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Als Garantieerklarung bezeichnet man im Kaufrecht die Ausserung des Verkaufers des Herstellers oder eines Dritten mit der dem Kaufer eine Garantie eingeraumt wird Grundsatzlich bedurfen Garantieerklarungen keiner besonderen Form und konnen auch konkludent abgegeben werden Jedoch wurden auf Grund von Art 6 PDF VerbrGKRL in der Europaischen Union Sonderbestimmungen fur den Verbrauchsguterkauf eingefuhrt um Verbraucher vor Irrefuhrung zu schutzen Danach ist der Kaufer darauf hinzuweisen dass von der Garantie die gesetzlichen Gewahrleistungsanspruche nicht beruhrt werden Die Erklarung muss den Inhalt der Garantie und die wesentlichen Angaben enthalten die fur die Inanspruchnahme der Garantie notwendig sind insbesondere die Dauer und den raumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers Sie ist ausserdem einfach und verstandlich abzufassen und muss dem Verbraucher auf Wunsch in Textform ubermittelt werden In Deutschland wurde die Richtlinie mit 479 BGB umgesetzt in Osterreich mit 9b KSchG Verstosse gegen die Formvorschriften beruhren in keinem Fall die Gultigkeit der Garantie allerdings kann es sich dabei um einen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht handeln in Deutschland 3 UWG In der Praxis werden Garantieerklarungen des Herstellers haufig in Form eines Garantiescheins oder einer sogenannten Garantieurkunde der Kaufsache beigelegt Literatur BearbeitenPalandt 67 Aufl Munchen 2008 443 477 BGB ISBN 978 3 406 56591 5 Othmar Jauernig Kommentar zum BGB 12 Aufl Munchen 2007 443 477 ISBN 978 3 406 55819 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Garantieerklarung amp oldid 218061462