www.wikidata.de-de.nina.az
Eine Generalquittung ist eine einseitige Erklarung mit dem Inhalt dass mit Erteilung der Generalquittung samtliche Anspruche des Erklarenden gegenuber dem Erklarungsempfanger erledigt sind Die Generalquittung taucht auch in der Variante der Vereinbarung auf dann typischerweise mit dem Inhalt dass samtliche gegenseitige zwischen den beteiligten beiden Personen bestehende Anspruche erledigt sind Rechtscharakter BearbeitenEine Generalquittung ist eine auslegungsbedurftige Willenserklarung im Sinne von 133 157 BGB die vor allem im hanseatischen Raum zur Beendigung von Streitigkeiten und Schaffung klarer Verhaltnisse gebrauchlich ist 1 Die Erteilung einer Generalquittung kann weitreichende Rechtsfolgen haben Sie kann vergleichbar der im Arbeitsrecht verbreiteten Ausgleichsquittung neben der Wissenserklarung eine Leistung tatsachlich erbracht bzw empfangen zu haben Quittung zugleich ein Angebot zum Abschluss eines Erlassvertrages eine Verzichtserklarung oder ein negatives Schuldanerkenntnis enthalten und damit eine Verfugung uber eine bestehende Forderung darstellen 2 Eine Generalquittung in einem Vergleich insbesondere im Falle von dessen gerichtlicher Protokollierung soll im Interesse des Rechtsverkehrs klare Verhaltnisse schaffen und kunftigen Streitigkeiten vorbeugen Sie erfasst grundsatzlich auch bereits titulierte Anspruche der Parteien Varianten BearbeitenIn entsprechenden Kreisen typischerweise also unter Kaufleuten wird tatsachlich der Begriff Generalquittung so verwendet es wird also beispielsweise formuliert Hiermit erteile ich der Firma X Generalquittung kann also gegenuber der Firma X keinerlei Anspruche gleich aus welchem Rechtsgrund mehr geltend machen In ihrer anderen Form tritt die Generalquittung als Vereinbarung zwischen zwei Personen auf beispielsweise wie vorstehend ausgefuhrt im Rahmen des Abschlusses eines Vergleichs bei dem die Parteien dann sicherstellen wollen dass mit dessen Abschluss wirklich alles zwischen ihnen erledigt ist und keiner mehr Anspruche gegen den anderen hat auch wenn sich solche Anspruche auf Aspekten begrunden die gegenwartig niemand bedenkt In solchen Fallen werden dann Formulierungen wie die Folgende gewahlt Die Parteien sind sich einig dass mit Abschluss dieser Vereinbarung samtliche zwischen ihnen bestehenden Anspruche gleich aus welchem Rechtsgrund seien sie bekannt oder unbekannt gegenwartig oder zukunftig bedingt betagt oder befristet abgegolten und erledigt sind Teilweise wird eine solche Generalquittung sachlich oder zeitlich begrenzt beispielsweise durch den Zusatz in Bezug auf das Schadensereignis vom 31 Dezember 2019 oder soweit diese Anspruche erstmalig vor dem Ablauf des Jahres 2022 entstanden sind Einzelnachweise Bearbeiten Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urteil des 9 Zivilsenats vom 28 Juni 1996 BGH Urteil vom 13 Januar 1999 XII ZR 208 96Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Generalquittung amp oldid 233420186