Gemeindeleiter ist in vielen freikirchlichen Gemeinden die offizielle Bezeichnung für den leitenden Ältesten einer lokalen Kirchengemeinde. Er wird – meist auf Vorschlag der Gemeindeleitung – von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet in der Regel die Gemeindeversammlungen, nimmt neben, mit und als Pastor seelsorgerliche Aufgaben wahr und vertritt die Gemeinde nach außen.
Im römisch-katholischen Bistum Basel werden als Gemeindeleiter voll ausgebildete Theologen ohne Priesterweihe bezeichnet, denen die Leitung einer Pfarrei übertragen wurde. Es war das einzige Bistum der römisch-katholischen Kirche, in dem auch laisierte Priester (mit Zölibatsdispens) als Gemeindeleiter eingesetzt wurden, jedoch beschloss der damalige Bischof Kurt Koch 2003, diese Praxis nicht mehr fortzuführen.
Einzelnachweise Bearbeiten
- Alois Schuler: In: Kirche heute. Pfarrblattgemeinschaft der Nordwestschweiz, 7. November 2010, archiviert vom 15. Juni 2013; abgerufen am 28. August 2011. am
- kipa/wm/job: Bistum Basel, 29. April 2003, archiviert vom 9. März 2006; abgerufen am 28. August 2011. am