ein abnormer Geschlechtstrieb im Sinne dieser Vorschriften anzunehmen ist lasst sich nicht generell sagen Die Bejahung oder Verneinung des Merkmals hangt nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalles ab 2 Voraussetzung fur die Straflosigkeit ist dass der Betroffene einwilligt die Behandlung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft angezeigt ist um bei dem Betroffenen schwerwiegende Krankheiten seelische Storungen oder Leiden die mit seinem abnormen Geschlechtstrieb zusammenhangen zu verhuten zu heilen oder zu lindern oder bei dem Betroffenen ein abnormer Geschlechtstrieb gegeben ist der die Begehung bestimmter Sexualstraftaten erwarten lasst und die Kastration nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft angezeigt ist um dieser Gefahr zu begegnen und damit dem Betroffenen bei seiner kunftigen Lebensfuhrung zu helfen der Betroffene das funfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat fur ihn korperlich oder seelisch durch die Kastration keine Nachteile zu erwarten sind die zu dem mit der Behandlung angestrebten Erfolg ausser Verhaltnis stehen und die Behandlung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vorgenommen wird 2 KastrG Die Einwilligung ist nur wirksam wenn der Betroffene vorher uber Grund Bedeutung und Nachwirkungen der Kastration uber andere in Betracht kommende Behandlungsmoglichkeiten sowie uber sonstige Umstande aufgeklart worden ist 3 Abs 1 KastrG Kann er z B wegen geistiger Behinderung Grund und Bedeutung der Kastration nicht voll einzusehen und seinen Willen hiernach bestimmen muss er wenigstens verstanden haben welche unmittelbaren Folgen eine Kastration hat Ausserdem muss er einen Betreuer erhalten der nach Aufklarung und Genehmigung des Betreuungsgerichts in die Behandlung einwilligt 3 Abs 3 6 KastrG Um eine lebensbedrohende Krankheit zu verhuten zu heilen oder zu lindern ist eine Kastration auch dann zulassig wenn der Betroffene das funfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat 3 Abs 4 Satz 2 KastrG Die tatsachliche Freiwilligkeit ist zugleich der Kernpunkt der Kritik wenn der Tater nur dadurch die Haftzeit verkurzen und eine anschliessende lebenslange Sicherungsverwahrung vermeiden kann 3 Literatur BearbeitenKastration Fragwurdige Freiheit In Der Spiegel Nr 9 1970 S 163 165 online 23 Februar 1970 Weblinks BearbeitenText des GesetzesEinzelnachweise Bearbeiten vgl Entwurf eines Gesetzes uber die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden BR Drs V 3702 vom 8 Januar 1969 S 4 ff Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Nickels Frau Oesterle Schwerin und der Fraktion DIE GRUNEN Drucksache 11 4403 BT Drs 11 4496 vom 8 Mai 1989 Stefan Mayr Um der Sicherungsverwahrung zu entgehen Sexualstraftater lasst sich die Hoden entfernen Suddeutsche Zeitung vom 9 Dezember 2008 Abgerufen am 21 Marz 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden amp oldid 205806493