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Dieser Artikel behandelt das Fundburo als kommunale Einrichtung zum gleichnamigen Roman von Siegfried Lenz siehe Fundburo Roman Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Ein Fundburo ist eine Einrichtung die fur aufgefundene Sachen unbekannter Eigentumer zustandig ist Fundburos bestehen regelmassig bei Kommunen oder Verkehrsanlagen wie z B Bahnhofen Flughafen und werden haufig als lokale Fundburos bei grossen und langerfristigen Veranstaltungen durch den Betreiber eingerichtet Fundburo in Berlin 1973 Inhaltsverzeichnis 1 Fundabgabe 2 Aufbewahrung und Versteigerung 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseFundabgabe BearbeitenFinder sind nach dem deutschen Fundrecht 967 BGB Ablieferungspflicht berechtigt auf Anordnung der ortlichen Behorde verpflichtet Funde bei entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung meist das stadtische Ordnungsamt oder der Polizei abzugeben Dort wird dies als Fundanzeige aufgenommen Dabei werden die Fundsache der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien des Finders festgehalten Der Finder sollte sich die Abgabe der Fundsache seinerseits durch eine schriftliche Quittung bestatigen lassen und den Inhalt von z B Geldborsen insbesondere den Betrag des enthaltenen Bargeldes genau protokollieren lassen Andernfalls ist es spater kaum moglich die Ablieferung des Gegenstandes und seinen genauen Inhalt zum Zeitpunkt der Ubergabe an das Fundburo nachzuweisen Aufbewahrung und Versteigerung BearbeitenDas Fundburo ist laut Gesetz verpflichtet Fundsachen mindestens vier Wochen bis langstens sechs Monate lang aufzubewahren Ausnahme verderbliche Guter oder solche deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist Meldet sich der Verlierer innerhalb von sechs Monaten nicht so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand 973 Abs 1 BGB Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in offentlichen Gebauden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstande wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentumerin der Sachen 979 Abs 1 BGB Diese Fundsachen werden dann in grosseren Abstanden nach vorheriger Ankundigung durch das Fundburo offentlich versteigert Die Einnahmen der Versteigerung fliessen in den Haushalt der Gemeinde zur freien Verfugung 1 Siehe auch BearbeitenFundsache Finderlohn Hadrianische TeilungWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Fundburos Sammlung von Bildern Videos und AudiodateienEinzelnachweise Bearbeiten Fundburo am Beispiel Frankfurt am MainBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4739878 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fundburo amp oldid 238583073