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Unter dem Begriff Genossenschaftliche Ruckvergutung versteht man im deutschen und im osterreichischen Genossenschaftsrecht eine Form der Verteilung des Jahresgewinnes an die Mitglieder Sie ist abhangig vom Umsatz den die Genossenschaft aus dem Geschaft mit ihren Mitgliedern erzielt hat Die Ermittlung der genossenschaftlichen Ruckvergutung erfolgt in der Regel anteilmassig in Bezug auf die mit dem jeweiligen Mitglied im Geschaftsjahr getatigten Umsatze 1 Ruckvergutungen findet man bei Landwirtschaftlichen Waren Nutzungs und Produktionsgenossenschaften sowie bei gewerblichen Handels Genossenschaften und gelegentlich bei Kreditgenossenschaften Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Rechtliche Einordnung 3 Rechtliche Situation in Deutschland 3 1 Rechtshistorische Entwicklung 3 2 Steuerliche Behandlung 4 Rechtliche Situation in Osterreich 4 1 Steuerliche Behandlung 5 Literatur 6 EinzelnachweiseBedeutung BearbeitenDie genossenschaftliche Ruckvergutung stellte speziell in den ersten Jahrzehnten nach ihrer Grundung eine besondere Attraktion fur die Mitgliedergewinnung und Mitgliederbindung der Konsumgenossenschaften dar Aufgrund der Verscharfung des Wettbewerbs im Einzelhandel und dem entsprechenden Druck auf die Tagespreise erwiesen sich allerdings Ruckvergutungsleistungen in zunehmendem Masse als problematisch Die generelle Reduktion der Spannen fuhrte dazu dass die Konsumgenossenschaften vielfach Schwierigkeiten bekamen die traditionelle Ruckvergutung zu erwirtschaften die noch in vielen Landern als eines der wichtigsten Genossenschaftscharakteristika angesehen wird Die Einbehaltung eines Teiles der Ruckvergutung stellte in der Vergangenheit auch eine traditionelle Quelle zusatzlichen Eigenkapitals der Genossenschaften dar Das Verschwinden der Ruckvergutung wurde darum nicht nur zu einem Problem genossenschaftlicher Identitat sondern auch der Eigenfinanzierung denn Mitglieder die keine Ruckvergutung erhalten tendieren dazu auch ihre Geschaftsanteile zuruckzuziehen 2 Rechtliche Einordnung BearbeitenDie genossenschaftliche Ruckvergutung ist keine Gewinnausschuttung und kein Rabatt fur Einzeltransaktionen sondern die partielle Verteilung des im Berichtsjahr erzielten Rohuberschusses Sie ist Ausdruck des Grundgedankens dass eine Genossenschaft nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist und bedeutet aus Sicht des Mitgliedes eine pauschalierte Anpassung des von ihm an die Genossenschaft gezahlten Preises fur Waren und Dienstleistungen 3 Die genossenschaftliche Ruckvergutung beruht auf dem Prinzip dass die zwischen Mitglied und Genossenschaft getatigten Transaktionen zu Tagespreisen abgewickelt werden Die nachtragliche Verteilung nach der Inanspruchnahme des genossenschaftlichen Geschaftsbetriebs ist Teil der genossenschaftlichen Forderleistung 4 Genossenschaftliche Ruckvergutungen sind von allgemeinen Ruckvergutungen in Form von Skonti Rabatten oder Boni abzugrenzen die im Gegensatz zu den genossenschaftlichen Ruckvergutungen an alle Kunden der Genossenschaft gewahrt werden 5 Rechtliche Situation in Deutschland BearbeitenRechtshistorische Entwicklung Bearbeiten Diese besondere Form der Ruckvergutung entstand bereits im 19 Jahrhundert in Form von Warenruckvergutungen Bedeutung erlangte sie im Zusammenhang mit der Besteuerung von Genossenschaften und war in der Entscheidung des Preussischen Oberverwaltungsgerichts vom 14 Oktober 1897 erstmals Gegenstand der Rechtsprechung 6 Zur ertragsteuerlichen Behandlung enthielten die Korperschaftsteuergesetze aus den Jahren 1920 und 1925 zunachst eine nahezu vollstandige Steuerbefreiung fur Genossenschaften und deren Einkommen erst das Korperschaftsteuergesetz 1934 enthielt eine Steuerpflicht der Genossenschaften die vergleichbar mit anderen Korperschaften des Privatrechts war 7 Aufgrund einer Ermachtigung im KStG 1934 erging am 8 Dezember 1939 die VO uber die KSt der Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften in