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Das Gegenstromprinzip ist ein Grundprinzip im Bau und Planungsrecht zur Raumordnung das sich nach dem Raumordnungsgesetz ROG richtet Es enthalt Vorgaben zur Landesplanung das durch die wechselseitige Beeinflussung von ortlicher und uberortlicher bzw regionaler und uberregionaler Planung gekennzeichnet ist Dabei hat die jeweilig untere Planungsebene zum Beispiel ortliche Planung Bauleitplanung Mitsprache und Beteiligungsrechte bei der Erstellung uberortlicher Plane zum Beispiel Regionalplan sowie einen Rechtsanspruch auf Berucksichtigung der eingebrachten ortlichen Belange die sich planerisch durch Abwagung niederschlagen muss Im Gegenzug muss sich die untere Planungsebene jedoch an die Vorgaben der uberortlichen Planung halten Abwagung von Grundsatzen der Raumordnung bzw Beachtung von Zielen der Raumordnung Das Gegenstromprinzip soll sicherstellen dass die Trager der Raumordnung Bundesraumordnung Landesplanung Regionalplanung Rucksicht auf die Bauleitplane der Kommunen nehmen 1 Das Gegenstromprinzip grundet sich auf 1 Absatz 3 ROG Die Entwicklung Ordnung und Sicherung der Teilraume soll sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraums einfugen die Entwicklung Ordnung und Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilraume berucksichtigen Gegenstromprinzip Einzelnachweise Bearbeiten Frank Schroter Anschauliche Erklarung von den Zusammenhangen des Baurechts In dr frank schroeter de Abgerufen am 7 Marz 2018 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gegenstromprinzip Raumordnungsrecht amp oldid 236158479