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Die Geschichte des modernen indischen Rechts beginnt mit der Grundung der englischen East India Company durch Elisabeth I im Jahr 1600 und der folgenden ersten englischen Siedlung in Surat 1612 Fur die in Dienst der East India Company stehenden Englander hatte jene bereits fruh das Privileg erhalten eigenes Recht zu erlassen Der enorme Zuwachs an Englandern und Indern im Dienst der Gesellschaft und das wachsende Handelsvolumen fuhrte bald dazu die Verwaltung in den sog presidency towns Madras Bombay und Kalkutta zu konzentrieren 1726 schuf die englische Krone in diesen Stadten besondere konigliche Gerichte die Mayor s Courts denen die Rechtsprechung bei Streitigkeiten zwischen ortsansassigen Englandern sowie Englandern und Indern anvertraut war Diese Gerichte hatten according to justice and right zu urteilen was nichts Anderes meinte als das englische common law einschliesslich des geltenden statute law soweit es nicht aufgrund der ortlichen Verhaltnisse offensichtlich keine Anwendbarkeit fordern konnte 1 Besonders im Bereich des Erb und Familienrechts zeigte sich bald dass die Anwendung englischen Rechts zwischen Indern oft unangemessen war Als die Mayor s Courts Ende des 18 Jahrhunderts durch mit englischen Berufsrichtern besetzte Supreme Courts ersetzt wurden hatten diese grundsatzlich zwar weiterhin das common law anzuwenden In den genannten Bereichen galt jedoch fur die Streitigkeiten zwischen Hindu und Muslimen die Ausnahme dass Hindu Recht bzw islamisches Recht anzuwenden sei War den englischen Richtern dieses unbekannt oblag es ihnen sich bei hierzu ernannten Sachverstandigen kundig zu machen Nach dem Zerfall des Reichs der Grossmoguln im 18 Jahrhundert gerieten bis zu Beginn des 20 Jahrhunderts fast 60 des indischen Territoriums unter britischen Einfluss der Rest stand unter der Hoheit einheimischer Fursten die die britische Krone anerkannten Auch in deren Hoheitsgebiet richteten die Englander englische Provinzgerichte ein die bei Streitigkeiten um inheritance marriage caste and other religious usages and institutions die Religionszugehorigkeit der streitenden Parteien zu beachten hatten Im ubrigen galt der bewahrte Grundsatz dass according to justice equity and good conscience zu urteilen sei 1 1833 wurde der englische Privy Council letzte Instanz fur alle Urteile indischer Gerichte Nicht zuletzt unter seinem Einfluss errang das englische Recht in ganz Indien eine hegemoniale Stellung So kam er 1887 zu dem Schluss dass justice equity and good conscience nichts anderes meinen konne als die Regeln des englischen common law 1 the matter must be decided by equity and good conscience generally interpreted to mean the rules of English law if found applicable to Indian society and circumstances Waghela Rajsanji v Shekh Masludin Der oft als verworren empfundene Zustand des englischen Rechts und Unklarheit uber den Geltungsanspruch eines Gesetzes in Indien erweckten nicht zuletzt unter dem Einfluss Benthams in vielen englischen Parlamentariern den Wunsch die Rechtslage in Indien zu ordnen 1833 schuf das britische Parlament deshalb eine Law Commission in India unter dem Vorsitz Macaulays Innerhalb kurzer Zeit konnte somit das Strafrecht in einem Strafgesetzbuch kodifiziert werden Weitgehend entsprach das enthaltene Recht dem im englischen Mutterland weiterhin unkodifizierten englischen Recht zusatzlich zog man den franzosischen Code penal heran 1859 konnte somit eine Kodifikation des Zivilprozessrechts 1860 des Macaulaysche Strafgesetzbuch und 1861 eine Kodifikation des Strafprozessrechts von der britischen Krone erlassen werden 1865 folgte der Indian Succession Act der das Erbrecht aller Inder regelte fur die weder Hindu Recht noch islamisches Recht ausschlaggebend war 1872 der Indian Contract Act 1 Mit der Unabhangigkeit Indiens von Grossbritannien durch den India Indepence Act 1947 wurde die ehemalige Kolonie in zwei Staaten zerteilt Pakistan und Indien Indien gab sich 1950 eine Verfassung Diese enthalt im Gegensatz etwa zur australischen oder kanadischen Verfassung auch einen Grundrechtskatalog Frauen erhielten 1950 umfassendes Wahlrecht 2 Indien ist ein Bundesstaat aus 16 Gliedstaaten Die Gesetzgebungskompetenz fur das burgerliche Recht das Strafrecht und das Verfahrensrecht ist Bund und Gliedstaaten im Wege konkurrierender Kompetenz zugewiesen In ganz Indien gilt deshalb im Wesentlichen ein einheitliches kodifiziertes Recht Die Gesetze aus der Kolonialzeit blieben grundsatzlich in Kraft Der Stil des indischen Rechts die Eigenheiten des Verfahrensrechts die Stellung des Richters und Rolle der Rechtsanwalte und Argumentationsmethode bleiben im englischen common law verwurzelt 1 Literatur BearbeitenBernhard Kolver Elisabeth Muller Luckner Recht Staat und Verwaltung im klassischen Indien In Schriften des Historischen Kollegs Kolloquien Band 30 R Oldenbourg Verlag 2005 ISBN 3 486 59435 4 historischeskolleg de PDF Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e Konrad Zweigert Hein Kotz Einfuhrung in die Rechtsvergleichung 3 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 1996 B 16 IV S 220 224 Amt der Oberosterreichischen Landesregierung Direktion Prasidium Frauenreferat 100 Jahre Frauenwahlrecht Linz 2018 S 15 Memento des Originals vom 5 August 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www frauenreferat ooe at PDF Datei Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geschichte des modernen indischen Rechts amp oldid 237703752