der erstmals die Abziehbarkeit von Warenruckvergutungen bei der Gewinnermittlung der Genossenschaft geregelt wurde 7 Mit Urteil vom 25 August 1953 erklarte der Bundesfinanzhof diese Regelung fur erloschen 8 woraufhin mit 35 KStDV 1955 vom 23 Dezember 1955 die steuerliche Behandlung der Warenruckvergutungen in der Form normiert wurde wie sie schlussendlich in der aktuell gultigen Fassung von 22 KStG zu finden ist 7 Eine gesetzliche Grundlage fur die genossenschaftliche Ruckvergutung gibt es im deutschen und osterreichischen Genossenschaftsgesetz nicht Im Gegensatz dazu findet sich fur die Europaische Genossenschaft in Art 66 der Verordnung EG Nr 1435 2003 des Rates vom 22 Juli 2003 uber das Statut der Europaischen Genossenschaft SCE eine ausdruckliche Regelung zu Ruckvergutungen Steuerliche Behandlung Bearbeiten Genossenschaftliche Ruckvergutungen sind ihrem Wesen nach eine Form der Gewinnverteilung da sie ihre Ursache in der Mitgliedschaft haben 9 Da eine Genossenschaft nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist soll der von ihr im Geschaft mit den Mitgliedern erzielte Gewinn an die Mitglieder zuruckgegeben werden Dies geschieht in Form der genossenschaftlichen Ruckvergutung Aufgrund dieser Doppelfunktion sieht 22 KStG den grundsatzlichen Abzug dieser Ruckvergutungen als Betriebsausgabe vor schrankt ihn aber zugleich der Hohe nach ein Im Ergebnis soll dadurch erreicht werden dass die genossenschaftliche Ruckvergutung nur insoweit als Betriebsausgabe abgezogen werden kann wie sie im Mitgliedergeschaft tatsachlich erwirtschaftet wurde 10 Umsatzsteuerlich handelt es sich bei der genossenschaftlichen Ruckvergutung um eine nachtragliche Erhohung des Entgeltes im Sinne von 17 UStG fur die Umsatze im Mitgliedergeschaft 11 Im Ergebnis ist die auf genossenschaftliche Ruckvergutung entfallende Umsatzsteuer auf Seiten der Genossenschaft als Vorsteuer abzugsfahig wahrend sie das Mitglied als Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen muss Die genossenschaftlichen Ruckvergutungen sind im Jahresabschluss des Jahres zu dem sie wirtschaftlich gehoren als Verbindlichkeit bzw als Ruckstellung zu passivieren 12 Rechtliche Situation in Osterreich BearbeitenSteuerliche Behandlung Bearbeiten Nach dem osterreichischen Korperschaftsteuergesetz stellen nach dar 8 Abs 3 Ziff 2 KStG genossenschaftliche Ruckvergutungen eine Form der Einkommensverwendung dar und sind damit nicht als Betriebsausgabe abziehbar 13 Aus Sicht des Mitgliedes liegen Einkunfte aus Kapitalvermogen vor die der Kapitalertragsteuer unterliegen Ist das Mitglied eine juristische Person kommt die Anwendung der Steuerbefreiung nach 10 Abs 1 Ziff 2 KStG in Betracht Literatur BearbeitenLang Weidmuller Hrsg Genossenschaftsgesetz Walter de Gruyter Berlin 2011 ISBN 978 3 11 025061 9 Einzelnachweise Bearbeiten siehe Gablers Wirtschaftslexikon http wirtschaftslexikon gabler de Definition rueckverguetung html Johann Brazda und Robert Schediwy Konsumgenossenschaften im Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft Zeitschrift 1989 S 63ff 76 http wug akwien at WUG Archiv 1989 15 1 1989 15 1 0063 pdf Lang Weidmuller Genossenschaftsgesetz Rz 27 zu 19 Lang Weidmuller Genossenschaftsgesetz Rz 25 zu 19 Lang Weidmuller Genossenschaftsgesetz Rz 24 zu 19 Lang Weidmuller Genossenschaftsgesetz Rz 26 zu 19 a b c Dotsch Pung Mohlenbrock Hrsg Die Korperschaftsteuer Schaffer Poeschel Verlag 2010 Kommentierung zu 22 KStG Rz 6 BFH vom 25 August 1953 Az I 38 53 U BStBl 1954 III S 36 Dotsch Pung Mohlenbrock Hrsg Die Korperschaftsteuer Schaffer Poeschel Verlag 2010 Kommentierung zu 22 KStG Rz 3 Lippross Heidemann Hrsg Basiskommentar Steuerrecht Verlag Dr Otto Schmidt KG 2006 Kommentierung zu 22 KStG Rz 6 BFH vom 6 Juni 2002 Az V R 59 00 BStBl 2003 II S 215 Dotsch Pung Mohlenbrock Hrsg Die Korperschaftsteuer Schaffer Poeschel Verlag 2010 Kommentierung zu 22 KStG Rz 56 Rz 559 KStR 2013Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Genossenschaftliche Ruckvergutung amp oldid 232990167